Unsere Spielregeln
Stand 04/2025
I. Vorwort
1. Sales Viking GmbH ist eine zertifizierte Unternehmensberatung sowie Werbeagentur und bietet Unternehmen Beratungsdienstleistungen, professionelle Trainings, Coachings und Schulungen sowie Marketingdienstleistungen und Dienstleistungen eines Call Centers an.
II. Allgemeines
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Sales Viking GmbH und dem Kunden.
2. Sales Viking GmbH schließt Verträge nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind, und zwar auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich, per Telefax, E-Mail oder über das von Sales Viking zur Verfügung gestellte Kundenportal mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen durch den Kunden als anerkannt und genehmigt.
3. Allfällige AGB sowie Gegenbestätigungen oder Gegenangebote des Kunden sind ungültig und werden von Sales Viking GmbH hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies von Sales Viking GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde. Bei Widerspruch haben die AGB von Sales Viking GmbH Vorrang.
4. Sämtliche Angebote von Sales Viking GmbH sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend.
5. Als Vertragsgrundlage gelten die gesamten, dem Vertragsabschluss zugrunde gelegten Unterlagen, und zwar in nachstehender Reihenfolge:
a. der über das jeweilige Produkt abgeschlossene Einzelkaufvertrag;
b. Produktbeschreibungen von Sales Viking GmbH;
c. diese AGB.
6. Sales Viking GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte einzuschalten. Zwischen dem Dritten und dem Kunden entsteht kein Vertragsverhältnis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Als Händler haftet Sales Viking GmbH für Dritte für bloßes Auswahlverschulden nach den Bestimmungen von Punkt VIII. dieser AGB.
III. Abschluss des Einzelkaufvertrages
1. Sales Viking GmbH präsentiert auf ihrer Website diverse Produkte. Diese Produkte beinhalten jeweils definierte Leistungen von Sales Viking GmbH und ermöglichen dem Kunden, diese Leistungen im Rahmen des mit Sales Viking GmbH abgeschlossenen Einzelkaufvertrages über das vom Kunden erworbene Produkt in Anspruch zu nehmen. Wählt der Kunde mehrere Produkte aus, so wird für jedes Produkt ein gesonderter Einzelkaufvertrag abgeschlossen. Die genauen Leistungsinhalte des Produkts, die Termine für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistungsinhalte („Leistungstermine“), die allfällige Dauer für den Zugang zu diesen Leistungsinhalten zu den festgesetzten Leistungsterminen („Vertragsdauer“), allfällige Übergabetermine sowie der Kaufpreis samt deren Zahlungsmodalitäten sind aus den Einzelkaufverträgen über das jeweilige Produkt („Einzelkaufvertrag“) und aus den jeweiligen Produktbeschreibungen zu entnehmen.
2. Der Kunde wählt auf der Website das von ihm gewünschte Produkt bzw. die von ihm gewünschten Produkte aus und gibt durch Betätigung des Buttons für die unwiderrufliche Bestellung bzw. für den Abschluss des Einzelkaufvertrages ein verbindliches Anbot zum Abschluss des Einzelkaufvertrages über die von ihm ausgewählten Produkte mit Sales Viking GmbH ab. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und Sales Viking GmbH gültig zustande, wenn Sales Viking GmbH nicht binnen 14 Tagen erklärt, das Angebot nicht annehmen zu wollen.
3. Bestellungen des Kunden via E-Mail oder Telefon gelten (auch wenn sie in Form einer Annahme erfolgen) von Sales Viking GmbH erst dann und ausschließlich mit den Bedingungen von Sales Viking GmbH als angenommen, wenn sie von Sales Viking GmbH ausdrücklich mit der Annahmebestätigung schriftlich bestätigt wurden.
IV. Kaufpreis und Rechnungslegung
1. Die Kaufpreise von Sales Viking GmbH verstehen sich ab Werk und sind diese zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Umsatzsteuer und sonstigen Barauslagen (wie zB Kilometergelt Mieten, externe Honorare [zB Subunternehmer, Trainer, Bildmaterial, Schriftlizenzen, Serverkosten etc.], Parkgebühren, sonstigen Gebühren, Nächtigungskosten), Steuern und Abgaben zu bezahlen. Die Reverse Charge-Regelungen sind zu beachten.
2. Der Kaufpreis ist grundsätzlich ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit im Einzelkaufvertrag nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wird. Eine rechtzeitige Zahlung liegt dann vor, wenn die zu zahlenden Beträge gemäß Einzelkaufvertrag mit Wertstellung am Fälligkeitstag unwiderruflich (dh bei einer SEPA-Lastschrift nach Ablauf der Ablehnungsmöglichkeit gemäß § 71 ZaDig 2018) auf dem Konto von Sales Viking GmbH gutgeschrieben sind. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist der Sitz von Sales Viking GmbH. Dies gilt auch für Vorauszahlungen und/oder Teilzahlungen, zu deren Verrechnung Sales Viking GmbH nach eigenem Ermessen berechtigt ist.
3. Der Kunde ist berechtigt, bei Überschreiten der Vertragslaufzeit von einem Jahr eine Indexanpassung der gemäß Einzelkaufvertrag zu zahlenden Beträge vorzunehmen. Die vereinbarten Beträge verändern sich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index ergibt. Sollte der VPI 2020 und ein analoger Nachfolgeindex- aus welchen Gründen auch immer – von der Statistik Austria oder reiner entsprechenden Nachfolgestelle nicht mehr veröffentlicht werden, gilt als vereinbart, dass die zu zahlenden Beträge dennoch in seiner Kaufkraft gesichert bleiben. Für die Ermittlung der Kaufkraft sind diesfalls jene Grundsätze heranzuziehen, die für die Indexberechnung der Statistik Austria oder einer entsprechenden Nachfolgestelle zuletzt angewendet wurden. Die Beträge werden nach Ablauf von einem Jahr regelmäßig zum ersten Jänner eines jeden Jahres durch Vergleich der Indexzahl für September des Vorjahres mit der Indexzahl für September des Vorvorjahres angepasst. Sales Viking GmbH ist berechtigt, Wertsicherungsansprüche auch für bereits vergangene Perioden geltend zu machen.
4. Wechsel, Schecks oder anderweitige Zahlungsmittel nimmt Sales Viking GmbH nur aufgrund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
5. Wird der Rechnungsbetrag nicht binnen längstens 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum oder zum anderweitigen gesondert vereinbarten Fälligkeitstermin ausgeglichen, ist Sales Viking GmbH berechtigt, Verzugszinsen aus dem Titel des Schadenersatzes in nachgewiesener Höhe, mindestens und verschuldensunabhängig aber in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der OeNB p.a. (Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes für Unternehmergeschäfte) zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
6. Wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder ein Verfahren nach den Insolvenzgesetzen über sein Vermögen eröffnet oder lediglich mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird, ist Sales Viking GmbH berechtigt, alle ihre Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, unabhängig davon, ob die Leistungen des jeweiligen Produkts tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen an Sales Viking GmbH in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem ist Sales Viking GmbH in einem solchen Fall berechtigt, ausstehende Leistungen zurückzubehalten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Sales Viking GmbH sowie Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von Sales Viking GmbH ausdrücklich anerkannt worden sind.
V. Erfüllung / Verzug
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Sales Viking GmbH, sofern im Einzelkaufvertrag nichts anderes vereinbart ist.
2. Sales Viking GmbH ist zu angemessenen Teilerfüllungen berechtigt. Es steht Sales Viking GmbH in diesem Zusammenhang frei, die Reihenfolge über die Erbringung der Leistungen von Sales Viking GmbH und die jeweiligen Mengen zu bestimmen.
3. Angegebene Erfüllungszeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
4. Hemmnisse wegen höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener und aufgrund nicht von Sales Viking GmbH zu vertretender Ereignisse, wie etwa Naturkatastrophen, Erdbeben, Sabotage, Feuer, Krankheit, Seuchen, Pandemien, ungünstige Witterungsverhältnisse, Betriebsstörungen bei Sales Viking GmbH oder bei ihren Subunternehmen, Streik, behördlicher Anordnungen, oder aus Gründen aus der Kundensphäre entbinden Sales Viking GmbH für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Leistungs- oder Übergabetermine einzuhalten. Dem Kunden werden in diesen Fällen Ersatztermine angeboten. Sollten diese vom Kunden nicht angenommen oder abgelehnt werden, hat Sales Viking GmbH dennoch einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises und zum Ersatz von Kosten. Auch ist Sales Viking GmbH nach eigenem Ermessen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Kunden deshalb Schadenersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
5. Wird von der Sales Viking GmbH ein vereinbarter Leistungs- oder Übergabetermin nicht eingehalten, ohne dass ein Lieferhemmnis gemäß dem vorstehenden Punkt dieser AGB vorliegt und ist das Hemmnis der Sphäre von Sales Viking GmbH zuzuordnen, so hat der Kunde Sales Viking GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist ein zweites Mal eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von Sales Viking GmbH schuldhaft nicht eingehalten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Allfällige Schadenersatzansprüche aus Nichterfüllung oder Verzug richten sich nach Punkt VIII. dieser AGB.
6. Andere als die in Punkt V.4. und V.5. genannten Ansprüche des Kunden gegenüber der Sales Viking GmbH auf Grund eines Verzuges von dieser sind ausgeschlossen.
VI. Abnahmerecht des Kunden
1. Der Kunde ist nach Maßgabe des Einzelkaufvertrages zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungsinhalte zu den vereinbarten Leistungs- oder Übergabeterminen für die einvernehmlich festgesetzte Vertragsdauer berechtigt.
2. Sollte der Kunde die Leistungen zu den festgesetzten Terminen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch nehmen, obwohl er innerhalb der Vertragsdauer dazu berechtigt wäre, ist Sales Viking GmbH dennoch berechtigt, die vom Kunden nicht genutzten Leistungen bzw. Termine gemäß Einzelkaufvertrag in Rechnung zu stellen. Zudem hat der Kunde die im Zusammenhang von Sales Viking GmbH hierfür gemachten Aufwendungen und Schäden zu ersetzen.
3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen (zB Unterlassung der Mitwirkungspflicht), so ist Sales Viking GmbH jedenfalls berechtigt, die Zahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.
4. Der Kunde hat keinen wie immer gearteter Anspruch auf Ersatzleistung.
VII. Rücktritt / Stornierung / Kündigung
1. Rücktritte des Kunden von Einzelkaufverträgen sind nicht möglich, können jedoch von Sales Viking GmbH im Einzelfall und nach eigenem Ermessen unter Vorschreibung einer Bearbeitungsgebühr, einer Abschlagszahlung für entgangene Aufträge und eines Ersatzes allfällig entstandener Kosten akzeptiert werden. Für kundenspezifische Produkte ist eine Stornierung jedenfalls ausgeschlossen.
2. Einzelkaufverträge über Produkte mit einer gewissen Vertragsdauer können vor dessen Ablauf nicht ordentlich gekündigt werden. Sollte der Kunde einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer nicht erklären, den Vertrag nicht fortsetzen zu wollen, verlängert sich dieser automatisch gemäß den Bestimmungen im Einzelkaufvertrag. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
3. Sollte vom Produkt der Zugang zum Kundenportal von Sales Viking GmbH umfasst sein, so ist entsprechend den Bestimmungen des Punktes VII dieser AGB eine Kündigung des Produkts ausschließlich über das Kundenportal möglich.
VIII. Gewährleistung / Schadenersatz
1. Die Qualität der Leistung richtet sich nach Unternehmensbrauch, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Sales Viking GmbH übernimmt jedenfalls keine Gewährleistung dafür, dass die Produkte zu einem wirtschaftlichen Erfolg beim Kunden führen. Darüber hinaus haftet Sales Viking GmbH nicht und leisten keine Gewähr, wenn der Mangel und/oder Schaden aus einer Pflichtverletzung des Kunden entstanden ist. § 377 UGB ist anzuwenden.
2. Geringfügige Leistungsabweichungen gelten nicht als Mangel.
3. Die Bestimmungen über den Rückgriff nach § 933b ABGB sowie über die Maßgeblichkeit öffentlicher Äußerungen für den Leistungsumfang (§ 922 Abs 2 ABGB) finden keine Anwendung. Das Vorhandensein von Mängeln zum Zeitpunkt der Übergabe hat in jedem Fall der Kunde zu beweisen.
4. Sales Viking GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, direkte/indirekte Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden oder dass auf Seiten von Sales Viking GmbH Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5. Sales Viking GmbH übernimmt auch keine Haftung bei Datenverlust, unabhängig davon, ob Sales Viking GmbH den Provider beauftragt hat oder nicht. Dem Kunden ist bekannt, dass die Website auf einem Server eines Drittanbieters liegt. Bei technischen Problemen, Absturz oder Hack übernimmt Sales Viking GmbH keine Haftung.
6. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche im Zuge des Vertragsverhältnisses auferlegten Verpflichtungen nachzukommen und einzuhalten und hält Sales Viking GmbH bei Verstößen vollständig schad- und klaglos.
7. Die Haftung von Sales Viking GmbH wird – soweit gesetzlich zulässig – mit einem Höchstbetrag in der Höhe des jeweiligen Kaufpreises im Einzelkaufvertrag begrenzt.
8. Schadenersatzansprüche des Kunden sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen.
9. Verletzt der Kunde wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelkaufvertrages (insbesondere gegen Punkt IX.9 oder Punkt X. dieser AGB), ist dieser verpflichtet, pro Verstoß (wobei ein länger als ein Monat dauernder Verstoß als neuer Verstoß gilt) eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe vom dreifachen Auftragswert des jeweiligen Einzelvertrages zu bezahlen. Ein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch von Sales Viking GmbH bleibt davon unberührt.
IX: Sonstige Pflichten
1. Der Kunde ist bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung zur Mitwirkung verpflichtet.
2. Der Kunde stellt Sales Viking GmbH die notwendigen Rahmenbedingungen und für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, dass zu vereinbarten Terminen alle notwendigen Vorbereitungen getroffen und die dementsprechenden Unterlagen vorhanden sind. Die zur Umsetzung des Projektes notwendigen Dokumente und Informationen sind Sales Viking GmbH rechtzeitig bereitzustellen. Der Kunde sorgt dafür, dass Sales Viking GmbH auch ohne deren gesonderten Aufforderung alle zur Erfüllung und Ausführung des Einzelkaufvertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und Sales Viking GmbH von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die zur Erfüllung und Ausführung des Einzelkaufvertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Projektumsetzung bekannt werden. Der Kunde hat Sales Viking GmbH auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen und Projekte – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend zu informieren. Bei Übergabe von Listen mit Unternehmen durch den Kunden, die Sales Viking GmbH gemäß dem Produkt kontaktieren soll, bestätigt der Kunde gegenüber Sales Viking GmbH mit Übergabe, vorab sämtliche Zustimmungen von den zu kontaktierenden Unternehmen eingeholt zu haben.
3. Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Projekts förderliches Arbeiten erlauben, sofern die Erfüllung der Leistung durch Sales Viking GmbH an dem Geschäftssitz des Kunden oder Remote vereinbart wurde.
4. Die Leistungen von Sales Viking GmbH erfolgen auf Basis der Richtigkeit und Vollständigkeit der schriftlich vom Kunden erteilten Informationen. Insbesondere hat der Kunde für die Einholung und das Vorliegen aller allfällig notwendiger Zustimmungen Dritter – insbesondere nach § 174 TKG 2021 – sowie behördlicher Genehmigungen auf eigene Kosten selbst Sorge zu sorgen.
5. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm angegebenen Informationen und Daten korrekt und vollständig sind. Sales Viking GmbH muss in alle Geschehnisse, Informationen und Entscheidungen in Bezug auf laufende Projekte, die auch den Kunden betreffen, involviert werden.
6. Der Kunde ist bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung verpflichtet, alle in der Produktbeschreibung und im Einzelkaufvertrag enthaltenen Mitwirkungspflichten einzuhalten. Insbesondere hat es der Kunde zu unterlassen, geistige Eigentumsrechte von Sales Viking GmbH oder von Dritten zu nutzen oder zu verletzen, lizenzierte Marken abzuändern, Waren ohne Kennzeichnung zu verwenden oder sich an Fälschungsaktivitäten zu beteiligen.
7. Für den Fall, dass das Produkt in die Sphäre der Unternehmensberatung fällt, so verpflichtet sich der Kunde, ohne der Zustimmung von Sales Viking GmbH keine anderen Unternehmensberater für die gesamten Vertragsdauer heranzuziehen, um sie am Projekt zu beteiligen.
8. Sofern vom Einzelkaufvertrag umfasst, erstattet Sales Viking GmbH dem Kunden Bericht über die laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Kunden in regelmäßigen, festgelegten Meetings oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten und automatisierten Reports erfolgen. Die Berichterstattung kann per E-Mail, Video-Meeting, per Telefon oder persönlichem Termin erfolgen. Die Berichterstattung wird, sofern nicht im Einzelkaufvertrag inkludiert, zum regulären Stundensatz berechnet.
9. Sofern der Kunde einen Zugang zur Sales Viking Academy erhält (academy.salesviking.com), ist es ihm untersagt, die darin enthaltenen Daten, Downloads sowie die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Je nach Produkt ist eine bestimmte Anzahl an Teilnehmer inbegriffen und auf diese limitiert. Es müssen alle Mitarbeiter/User des Kunden an Sales Viking GmbH bekannt gegeben werden. Diese erhalten jeweils eigene Zugänge. Der Kunde gewährleistet bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung, dass seine Mitarbeiter/User die Zugangsdaten nicht weitergeben und keine Inhalte mit Dritten teilen.
10. Außerordentliche – vom Einzelkaufvertrag nicht umfasste – Termine sind mindestens 14 Tage im Voraus zu vereinbaren. Es gilt das first-come-first-serve-Prinzip. Die Verrechnung erfolgt zum regulären Stundensatz.
11. Sales Viking GmbH ist berechtigt, Leistungstermine einseitig zu ändern, wenn dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen notwendig ist.
X. Schutzrechte / Geheimhaltung
1. Durch den Abschluss eines Einzelkaufvertrages verzichtet Sales Viking GmbH keinesfalls auf die ihr zustehenden Zeichen- und Schutzrechte und sonstigen Immaterialgüterrechte. Werden von Sales Viking GmbH Programme, Logos, Zeichnungen, Bilder, Sujets, Konstruktionsangaben, Modellen oder sonstigen Spezifikationen angefertigt, hat der Kunde Sales Viking GmbH bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. Ausführungsunterlagen wie zB Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von Sales Viking GmbH und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.
2. Die Urheberrechte an den von Sales Viking GmbH und ihren Mitarbeitern und von Sales Viking GmbH beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Videos, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Logos etc.) verbleiben bei Sales Viking GmbH. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Einzelkaufvertrag umfasste Zwecke verwendet werden, sofern dieser überhaupt derartiges vorsieht. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von Sales Viking GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
3. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, Videos, Telefonate und/oder sonstige Gespräche aufzuzeichnen.
4. Sofern die Übertragung von Nutzungsrechten ausdrücklich vereinbart wird, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen im Eigentum von Sales Viking GmbH.
5. Der Kunde hat Sales Viking GmbH bei einer unberechtigten Vervielfältigung/Verbreitung eines Werkes gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten.
6. Sowohl Sales Viking GmbH als auch der Kunde verpflichten sich, sämtliche wechselseitig übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen oder sonst im Zusammenhang mit dem geschäftlichen Kontakt bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng geheim zu halten und ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Einzelkaufvertrages zu verwenden.
7. Von der Geheimhaltungsverpflichtung ist Sales Viking GmbH gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilfen und/oder Subunternehmern entbunden, jedoch ist ihnen diese Geheimhaltungsverpflichtung zu überbinden. Die Entbindung gilt auch nicht gegenüber Behörden und Gerichten sowie Berufsgruppen, die von Gesetzes wegen zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
XI. Gerichtsstand / Sonstiges
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Sales Viking GmbH.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Scheckklagen ist das sachlich zuständige Gericht in Perg.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen (insb. IPRG). Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB dadurch nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen sind solche zu vereinbaren, die deren wirtschaftlichem Gehalt am nächsten kommen. Im Falle von Vertragslücken werden die Parteien diejenige Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformgebot. Sofern für eine bestimmte Maßnahme Schriftform vereinbart wird, ist diese nur durch firmenmäßig gezeichneten Brief, nicht durch Telefax oder E-Mail erfüllt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.
6. Sales Viking GmbH ist weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdenken und in eigener Verantwortung. Sales Viking GmbH ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sales Viking GmbH Anwendungen und Services auf Basis von künstlicher Intelligenz zu Recherchezwecken, zur Verbesserung des Service im Umgang mit Kunden, zur Inspiration, Formulierung, Kommunikation und als Analyse-Instrument nutzt.
XII. Datenschutz
1. Die Vertragspartner verpflichten sich in ihren eigenen Namen sowie dem ihrer Mitarbeiter, Vertragspartner, sonstigen Hilfspersonen und beigezogenen Dritten soweit sie im Zusammenhang mit den Leistungen Zugang zu personenbezogenen Daten des anderen Vertragspartners erhalten, anwendbares Datenschutzrecht zu beachten. Insbesondere haben die Vertragspartner personenbezogene Daten, die ihnen aufgrund dieses Vertragsverhältnisses anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht.
2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten primär zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungspflicht notwendig ist.
3. Zu Schulungszwecken und zu Zwecken der Qualitätsverbesserung ist Sales Viking GmbH berechtigt, Videos, Telefonate und/oder sonstige Gespräche aufzuzeichnen.
4. Alle weiteren Informationen zum Datenschutz insbesondere weitere potenzielle Verarbeitungszwecke finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Homepage von Sales Viking GmbH, abrufbar unter www.sales-viking.com/datenschutz.
Naarn im Machlande, am 21.04.2025
Sales Viking GmbH
Headquarter Traun
Nuork Business Galaxy Traun
Weidfeldstraße 117/1/TOP 1
4050 Traun
AUSTRIA
Büro Naarn
Pappelweg 6
4331 Naarn im Machlande
AUSTRIA
Kontakt
Telefon
Öffnungszeiten
Mo – Do: 09:00 – 17:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Copyright © 2021-2025. All rights reserved.