Unsere Spielregeln
Stand 09/2024
Die Sales Viking GmbH ist eine zertifizierte Unternehmensberatung und Werbeagentur spezialisiert auf Vertrieb. Sie bietet Unternehmen Beratungsdienstleistungen sowie professionelle Trainings, Coachings und Schulungen aus diesem Bereich an. Des Weiteren bietet die Sales Viking GmbH, Dienstleistungen eines Call Centers an.
Die handelnden Geschäftsführer sind Christoph Nestinger und Tudorel Ilie Dinu. Die formellen Grundlagen für die Beauftragung und Erbringung der Leistungen sind:
2.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Sales Viking GmbH, Pappelweg 6, 4331 Naarn im Machlande, Austria (in Folge „Auftragnehmer“ genannt) und einem Verbraucher oder Unternehmen (in Folge „Auftraggeber“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Zusätzlich zu den ABG gelten für die jeweilige Dienstleistung die dementsprechenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) in der jeweils letztgültigen Fassung.
2.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Der Auftragnehmer schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
2.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
2.5 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2.6 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen durch den Kunden als anerkannt.
3.1 Vertragsbeginn ist bei sämtlichen Produkten und Dienstleistungen das Datum der Vertragsunterfertigung.
3.2 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4.1 Alle Verträge, sofern nicht gesondert angegeben oder vereinbart, gelten für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Vertragsende.
4.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei E-Mail als ausreichend anerkannt wird.
5.1 Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer, gemäß der Vereinbarung, eine ordentliche kaufmännische Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen, sowie ausgewiesener Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird, erfolgt die Verrechnung der Dienstleistungen wöchentlich im Vorhinein. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch 14-tägig oder monatlich im Vorhinein zu fakturieren. Unbeschadet des Rechts zur Legung von Zwischenrechnungen. Alle Rechnungen sind 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und auf das bekannt gegebene Konto des Auftragnehmers zahlbar.
5.2 Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Verträgen haben keine Änderung der Fälligkeiten der Entgelte für den ursprünglichen Vertrag zur Folge.
6.1 Alle bestellten Produkte und Leistungen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Unterfertigung dieses Auftrags vom Auftraggeber abgerufen und in Anspruch genommen werden. Der Auftragnehmer ist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, auch ungenutzte Leistungen lt. vereinbarten Konditionen in Rechnung zu stellen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
6.2 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus welchen Gründen, die in die Sphäre des Auftraggebers fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars, samt vom Auftragnehmer nachgewiesener tatsächlich aufgelaufener Spesen, wie z.B. Mieten, externe Honorare etc. binnen einer Woche ab Rechnungslegung an den Auftraggeber zu bezahlen. Dies gilt auch bei höherer Gewalt, soweit sie im Bereich des Auftraggebers eintritt (z.B. Erkrankung der zu schulenden Person).
6.3 Bei kurzfristigen Absagen des Auftraggebers wegen höherer Gewalt (z.B. Erkrankung der Mitarbeiter etc.) wird seitens des Auftragnehmers ein Ersatztermin angeboten. Bei Nichtannahme bzw. Ablehnung dessen verpflichtet sich der Auftraggeber 100 % des vereinbarten Honorars samt vom Auftragnehmer nachgewiesener tatsächlich aufgelaufener Spesen, wie z.B. Mieten, externe Honorare etc. binnen einer Woche ab Rechnungslegung an den Auftraggeber zu bezahlen. Bei fix vereinbarten, wöchentlichen Beratungs- oder Betreuungsterminen entfällt dieser für den Auftraggeber ersatzlos. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall aber dennoch 100% des vereinbarten Honorars samt vom Auftragnehmer nachgewiesener tatsächlich aufgelaufener Spesen, wie z.B. Mieten, externe Honorare etc. binnen einer Woche ab Rechnungslegung an den Auftraggeber zu bezahlen.
6.4 Alle angegebenen Preise verstehen sich exkl. MwSt.
6.5 Anfallende Barauslagen, Kosten Dritter, Parkgebühren, sonstigen Gebühren, Nächtigungskosten, Verpflegung, sowie An- & Abfahrtskosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Reisekosten: € 0,85 pro Kilometer, € 85,00 angefangener halben Stunde Anreisezeit. Berechnung nach Google Maps vom Hauptsitz des Unternehmens. Nächtigungskosten & Verpflegung werden nach Aufwand verrechnet.
6.6 Im Vertrag nicht angeführte Leistungen und Entgelte werden gemäß allgemeiner Preisliste abgerechnet. Ebenfalls nicht inkludiert sind sämtliche Leistungen, die das Ausmaß des vereinbarten Honorars übersteigen.
6.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preisindexierungen der monatlichen Beiträge, Pakete und Kursgebühren von bis zu 15% von den vereinbarten Konditionen vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Auftraggeber 30 Tage vor der Preisanpassung schriftlich darüber zu informieren. Ein Recht auf vorzeitige Kündigung bleibt aufgrund dessen ausgeschlossen.
7.1 Der Auftraggeber erklärt, dass seinerseits alle Voraussetzungen zur Erfüllung dieses Vertrages gegeben sind. Grundvoraussetzung für einen Erfolg ist die nahtlose Zusammenarbeit des Auftraggebers und den jeweiligen Abteilungen und Mitarbeiter mit dem Auftragnehmer, sowie eine offene Kommunikation. Zur Leistungserbringung nutzt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber im Rahmen von z.B. Meetings, Telefonaten oder Workshops erarbeiteten oder übermittelten Daten. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass diese Daten korrekt und vollständig sind. Der Auftragnehmer muss in alle Geschehnisse, Informationen und Entscheidungen in Bezug auf laufende Projekte, die auch den Auftragnehmer betreffen, involviert werden.
7.2 Der Auftraggeber und dessen Abteilungen haben dafür zu sorgen, dass zu vereinbarten Terminen alle notwendigen Vorbereitungen getroffen und die dementsprechenden Unterlagen vorhanden sind. Vereinbarte Fristen und Zeiträume sind generell sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer einzuhalten. Die zur Umsetzung des Projektes notwendigen Dokumente und Informationen sind dem Auftragnehmer bereitzustellen. Vereinbarte Agenden sind vom Auftraggeber und dem Auftragnehmer ebenfalls fristgerecht zu erledigen.
7.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz oder Remote ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Projekts förderliches Arbeiten erlauben.
7.4 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen und Projekte – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend zu informieren.
7.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle zur Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die zur Erfüllung und Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Projektumsetzung bekannt werden.
7.6 Eine Verschwiegenheitserklärung im üblichen Rahmen kann vom Auftraggeber verlangt werden.
8.1 Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber Bericht über die laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers in regelmäßigen, festgelegten Meetings oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten und automatisierten Reports erfolgen. Die Berichterstattung kann per E-Mail, Video-Meeting, per Telefon oder persönlichem Termin erfolgen. Die Berichterstattung wird, sofern nicht im Paket inkludiert, zum regulären Stundensatz berechnet.
8.2 Fristen und Termine für die Leistungserbringung können für jeden Vertrag gesondert vereinbart werden und können aus wichtigem Grund vom Auftragnehmer einseitig verlängert werden.
8.3 Außertourliche Termine für Beratungen, One-to-Ones, Trainings oder Reportings sind mindestens 14 Tage im Voraus zu vereinbaren. Es gilt das first-come-first-serve-Prinzip.
9.1 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdenken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
9.2 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
9.3 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung oder Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
9.4 Es entsteht kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bzw. zwischen dem Auftraggeber und Mitarbeitern des Auftragnehmers.
10.1 Bis zur vollständen Bezahlung bleiben sämtliche Unterlagen, die von oder mit Hilfe des Auftragnehmers erstellt wurden, im geistigen Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Eigentums- und Urheberrechte an allen Programmen, Unterlagen und Arbeitsmitteln, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder vom Auftragnehmer zur Durchführung eines Auftrages bereitgestellt werden, verbleiben beim Auftragnehmer.
10.3 Bei digitalen Gütern räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte zu privaten sowie zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.
10.4 Die ganze oder teilweise Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung, die Weitergabe oder der Verleih an Dritte oder sonstige gewerbliche Nutzung der Trainingsunterlagen – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Jeder Verstoß wird ausnahmslos sofort zur Anzeige gebracht.
10.5 Die Weitergabe der Zugangsdaten zur Lernplattform ist ebenfalls bei Strafe verboten. Unser Login-System ist durch einen Fingerprint und einen Kopierschutz gesichert. Jeder Verstoß wird ausnahmslos sofort zur Anzeige gebracht.
11.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
11.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, über diese Vereinbarung – insbesondere Preise und Konditionen gegenüber Dritten – vollkommenes Stillschweigen zu wahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt für beide Seiten, auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder wenn der Auftragnehmer vom Auftraggeber ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wurde.
12.1 Wurde eine Ware geliefert und gilt diese als mangelhaft, ist der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu beenden, den Kaufpreis zu mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Vor dem Kauf mitgeteilte Mängel stellen keinen Gewährleistungsfall dar.
12.2 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel der Leistungserbringung unverzüglich zu rügen.
12.3 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers für Waren erlöschen spätestens sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
13.1 Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet der Auftragnehmer für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit dem Vertrag von ihm dem Auftraggeber verursacht werden, nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.
13.2 Ferner haftet der Verkäufer für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
13.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.4 Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
13.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahme mitgeteilt hat.
13.6 Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.
13.7 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Vertrages verlängert diese Fristen nicht, sondern diese Fristen beginnen für die Leistungen, die aufgrund des verlängerten Vertrages erbracht werden, neu zu laufen.
13.8 Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit.
13.9 Ansprüche aufgrund einer Verletzung dieses Vertrages verjähren nach 2 Jahren nach ihrer Entstehung, sofern nicht kürzere Verjährungsfristen bestehen.
14.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
14.2 Der Auftragnehmer ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilfen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
14.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
14.4 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
14.5 Der Auftragnehmer verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: www.sales-viking.com
15.1 Erfüllungsort ist 4331 Naarn im Machlande bzw. 4050 Traun.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, diesen AGB und AVB ist das sachlich zuständige Gericht in Perg.
15.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
15.4 Soweit ein Verbraucher bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt hat oder seinen Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
15.5 Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union hat, sind für alle Streitigkeiten die Gerichte am Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlich zuständig.
15.6 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Österreich, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
16.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
16.2 Klauseln, Konditionen, Zahlungsziele oder Fristen, die im Zuge dieses Auftrags bzw. Kundenvertrags neu geregelt wurden, ersetzen diese in den AGB.
17.1 Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.
17.2 Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.
17.3 Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und den AVB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.
17.4 Ansprüche aufgrund einer Verletzung eines Vertrages verjähren nach 2 Jahren nach ihrer Entstehung, sofern nicht kürzere Verjährungsfristen bestehen.
Stand 09/2024
1.1 Es gelten zusätzlich sämtliche Klauseln und Bestimmungen der AGB der Sales Viking GmbH in der jeweils letztgültigen Fassung.
1.2 Die Präsentation der angebotenen Waren und Dienstleistungen stellt kein bindendes Angebot des Verkäufers dar. Erst die Bestellung einer Ware oder Dienstleistung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Im Falle der Annahme des Kaufangebots durch den Verkäufer versendet dieser an den Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
1.3 Nach der Abgabe des Angebots und erfolgreichem Abschluss der Bestellung, erhält der Kunde eine Kaufbestätigung per E-Mail mit den relevanten Daten. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse korrekt ist.
1.4 Während des Bestellprozesses hat der Kunde die Möglichkeit, die getätigten Eingaben zu korrigieren. Vor Abschluss des Bestellprozesses erhält der Kunde eine Zusammenfassung aller Bestelldetails und erhält die Gelegenheit, seine Angaben zu überprüfen.
1.5 Kontaktaufnahmen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer erfolgen per E-Mail.
2.1 Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Zahlung der Ware bzw. Dienstleistung erfolgt mittels der zur Verfügung gestellten Zahlungsarten.
2.2 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
2.3 Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen.
3.1 Der Versand der bestellten Ware erfolgt gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
3.2 Digitale Güter werden dem Kunden in elektronischer Form entweder als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Handelt ein Kunde als Verbraucher, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Handelt ein Kunde als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, steht ihm kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung auf der Bezahlseite des Produktes bzw. der Dienstleistung.
Erwirbt der Kunde ein Ticket zu einem Offline-Event, gelten folgende Bestimmungen:
Bei zwingenden organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird der Veranstalter den Kunden unverzüglich informieren sowie die Tickets auf eine Folgeveranstaltung umbuchen. Ausfallkosten, gegen die sich der Teilnehmer hätte versichern können (Ticketversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung etc.), werden auf keinen Fall erstattet.
Im Falle höherer Gewalt oder behördlicher Absage der Veranstaltung ist eine Haftung durch den Veranstalter ausgeschlossen.
Eine Haftung für Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Kunden gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen.
6.1 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Verkäufer haftet insoweit weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems und der Onlineangebote.
6.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Stand 09/2024
1. Vertragsschluss
1.1 Es gelten zusätzlich sämtliche Klauseln und Bestimmungen der AGB der Sales Viking GmbH in der jeweils letztgültigen Fassung.
1.2 Der Kundenvertrag für die Beratungsdienstleistungen wird zwischen dem Auftraggeber und der Sales Viking GmbH abgeschlossen. Dieser kommt mit der Unterschrift des Auftraggebers und der Übermittlung an den Auftragnehmer, sowie dessen anschließender Gegenzeichnung (Auftrag angenommen) oder den Abschluss via Onlinebestellung zustande. Vertragsbestandteil sind Beratungsdienstleistungen im Bereich Vertrieb und Marketing.
2.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach entsprechender Beauftragung eine weitgehende Vertriebsberatung zur Verfügung. Diese Beratungsdienstleistungen sind, sofern nicht anderes vereinbart, ausschließlich Remote. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers beruhen auf spezifischen Branchenerfahrungswerten, entsprechend dem letzten Wissens- und Informationsstand des Auftragnehmers und basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung zur Verfügung standen. Der Auftragnehmer fungiert als Berater, Bindeglied und Koordinator, nicht als Entscheidungsträger. Der Auftragnehmer gibt im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen lediglich Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen.
2.2 Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg.
2.3 Der Umfang des konkreten Beratungsauftrages kann im Einzelfall gesondert festgehalten und verschriftlicht werden. Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers umfassen keine rechtliche und steuerliche Beratung. Für diese hat der Auftraggeber, Berater aus diesen Bereichen beizuziehen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist der Auftragnehmer bereit, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers steuerliche und rechtliche Beratungsleistungen einzuholen. Der Auftragnehmer übernimmt dafür jedoch keine Haftung.
3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Leistungen und ihm obliegende vertragliche Verpflichtungen ganz oder teilweise durch sachkundige Dritte (Erfüllungsgehilfen), Mitarbeiter, oder Kooperationspartner durchführen oder unterstützen zu lassen, wenn diese nachweislich für die betroffene Teilaufgabe dieselben oder höherwertige Kompetenzen einbringen.
Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer stellt sicher und ist gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich, dass die von ihm eingesetzten Dritten die Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis, insbesondere auch in Bezug auf Geheimhaltung und Datenschutz, einhalten. Für das Verschulden der von ihnen eingesetzten Dritten haftet der Auftragnehmer wie für eigenes Verschulden.
Sollte im Rahmen eines Beratungsauftrags der Bedarf nach zusätzlichen Kapazitäten entstehen, steht es dem Auftragnehmer frei, diese Aufgaben selbst zu übernehmen, durch Mitarbeiter oder eigene Kooperationspartner durchführen zu lassen. Die Abrechnung erfolgt im Subauftrag des Auftragnehmers.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen zu beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jede Verletzung dieser Verpflichtung eine verschuldensunabhängige pauschale Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 zu bezahlen. Die Bezahlung der Vertragsstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von dieser vertraglichen Verpflichtung. Die Vertragsstrafe ist binnen Monatsfrist ab Aufforderung durch den Auftragnehmer zur Zahlung fällig. Das Recht des Auftragnehmers zur Geltendmachung allfälliger über die Vertragsstrafe hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.
4.1 Die Urheberrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Beratungsvertrag umfasste Zwecke verwendet und verwertet werden.
4.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.
4.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und/oder zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Unterliegt der Auftraggeber gewissen PR- & CI-Richtlinien, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese einzuhalten. Der Auftraggeber ist jedoch für die finale Kontrolle und Freigabe verantwortlich.
6. Honorare & Stundensätze.
6.1 Das vereinbarte Entgelt ist ergebnisunabhängig.
6.2 Die Beratungsdienstleistung erfolgt zu den regulären Öffnungszeiten des Auftragnehmers. Nachzulesen auf www.sales-viking.com. Beratungsdienstleistungen außerhalb dieser Zeit werden mit 150% gesondert in Rechnung gestellt. Alle Stundensätze werden je angefangener halben Stunde abgerechnet. Der aktuelle Stundensatz beträgt € 225,00 netto.
6.3 Zeitaufwände für Vorbereitungs- und/oder Nachbearbeitungsarbeiten des Auftragnehmers werden zum Stundensatz der Beratungsdienstleistung abgerechnet bzw. berücksichtigt. In diesem Vertrag nicht angeführte Leistungen und Entgelte werden gemäß allgemeiner Preisliste abgerechnet.
7. Verteilung des Leistungspensums.
Der Auftragnehmer ist berechtigt das Leistungspensum auf die Gesamtlaufzeit und das zu zahlende Gesamthonorar des Auftraggebers zu verteilen. Je nach notwendigem Beratungs-und Betreuungsaufwand kann daher beim Auftragnehmer in betreuungsintensiveren Monaten ein defizitäres Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem bezahlten Honorar des Auftraggebers entstehen. Dies wird in den Folgemonaten dementsprechend berücksichtigt und ausgeglichen. Entweder durch eine unmittelbare Zuzahlung des Auftraggebers oder durch dementsprechend weniger erbrachte Leistung des Auftragnehmers. Eine Zuzahlung ist mit dem Auftraggeber abzusprechen und benötigt seine Zustimmung. Eine Minderleistung durch den Auftragnehmer hingegen nicht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über diese Minderleistung zu informieren. Unverbrauchtes Stundenkontingent wird nicht refundiert und verfällt spätestens mit der Vertragskündigung.
8. Mitbewerbsverbot
Während der gesamten Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, keine anderen Unternehmensberater heranzuziehen, um sie am Projekt zu beteiligen. Ist es der Wunsch des Auftraggebers, zusätzliche Professionisten aus der Vertriebsbranche heranzuziehen, so bedarf es der Zustimmung des Auftragnehmers. Ausgenommen davon sind alle bereits bestehenden Partner, von denen der Auftragnehmer vor Vertragsunterzeichnung in Kenntnis gesetzt worden ist.
Stand 09/2024
1. Vertragsabschluss
1.1 Es gelten zusätzlich sämtliche Klauseln und Bestimmungen der AGB der Sales Viking GmbH in der jeweils letztgültigen Fassung.
1.2 Die Werbeaktion erfolgt im Auftrag und im Namen des Auftraggebers.
1.3 Im Falle von Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Kaufabschlüssen erfolgen sämtliche Abrechnungen ausschließlich über den Auftraggeber.
2.1 Die Mindestabnahme sind die im Vertragsabschluss vereinbarte Anzahl der Stunden pro Woche. Eine Aufstockung der Ressourcen ist nur nach Verfügbarkeit und Absprache möglich.
2.2 Die angegebenen Stundenkontingente sind keine reine Gesprächszeit, sondern beinhalten auch gesetzliche Pausen, Zeit für Recherche, zur Gesprächsdokumentation und kampagnenspezifische Trainings.
3.1 Für die Umsetzung einer In- oder Outbound Kampagne ist die Einrichtung einer Rufnummer aus dem Postleitzahlengebiet des Auftraggebers notwendig. Für die Beantragung sind persönliche bzw. betriebliche Dokumente des Auftraggebers beim Netzbetreiber einzureichen.
4.1 Alle notwendigen Schritte, Abläufe und Zielsetzungen werden im Rahmen der Kampagneneinrichtung bzw. des Anforderungsworkshops getroffen. Davor oder danach getroffene Abreden sind unwirksam.
4.2 Das Aufbereiten der Datensätze sowie das Datacleaning vor Projektstart, das Einspielen der Daten in unsere Softwarelandschaft, das Erstellen der Kampagne, sowie die Erstellung der Gesprächsleitfäden und die Schulung der Call-Agents sind im Rahmen der monatlichen Gebühr inbegriffen.
5.1 Die Übergabe der Daten erfolgt vom Auftraggeber an den Auftragnehmer. Dieser haftet im Rahmen der DSGVO in vollem Umfang. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall schad- und klaglos zu halten. Über die durch diesen Vertrag bestimmten Datenbestände ist nur der Auftraggeber als Dateneigentümer verfügungsberechtigt. Die durch die DSGVO geforderte Vertraulichkeit der Datenbestände des Auftraggebers wird durch den Auftragnehmer gewährleistet.
5.2 Sämtliches Adressmaterial, das vom Auftraggeber zum Zwecke der Telefonie übergeben wurde, darf durch den Auftragnehmer nicht anderweitig benutzt, weitervermittelt oder veräußert werden. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
6.1 Die für die Kampagne verwendete(n) Rufnummer(n) wird/werden spätestens nach 3 Monaten für neue Telemarketing- und Kundenprojekte verwendet. Eine Mitnahme oder eine Übernahme der Rufnummer(n) ist nicht möglich und daher ausgeschlossen.
6.2 Ab Vertragsende werden offene, vereinbarte Rückrufe oder Leads nicht mehr kontaktiert.
6.3 Sämtliche Daten werden aus dem System des Auftragnehmers unwiderruflich gelöscht.
6.4 Es werden keine Reports mehr zur Verfügung gestellt. Alle Reports müssen vorab vom Auftraggeber schriftlich angefordert werden.
6.5 Sofern Benutzer angelegt, Kalender oder sonstige Zugänge für das Projekt freigegeben wurden, sind Zugangsberechtigungen auch kundenseitig zu deaktivieren.
Stand 09/2024
1. Vertragsabschluss
1.1 Es gelten zusätzlich sämtliche Klauseln und Bestimmungen der AGB der Sales Viking GmbH in der jeweils letztgültigen Fassung.
1.2 Die angegebenen Preise sind pro Person bzw. Kursteilnehmer.
1.3 Alle Trainings sind ergebnisunabhängig.
2.1 Die Lerninhalte der Onlinekurse (Academy) stehen dem Auftraggeber ab Vertragsunterfertigung und Einlangen der einmaligen bzw. der ersten monatlichen Kursgebühr zur Verfügung. Er erhält dafür Zugangsdaten an die von ihm angegebenen E-Mail-Adressen.
3.1 Das Personal Training muss innerhalb von 3 Monaten nach Unterfertigung dieses Auftrags vom Auftraggeber abgerufen und in Anspruch genommen werden.
3.2 Terminvereinbarungen für das Personal Training sind mindestens 14 Tage im Voraus zu vereinbaren. In jedem Fall gilt bei allen Kursen und Terminen – auch bei den Live-Calls – das First-come-first-serve Prinzip.
3.3 Es ist nur für einzelne Unternehmen buchbar. Unternehmenszusammenschlüsse sind nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Filialsysteme.
3.4 Das Aufstocken der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Rücksprache und ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers, sowie einer erneuten schriftlichen Beauftragung bzw. Vereinbarung.
3.5 Alle Wünsche zu Trainingsinhalten können vom Auftraggeber vorab per E-Mail an office@sales-viking.com bekannt gegeben werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, allen Wünschen zu Trainingsinhalten nachzukommen.
4.1 Gruppenkurse sind – sofern Kurstermine vom Auftragnehmer zur Verfügung stehen – innerhalb von 6 Monaten in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer ist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, auch ungenutzte Leistungen lt. vereinbarten Konditionen in Rechnung zu stellen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder die nachträgliche Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Auch bei Nichtantritt zum Training bzw. zu einem Kurs durch einen oder mehrere Teilnehmer werden Kursgebühren nicht refundiert oder erstattet. Das zur Verfügung stellen von Ersatzterminen liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
4.2 Das Aufstocken der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Rücksprache und ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers, sowie einer erneuten schriftlichen Beauftragung bzw. Vereinbarung.
5.1 Bei Vertragskündigung wird mit Ende der Vertragslaufzeit der gesamte Kundenaccount gesperrt. Der Auftraggeber hat ab diesem Zeitpunkt keinen Zugriff mehr auf die Lerninhalte. Auch die Berechtigung zur Teilnahme an den Live-Calls endet mit Vertragsende.
5.2 Nimmt der Auftraggeber dennoch an einem Live-Call teil, wird eine Rechnung in Höhe von EUR 49,00 pro Teilnahme fakturiert. Die Rechnung wird bei der Teilnahmeregistrierung erstellt und ist – auch bei anschließender Nichtteilnahme – fällig.
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