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Call Center
Bestimmungen

Unsere Spielregeln

Call Center Bestimmungen

Stand 09/2023

Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsbeginn ist das Datum der Vertragsunterfertigung. Der Termin für den Anforderungsworkshop gilt erst mit Zahlungseingang der Anzahlungsrechnung als bestätigt. Sämtliche Anzahlungsrechnungen sind unabhängig vom angegebenen Zahlungsziel, in jedem Fall vor Auftrags- bzw. Arbeitsbeginn einlangend am Konto des Auftragnehmers zu begleichen.

2. Die angegebenen Preise in Punkt 3 sind Wochenpreise. Die gewählte Stundenanzahl pro Woche gilt als Mindestabnahme pro Woche für mindestens 8 Wochen (Pilotphase). Für diese Zeit der vereinbarten Pilotphase wird ein Kündigungsverzicht vereinbart. Bei Nichtkündigung mindestens 6 Wochen zum Monatsletzten (nach der Pilotphase) verlängert sich das vereinbarte Kontingent automatisch um zwei weitere Monate. Aufstockung der Ressourcen nur nach Verfügbarkeit und Absprache.


3.
Das vereinbarte Entgelt ist ergebnisunabhängig. Ausgenommen davon sind zusätzlich zum Entgelt getroffene Vereinbarungen zu Abschlussprovisionen.

4. Für die Erstellung von Leadlisten wird eine Gebühr von
EUR 120,00 pro Branche bzw. pro 1.000 Kontakte in Rechnung gestellt.

5. Alle angegebenen Preise verstehen sich exkl. MwSt., An- & Abfahrtskosten, Verpflegung oder Nächtigungskosten. Reisekosten: € 0,80 pro Kilometer, € 85,00 pro Stunde Anreisezeit. Berechnung nach Google Maps vom Hauptsitz des Unternehmens. Nächtigungskosten & Verpflegung werden nach Aufwand verrechnet. In diesem Vertrag nicht angeführte Leistungen und Entgelte werden gemäß allgemeiner Preisliste abgerechnet.

6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preisanpassungen von bis zu 15% von den vereinbarten Konditionen auch ohne Rücksprache oder ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vorzunehmen.

7. Alle bestellten Produkte und Leistungen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Unterfertigung dieses Auftrags vom Auftraggeber abgerufen und in Anspruch genommen werden. Der Auftragnehmer ist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, auch ungenutzte Leistungen lt. vereinbarten Konditionen in Rechnung zu stellen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.

8. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B.: Vertragsverletzung) bleibt unberührt.

9. Alle notwendigen Schritte, Abläufe und Zielsetzungen werden im Rahmen der Kampagneneinrichtung bzw. des Anforderungsworkshops getroffen. Davor oder danach getroffene Abreden sind unwirksam. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragspartner.

10. Terminvereinbarungen für Beratungen und/oder Reportings sind mindestens 14 Tage im Voraus zu vereinbaren. Es gilt das First-come-first-serve Prinzip.

11. Das Aufbereiten der Datensätze sowie das Datacleaning vor Projektstart, das Einspielen der Daten in unsere Softwarelandschaft, das Erstellen der Kampagne, sowie die Erstellung der Gesprächsleitfäden und die Schulung der Call-Agents sind im Rahmen der Kampagneneinrichtung inbegriffen.

12. Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch wöchentliche oder 14-tägige Zwischenrechnungen zu stellen. Alle Rechnungen sind 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Dienstleistung per sofort einzustellen.

13. Der Auftraggeber erklärt, dass seinerseits alle Voraussetzungen zur Erfüllung dieses Vertrages gegeben sind. Grundvoraussetzung für einen Erfolg ist die nahtlose Zusammenarbeit des Auftraggebers und den jeweiligen Abteilungen und Mitarbeitern mit dem Auftragnehmer, sowie eine offene Kommunikation. Zur Leistungserbringung nutzt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber im Rahmen von z.B. Meetings, Telefonaten oder Workshops erarbeiteten oder übermittelten Daten. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass diese Daten korrekt und vollständig sind.

14. Die Werbeaktion erfolgt im Auftrag und im Namen des Auftraggebers.

15. Die Übergabe der Daten erfolgt vom Auftraggeber an den Auftragnehmer. Dieser haftet im Rahmen der DSGVO in vollem Umfang. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall schad- und klaglos zu halten. Über die durch diesen Vertrag bestimmten Datenbestände ist nur der Auftraggeber als Dateneigentümer verfügungsberechtigt. Die durch die DSGVO geforderte Vertraulichkeit der Datenbestände des Auftraggebers wird durch den Auftragnehmer gewährleistet.

16. Eigentums- und Urheberrechte an allen Programmen, Unterlagen und Arbeitsmitteln, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder vom Auftragnehmer zur Durchführung eines Auftrages bereitgestellt werden, verbleiben beim Auftragnehmer.

17. Sämtliches Adressmaterial, das vom Auftraggeber zum Zwecke der Telefonie übergeben wurde, darf durch den Auftragnehmer nicht anderweitig benutzt, weitervermittelt oder veräußert werden. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.

18. Im Falle von Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Kaufabschlüssen erfolgen sämtliche Abrechnungen ausschließlich über den Auftraggeber.

19. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bzw. zwischen dem Auftraggeber und Mitarbeitern des Auftragnehmers.

20. Ansprüche aufgrund einer Verletzung dieses Vertrages verjähren nach 2 Jahren nach ihrer Entstehung, sofern nicht kürzere Verjährungsfristen bestehen.

21. Es gelten die ABG des Auftragnehmers. Nachzulesen auf www.sales-viking.com/agb. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Perg.

22. Wenn sich eine Bestimmung dieses Vertrages als ungültig erweist, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Handschriftliche Ergänzungen oder Streichungen auf diesem Vertrag werden nicht anerkannt und haben somit keine Gültigkeit.