Unsere Spielregeln
I. Vorwort
1. Sales Viking GmbH ist eine zertifizierte, auf Vertrieb und Marketing spezialisierte Unternehmensberatung und bietet Unternehmern Beratungs-, Trainings-, Coaching- und Schulungsleistungen sowie digitale Inhalte, Plattformzugänge, Software-as-a-Service- und Lizenzprodukte an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den für das jeweilige Produkt maßgeblichen Vertragsunterlagen.
II. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogenen Fassung für sämtliche von Sales Viking GmbH derzeit angebotenen Verträge mit Unternehmern, insbesondere über Beratungs-, Trainings-, Coaching-, Schulungs-, Academy-, Digital-, Plattform-, Software-as-a-Service- und Lizenzprodukte. Unternehmer ist, wer den Vertrag für Zwecke seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit schließt.
2. Sales Viking GmbH schließt Verträge nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind, und zwar auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder über das von Sales Viking GmbH zur Verfügung gestellte Kundenportal mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen durch den Kunden als anerkannt und genehmigt.
3. Allgemeinen Einkaufs-, Liefer-, Geschäfts- oder sonstigen Vertragsbedingungen sowie Gegenbestätigungen des Kunden wird von Sales Viking GmbH hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden keine Anwendung, auch wenn Sales Viking GmbH ihnen im Einzelfall nicht nochmals widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sales Viking GmbH ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Ein Gegenangebot des Kunden führt nur dann zu einem Vertrag beziehungsweise zu einer Vertragsänderung, wenn Sales Viking GmbH dieses ausdrücklich annimmt. Individuelle Vereinbarungen und die Rangfolge gemäß Ziffer 5 bleiben unberührt.
4. Ein Angebot von Sales Viking GmbH ist unverbindlich, wenn es ausdrücklich als unverbindlich oder freibleibend bezeichnet wird. Als final oder verbindlich bezeichnete Deals und Angebote können vom Kunden nach Maßgabe des darin angegebenen Abschlussprozesses angenommen werden. Für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt Abschnitt III.
5. Soweit die Vertragsunterlagen für denselben Regelungsgegenstand voneinander abweichen, gilt folgende Rangfolge:
a. der konkrete Einzelvertrag beziehungsweise die im angenommenen Deal, Angebot oder Bestellprozess ausdrücklich vereinbarten individuellen Bedingungen;
b. die für das konkret gebuchte Produkt bereitgestellte Leistungsbeschreibung;
c. die für das konkret gebuchte Produkt geltenden besonderen Produkt-, Nutzungs- oder Lizenzbedingungen;
d. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen wurde, geht dieser den übrigen Vertragsunterlagen ausschließlich hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung vor.
6. Sales Viking GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Subunternehmer und technische Dienstleister einzusetzen. Zwischen diesen Personen beziehungsweise Unternehmen und dem Kunden entsteht kein Vertragsverhältnis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Für Personen und Unternehmen, deren sich Sales Viking GmbH zur Erfüllung eigener vertraglicher Pflichten bedient, haftet Sales Viking GmbH ausschließlich nach Maßgabe des zwingenden Rechts und des Abschnitts VIII dieser AGB. Stellt Sales Viking GmbH lediglich den Kontakt oder eine technische Schnittstelle zu einem vom Kunden selbst ausgewählten, beauftragten oder verbundenen Drittanbieter her, ist dieser nicht Erfüllungsgehilfe von Sales Viking GmbH. Für dessen Leistungen, Änderungen und Ausfälle haftet Sales Viking GmbH nicht, soweit Sales Viking GmbH nicht eigene Auswahl-, Informations-, Integrations- oder sonstige Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat. Vorrangige besondere Produkt-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen bleiben unberührt.
III. Abschluss des Einzelkaufvertrages
1. Sales Viking GmbH präsentiert auf ihrer Website diverse Produkte. Diese Produkte beinhalten jeweils definierte Leistungen von Sales Viking GmbH und ermöglichen dem Kunden, diese Leistungen im Rahmen des mit Sales Viking GmbH abgeschlossenen Einzelkaufvertrages über das vom Kunden erworbene Produkt in Anspruch zu nehmen. Wählt der Kunde mehrere Produkte aus, so wird für jedes Produkt ein gesonderter Einzelkaufvertrag abgeschlossen. Die genauen Leistungsinhalte des Produkts, die Termine für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistungsinhalte („Leistungstermine“), die allfällige Dauer für den Zugang zu diesen Leistungsinhalten zu den festgesetzten Leistungsterminen („Vertragsdauer“), allfällige Übergabetermine sowie der Kaufpreis samt deren Zahlungsmodalitäten sind aus den Einzelkaufverträgen über das jeweilige Produkt („Einzelkaufvertrag“) und aus den jeweiligen Produktbeschreibungen zu entnehmen.
2. Ein ausdrücklich als unverbindlich bezeichnetes Angebot von Sales Viking GmbH begründet noch keinen Vertrag. Bei einem als final bezeichneten Deal, bei der Annahme eines verbindlichen Angebots über eine Dealseite oder bei einer sofort verbindlichen Onlinebuchung kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde die im jeweiligen Abschlussprozess vorgesehene Annahmehandlung vollständig vornimmt und die erforderlichen Zahlungsdaten eingibt oder bestätigt. Eine gesonderte Annahmeerklärung von Sales Viking GmbH ist in diesen Fällen nicht erforderlich, sofern im Abschlussprozess nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegeben wird.
3. Bestellungen des Kunden per E-Mail, telefonisch oder auf einem sonstigen Weg, die nicht auf einem finalen Deal oder einer sofort verbindlichen Onlinebuchung beruhen, gelten als verbindliches Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt in diesen Fällen erst durch ausdrückliche Annahme von Sales Viking GmbH in Textform, durch entgeltliche Freischaltung des Produkts oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Eine bloße automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
4. Sales Viking GmbH ist berechtigt, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss in Textform vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn rechtliche, regulatorische, sanktions- oder compliancebezogene Hindernisse bestehen, der Kunde wesentliche unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, konkrete begründete Zweifel an seiner Bonität oder erhebliche frühere Zahlungsprobleme bestehen, seine Geschäftstätigkeit oder die beabsichtigte Nutzung der Leistung objektiv mit den nachvollziehbar dokumentierten rechtlichen, ethischen oder reputationsbezogenen Geschäftsgrundsätzen von Sales Viking GmbH unvereinbar ist oder die Leistungserbringung tatsächlich oder rechtlich nicht möglich beziehungsweise unzumutbar ist. Noch nicht erbrachte Leistungen entfallen; darauf entfallende Vorauszahlungen werden zurückerstattet. Bereits ordnungsgemäß erbrachte und abgrenzbare Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Zwingende gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
IV. Kaufpreis und Rechnungslegung
1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Der im Einzelvertrag, Deal, Angebot oder Bestellprozess ausgewiesene Preis umfasst ausschließlich die dort ausdrücklich beschriebenen Leistungen und deren Erbringung in der vereinbarten Form. Vor-Ort-Termine, Reisen, individuelle Sonderlösungen und sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich gesondert vereinbart wurden. Für solche zusätzlichen Leistungen sowie die damit verbundenen Aufwendungen und Auslagen, insbesondere Kilometergeld, Reisezeit, Mieten, externe Honorare, Subunternehmer, Trainer, Bildmaterial, Schriftlizenzen, zusätzliche Server- oder Systemkosten, Parkgebühren, sonstige Gebühren und Nächtigungskosten, ist ein zusätzliches Entgelt zu bezahlen. Sales Viking GmbH teilt dem Kunden den Preis oder die Berechnungsgrundlage und die voraussichtlich anfallenden Auslagen vor der Beauftragung mit. Die umsatzsteuerliche Behandlung, insbesondere die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
2. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit im jeweiligen Einzelvertrag, Angebot, Deal, Bestellprozess oder Zahlungsplan kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart ist. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der vollständige fällige Betrag spätestens am Fälligkeitstag auf dem von Sales Viking GmbH angegebenen Konto gutgeschrieben und für Sales Viking GmbH verfügbar ist. Zahlungen mittels Lastschrift, Kreditkarte oder eines anderen Zahlungsmittels mit Rückbelastungs- oder Rückbuchungsmöglichkeit erfolgen nur erfüllungshalber. Wird der Betrag zurückbelastet, zurückgebucht oder der Zahlungseingang nachträglich aufgehoben, bleibt der Zahlungsanspruch insoweit bestehen, sofern Sales Viking GmbH die Rückabwicklung nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat für ausreichende Deckung und richtige Zahlungsangaben zu sorgen und Sales Viking GmbH die tatsächlich angefallenen Kosten einer von ihm zu vertretenden fehlgeschlagenen oder rückabgewickelten Zahlung zu ersetzen. Voraus- und Teilzahlungen sind nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags, Angebots, Deals, Bestellprozesses oder Zahlungsplans sowie für gesondert abrechenbare Teilleistungen zulässig. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Sitz von Sales Viking GmbH.
3. Bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als zwölf Monate bestehen, verändern sich die vereinbarten wiederkehrenden Entgelte für künftige Leistungsperioden erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsschluss und danach jährlich in demselben prozentualen Ausmaß, in dem sich der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2025 seit dem maßgeblichen Ausgangswert verändert hat. Ausgangswert für die erste Anpassung ist die bei Vertragsschluss zuletzt veröffentlichte Indexzahl; für jede weitere Anpassung ist die bei der unmittelbar vorangegangenen Anpassung herangezogene Indexzahl maßgeblich. Als Anpassungswert gilt die zum jeweiligen Anpassungszeitpunkt zuletzt veröffentlichte Indexzahl. Die Anpassung erfolgt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Verringerung des Index. Sales Viking GmbH informiert den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor der erstmaligen Fälligkeit des angepassten Entgelts in Textform über den neuen Betrag und die Berechnung. Wird der Verbraucherpreisindex 2025 nicht mehr veröffentlicht, tritt der von Statistik Austria veröffentlichte Nachfolgeindex, mangels eines solchen der sachlich am ehesten vergleichbare Index, an seine Stelle. Anpassungen wirken ausschließlich für Entgelte, die nach dem jeweiligen Anpassungszeitpunkt fällig werden. Rückwirkende Nachforderungen von Sales Viking GmbH für bereits abgerechnete Leistungsperioden sind ausgeschlossen.
4. Wechsel, Schecks oder anderweitige Zahlungsmittel nimmt Sales Viking GmbH nur aufgrund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
5. Zahlt der Kunde einen fälligen Betrag nicht rechtzeitig, gerät er ohne gesonderte Mahnung in Verzug, soweit nicht zwingendes Recht eine Mahnung oder eine andere Voraussetzung verlangt. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern ist Sales Viking GmbH berechtigt, für die Dauer eines vom Kunden zu vertretenden Zahlungsverzugs Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu verlangen. Hat der Kunde den Zahlungsverzug nicht zu vertreten, gelten die gesetzlichen Zinsen gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB. Sales Viking GmbH kann außerdem die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten sowie den Ersatz der darüber hinausgehenden, notwendigen und zweckentsprechenden Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen und eines höheren nachgewiesenen Verzugsschadens verlangen, soweit diese Ansprüche gesetzlich zustehen. Eine angerechnete Betreibungskostenpauschale wird auf weitergehende ersatzfähige Betreibungskosten angerechnet.
6. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug und leistet er trotz Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht vollständig, ist Sales Viking GmbH berechtigt, noch ausstehende Leistungen sowie den Zugang zu den vom Zahlungsverzug betroffenen, laufend bereitgestellten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Für die Aussetzung bedarf es keiner Nachfrist, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert, seine Zahlungen eingestellt hat oder aufgrund konkreter objektiver Umstände feststeht, dass er die geschuldete Zahlung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht leisten wird. Zwingende gesetzliche und insolvenzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Besteht ein Abonnement oder ein sonstiges Dauerschuldverhältnis mit einer verbindlichen Mindest- oder Festlaufzeit oder einer bereits begonnenen verbindlichen Verlängerungsperiode und sind die Entgelte innerhalb dieser Vertragsperiode in wiederkehrenden Zahlungsintervallen zu entrichten, ist Sales Viking GmbH nach Maßgabe der folgenden Voraussetzungen berechtigt, sämtliche bis zum Ende der laufenden verbindlichen Vertragsperiode noch ausstehenden Entgelte sofort fällig zu stellen. Dasselbe gilt, wenn ein bestimmtes oder anhand der vereinbarten Vertragsbedingungen eindeutig bestimmbares Gesamtentgelt vereinbart und dem Kunden dessen Zahlung in Teilbeträgen oder Raten gestattet wurde. Das Zahlungsintervall beziehungsweise eine Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung ändert weder die Vertragslaufzeit noch die Höhe der für die verbindliche Vertragsperiode geschuldeten Vergütung.
Sales Viking GmbH kann die Gesamtfälligstellung erklären, wenn sich der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer vollständigen vereinbarten periodischen Zahlung oder Teilzahlung in einem von ihm zu vertretenden Verzug befindet und den Rückstand trotz einer Mahnung in Textform, in der die Gesamtfälligstellung ausdrücklich angedroht wurde, nicht innerhalb einer Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen ab Zugang der Mahnung vollständig bezahlt. Die Gesamtfälligstellung erfolgt durch eine gesonderte Erklärung von Sales Viking GmbH in Textform und tritt nicht automatisch ein. Entgelte für eine noch nicht begonnene Verlängerungsperiode werden nicht vorzeitig fällig.
Die Gesamtfälligstellung lässt die vereinbarte Vertragslaufzeit und die beiderseitigen Leistungspflichten unberührt. Sie ist nur zulässig, soweit Sales Viking GmbH die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß erbringt, bereitstellt oder zur weiteren vertragsgemäßen Leistung bereit ist. Eine nach dieser Ziffer berechtigte vorübergehende Aussetzung der Leistungen gilt nicht als fehlende Leistungsbereitschaft. Gesetzliche oder vertraglich zwingende Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen einer von Sales Viking GmbH zu vertretenden nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben unberührt. Das Recht von Sales Viking GmbH, die eigene Leistung nach Maßgabe dieser Ziffer bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, bleibt bestehen.
Werden Sales Viking GmbH nach Vertragsabschluss objektiv nachvollziehbare Umstände bekannt, aufgrund derer die Erfüllung der gegenwärtigen oder künftigen Zahlungspflichten des Kunden durch schlechte Vermögensverhältnisse erheblich gefährdet erscheint, kann Sales Viking GmbH die noch ausstehenden eigenen Leistungen bis zur Bewirkung oder angemessenen Sicherstellung der betroffenen Gegenleistung verweigern und für diese Leistungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit verlangen. Eine solche Gefährdung kann insbesondere bei Zahlungseinstellung, erfolglosen Vollstreckungsmaßnahmen, wiederholten vom Kunden zu vertretenden Rückbelastungen oder erheblichen Rückständen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vorliegen. Erbringt der Kunde die verlangte Gegenleistung oder Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann Sales Viking GmbH hinsichtlich des betroffenen, noch nicht erfüllten Leistungsteils vom Vertrag zurücktreten oder das betroffene Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Wird der Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung beendet, richtet sich der Vergütungsanspruch für nicht mehr zu erbringende Leistungsteile nach den gesetzlichen Regelungen; zwingend anzurechnende ersparte Aufwendungen und ein anzurechnender anderweitiger Erwerb bleiben unberührt. Bereits fällige Ansprüche und weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Sämtliche Rechte nach dieser Ziffer gelten nur, soweit ihrer Ausübung keine zwingenden insolvenzrechtlichen Vorschriften, insbesondere §§ 25a und 25b IO, entgegenstehen.
7. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Sales Viking GmbH nur mit Gegenforderungen berechtigt, die unbestritten, von Sales Viking GmbH ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen fälliger Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis und nur in einem zum geltend gemachten Anspruch angemessenen Umfang ausüben. Eine berechtigte Minderung bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang zulässig; die bloße Behauptung eines Mangels, einer Pflichtverletzung oder eines Gegenanspruchs berechtigt jedoch nicht dazu, unbestrittene Teile einer fälligen Zahlung zurückzuhalten. Zwingende gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
V. Erfüllung / Verzug
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Sales Viking GmbH, sofern im Einzelkaufvertrag nichts anderes vereinbart ist.
2. Sales Viking GmbH ist zu angemessenen Teilerfüllungen berechtigt, sofern die Teilleistung für den Kunden selbstständig nutzbar ist, einer vereinbarten stufenweisen oder fortlaufenden Leistungserbringung entspricht oder objektiv von den übrigen Leistungen abgrenzbar ist und dem Kunden dadurch kein wesentlicher Nachteil entsteht. Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs und Leistungszeitraums ist Sales Viking GmbH berechtigt, die fachlich und organisatorisch zweckmäßige Reihenfolge, zeitliche Einteilung und mengenmäßige Zuordnung der Leistungen nach angemessenem Ermessen festzulegen. Dabei werden technische und inhaltliche Abhängigkeiten, verfügbare Kapazitäten sowie berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt. Der vereinbarte Gesamtumfang, wesentliche Leistungsmerkmale und verbindliche Leistungstermine dürfen dadurch nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden. Vertragsgemäß erbrachte und abgrenzbare Teilleistungen dürfen nach Maßgabe des Abschnitts IV gesondert abgerechnet werden und können vom Kunden nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil weitere Leistungen noch ausstehen.
3. Leistungs-, Bereitstellungs- und Fertigstellungstermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelvertrag, Deal, Bestellprozess, in der Leistungsbeschreibung oder in besonderen Produktbedingungen ausdrücklich als verbindlich oder als Fixtermin bezeichnet werden. Sonstige Zeitangaben, Planungen und voraussichtliche Termine sind unverbindliche Zielangaben; Sales Viking GmbH erbringt die betreffende Leistung dennoch ohne unnötigen Aufschub innerhalb der nach Art, Umfang und Umständen der Leistung angemessenen Zeit. Leistungsfristen beginnen erst, sobald der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist und der Kunde alle für den Leistungsbeginn erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen vollständig erbracht hat. Verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkung oder verlangt er nachträglich eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, verschieben sich davon betroffene Termine und Fristen um die Dauer der Verzögerung sowie eine unter Berücksichtigung der Kapazitätsplanung angemessene Wiederanlauf- und Bearbeitungszeit. Vereinbarte Zahlungsziele, Zahlungspläne und Fälligkeiten bleiben von solchen kundenseitig verursachten Verschiebungen unberührt. Dies gilt nicht, soweit eine konkrete Zahlung im Einzelvertrag ausdrücklich und ausschließlich an die tatsächliche Fertigstellung oder Abnahme eines bestimmten Leistungsmeilensteins geknüpft wurde. Eine solche Verschiebung verlängert vereinbarte Vertrags-, Lizenz- oder Zugangszeiträume nur, wenn Sales Viking GmbH dies ausdrücklich bestätigt. Zwingende gesetzliche Rechte und ausdrücklich vereinbarte Fixgeschäfte bleiben unberührt.
4. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare, von Sales Viking GmbH nicht zu vertretende und auch durch angemessene Vorsorge-, Schutz- und Abhilfemaßnahmen nicht vermeidbare Umstände, welche die Leistungserbringung durch Sales Viking GmbH vorübergehend verhindern oder wesentlich erschweren, befreien Sales Viking GmbH für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle der Energie- oder Kommunikationsversorgung, Cyberangriffe sowie Ausfälle wesentlicher Dienstleister oder Subunternehmer, sofern das jeweilige Ereignis von Sales Viking GmbH nicht zu vertreten ist und nicht durch zumutbare Ausweichmaßnahmen rechtzeitig überwunden werden kann.
Sales Viking GmbH ist bei Ausfall oder Verhinderung einer für die Leistungserbringung vorgesehenen Person berechtigt, einen gleichwertigen Ersatztermin anzubieten oder die Leistung durch eine fachlich geeignete Ersatzperson erbringen zu lassen. Der Kunde darf einen zumutbaren Ersatztermin oder eine fachlich geeignete Ersatzperson nur aus wichtigem Grund ablehnen. Lehnt der Kunde eine ordnungsgemäß angebotene gleichwertige Ersatzleistung ohne wichtigen Grund ab, bleibt der Vergütungsanspruch von Sales Viking GmbH bestehen.
Betrifft das von Sales Viking GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernis einen für den Vertragszweck wesentlichen Leistungsteil und dauert es länger als acht Wochen oder länger als die Hälfte der vereinbarten Vertragsdauer, wobei der kürzere Zeitraum maßgeblich ist, kann jede Vertragspartei ausschließlich den noch nicht erfüllten betroffenen Leistungsteil in Textform beenden, sofern ihr dessen Fortsetzung nicht zumutbar ist und Sales Viking GmbH innerhalb einer zuvor gesetzten angemessenen Nachfrist keine gleichwertige Ersatzleistung anbietet. Bereits ordnungsgemäß erbrachte oder bereitgestellte und abgrenzbare Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Vorauszahlungen werden nur insoweit zurückerstattet, als sie auf endgültig entfallende, noch nicht erbrachte oder bereitgestellte Leistungen entfallen. Schadenersatzansprüche wegen eines von Sales Viking GmbH nicht zu vertretenden Leistungshindernisses sind ausgeschlossen.
Eine Erkrankung, Verhinderung oder sonstige persönliche, organisatorische, wirtschaftliche oder technische Beeinträchtigung aus der Risikosphäre des Kunden, die nicht von Sales Viking GmbH verursacht wurde, befreit den Kunden nicht von seinen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten, verlängert weder vereinbarte Leistungszeiträume noch die Vertragslaufzeit und begründet kein Kündigungs-, Rücktritts-, Nachholungs- oder Erstattungsrecht. Dies gilt insbesondere, wenn Sales Viking GmbH leistungsbereit ist und die vereinbarte Leistung, einen vereinbarten Termin, einen zumutbaren Ersatztermin oder den vereinbarten Zugang zu digitalen Inhalten oder Live-Calls ordnungsgemäß bereitstellt. Eine gesetzlich zwingend anzurechnende konkrete Ersparnis von Sales Viking GmbH bleibt unberührt. Der Kunde hat das Vorliegen und die Höhe einer solchen Ersparnis darzulegen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Erbringt Sales Viking GmbH eine fällige und verbindlich terminierte Leistung nicht rechtzeitig und liegt kein Fall gemäß Ziffer 4 vor, hat der Kunde Sales Viking GmbH den Verzug in Textform anzuzeigen und eine den Umständen angemessene Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist beträgt regelmäßig mindestens 30 Kalendertage. Nach deren erfolglosem Ablauf kann der Kunde ausschließlich hinsichtlich des betroffenen, noch nicht erbrachten Leistungsteils vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag ist nur zulässig, wenn die verspätete oder unterbliebene Teilleistung für den Vertragszweck wesentlich ist und dem Kunden die Nutzung der bereits erbrachten und der noch ausstehenden Leistungen objektiv nicht mehr zumutbar ist. Ein Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei bloß geringfügiger Verzögerung, bei einer Ursache aus der Risikosphäre des Kunden, bei Verletzung einer erforderlichen Mitwirkungspflicht, bei unbegründeter Ablehnung eines zumutbaren Ersatztermins oder einer fachlich geeigneten Ersatzperson oder wenn Sales Viking GmbH die vereinbarte Leistung beziehungsweise den vereinbarten Zugang ordnungsgemäß bereitgestellt hat. Bereits ordnungsgemäß erbrachte oder bereitgestellte und abgrenzbare Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung richten sich ausschließlich nach Abschnitt VIII. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei einem ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäft, bleiben unberührt.
6. Für fortlaufende digitale Leistungen, Plattform-, Software-as-a-Service- und Lizenzprodukte gelten hinsichtlich Verfügbarkeit, Wartung, Störungen, Support und Abhilferechten vorrangig die jeweiligen besonderen Produkt-, Nutzungs- oder Lizenzbedingungen. Vorübergehende und nur geringfügige Einschränkungen, angekündigte oder aus dringenden Sicherheitsgründen erforderliche Wartungsmaßnahmen, Störungen aus der Risikosphäre des Kunden sowie Ausfälle von Diensten, die der Kunde selbst beauftragt oder mit der Leistung verbunden hat, begründen keinen Verzug von Sales Viking GmbH, sofern die wesentliche Nutzbarkeit der vereinbarten Leistung dadurch nicht dauerhaft beeinträchtigt wird. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs richten sich ausschließlich nach Abschnitt VIII. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
VI. Inanspruchnahme und Mitwirkung des Kunden
1. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, die vereinbarten Leistungen innerhalb der im Einzelvertrag, Deal, Bestellprozess, in der Leistungsbeschreibung oder in den besonderen Produktbedingungen festgelegten Leistungs-, Zugangs- und Vertragszeiträume in Anspruch zu nehmen. Terminbezogene Leistungen gelten als ordnungsgemäß bereitgestellt, wenn Sales Viking GmbH den vereinbarten Termin vertragsgemäß durchführt oder zur Inanspruchnahme anbietet. Digitale Inhalte, Academy-Leistungen, Plattformzugänge und Softwarefunktionen gelten als bereitgestellt, sobald sie dem Kunden im vereinbarten Umfang zugänglich gemacht wurden. Die tatsächliche Teilnahme, Nutzung oder Ausschöpfung durch den Kunden ist keine Voraussetzung für den Vergütungsanspruch von Sales Viking GmbH. Eine förmliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn sie im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin oder eine innerhalb des vereinbarten Leistungs-, Zugangs- oder Vertragszeitraums ordnungsgemäß bereitgestellte Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch, der seiner Risikosphäre zuzurechnen und nicht von Sales Viking GmbH verursacht wurde, bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch von Sales Viking GmbH bestehen. Dies gilt insbesondere bei Erkrankung, persönlicher oder betrieblicher Verhinderung, Urlaub, mangelnder zeitlicher Verfügbarkeit, technischen Problemen aufseiten des Kunden oder freiwilligem Verzicht auf die Teilnahme oder Nutzung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Leistungs- oder Zugangszeitraums, Wiederholung, Nachholung, Ersatztermin, Gutschrift oder Rückerstattung, sofern im jeweiligen Einzelvertrag oder in den besonderen Produktbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gewährt Sales Viking GmbH freiwillig eine Nachholung, einen Ersatztermin oder eine Verlängerung, begründet dies weder für den konkreten Fall noch für die Zukunft einen Rechtsanspruch. Zusätzliche Aufwendungen und Schäden, die Sales Viking GmbH durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden entstehen und nicht bereits durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, bleiben nach Maßgabe des zwingenden Rechts ersatzfähig.
3. Der Kunde hat sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen, Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Unterlässt oder verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkung oder liegt ein anderes Leistungshindernis in seiner Risikosphäre, gerät Sales Viking GmbH dadurch nicht in Verzug und ist berechtigt, betroffene Leistungen, Termine und Projektabschnitte auszusetzen oder innerhalb der verbleibenden Vertragslaufzeit nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten neu einzuplanen. Eine Verschiebung oder Neueinplanung verlängert weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch einen Leistungs-, Nutzungs- oder Zugangszeitraum und führt nicht zu einer kostenlosen zusätzlichen Leistungsperiode. Fälligkeit und Zahlungspflicht des Kunden bleiben unberührt.
Nimmt der Kunde Leistungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung nicht innerhalb des dafür vereinbarten Leistungs-, Nutzungs-, Zugangs- oder Vertragszeitraums in Anspruch, verfallen die betreffenden zeit- oder periodenbezogenen Leistungsansprüche mit Ablauf dieses Zeitraums. Nicht genutzte Leistungen werden weder in eine nachfolgende Vertragsperiode übertragen noch angesammelt, gutgeschrieben oder rückerstattet. Endet der Vertrag, besteht kein Anspruch auf eine spätere Leistungserbringung. Verlängert sich der Vertrag wirksam, stehen dem Kunden ausschließlich die für die neue, vergütungspflichtige Vertragsperiode vereinbarten Leistungen zu; nicht genutzte Leistungen aus einer vorherigen Vertragsperiode werden dadurch nicht nachholbar.
Sales Viking GmbH kann dem Kunden für eine noch nachholbare Mitwirkung eine den Umständen angemessene Frist setzen. Verstreicht diese Frist erfolglos oder ist eine Nachholung aufgrund der Art oder des Zeitpunkts der Leistung nicht mehr sinnvoll möglich, kann Sales Viking GmbH den betroffenen Leistungsteil oder, wenn die Fortsetzung des gesamten Vertrags unzumutbar ist, den gesamten Vertrag in Textform beenden. Sales Viking GmbH behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen; zwingend anzurechnende ersparte Aufwendungen oder anderweitiger Erwerb bleiben unberührt. Zusätzlicher Aufwand und Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind vom Kunden zu ersetzen.
VII. Rücktritt / Stornierung / Kündigung
1. Ein vertragliches freies Rücktritts- oder Stornorecht des Kunden besteht nicht, soweit es nicht im jeweiligen Einzelvertrag, Deal, Bestellprozess oder in besonderen Produktbedingungen ausdrücklich eingeräumt wurde. Gesetzliche und in diesen AGB ausdrücklich vorgesehene Rücktritts-, Kündigungs-, Gewährleistungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
2. Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit können während dieser Mindestlaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und eine automatische Verlängerung richten sich nach den im jeweiligen Einzelvertrag, Deal, Bestellprozess oder in den besonderen Produktbedingungen vereinbarten Konditionen. Soweit keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, muss die Erklärung des Kunden, den Vertrag nicht fortsetzen zu wollen, Sales Viking GmbH spätestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode zugehen; andernfalls verlängert sich der Vertrag um die für das jeweilige Produkt vereinbarte Verlängerungsperiode. Sehen die besonderen Produktbedingungen eine jederzeit mögliche Kündigungsvormerkung ohne zusätzliche Kündigungsfrist vor, gehen diese Bedingungen vor. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Für Form und Zugang einer Kündigung gilt Abschnitt XI Ziffer 5. Abweichende oder zusätzliche elektronische Kündigungsmöglichkeiten, die in den besonderen Bedingungen des jeweiligen Produkts ausdrücklich vorgesehen sind, bleiben unberührt.
VIII. Gewährleistung / Schadenersatz
1. Inhalt, Umfang und geschuldete Beschaffenheit der Leistung bestimmen sich nach den gemäß Abschnitt II Ziffer 5 maßgeblichen Vertragsunterlagen. Sales Viking GmbH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, vertrieblichen oder sonstigen unternehmerischen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Umsatzsteigerung, Anzahl von Kunden, Leads oder Vertragsabschlüssen, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich im jeweiligen Einzelvertrag zugesagt wurde. Empfehlungen, Analysen, Trainings, Coachings, Vorlagen, Inhalte, Kennzahlen und Softwareauswertungen unterstützen die unternehmerischen Entscheidungen des Kunden, ersetzen diese jedoch nicht. Für Auswahl, Umsetzung und wirtschaftliche Verwendung sowie für die darauf beruhenden Entscheidungen und Ergebnisse bleibt der Kunde verantwortlich.
Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Beeinträchtigung auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden, der Verletzung seiner Mitwirkungs- oder Systemanforderungen, einer nicht vorgesehenen Nutzung, eigenmächtigen Veränderungen, nicht freigegebenen Kombinationen oder auf vom Kunden selbst beauftragten beziehungsweise eingebundenen Systemen oder Leistungen Dritter beruht und von Sales Viking GmbH nicht zu vertreten ist. Besondere Gewährleistungs- und Abhilferegeln der jeweiligen Produkt-, Nutzungs- oder Lizenzbedingungen bleiben unberührt. Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB gilt, soweit ihr gesetzlicher Anwendungsbereich eröffnet ist.
2. Geringfügige Abweichungen von Beschreibungen, Darstellungen, Formaten, Abläufen, Benutzeroberflächen, technischen Ausführungen oder Leistungsterminen gelten nicht als Mangel, sofern sie den vereinbarten Vertragszweck, die wesentlichen zugesagten Funktionen und die wirtschaftlich maßgebliche Nutzbarkeit der Leistung nicht beeinträchtigen. Sales Viking GmbH ist insbesondere berechtigt, technisch oder organisatorisch gleichwertige Leistungsformen, Methoden, Trainer, Coaches, Ansprechpartner, Termine, Formate, Systeme oder Benutzeroberflächen einzusetzen beziehungsweise anzupassen, soweit dadurch der Gesamtcharakter und die wesentlichen Inhalte der vereinbarten Leistung gewahrt bleiben. Besondere Änderungsregeln der jeweiligen Produkt-, Nutzungs- oder Lizenzbedingungen bleiben unberührt.
3. Der geschuldete Leistungsumfang und die geschuldete Beschaffenheit bestimmen sich ausschließlich nach den gemäß Abschnitt II Ziffer 5 maßgeblichen Vertragsunterlagen. Allgemeine Werbeaussagen, Fallbeispiele, Kundenstimmen, Erfahrungsberichte, Prognosen, Hochrechnungen, Präsentationen sowie Angaben zu möglichen oder von Dritten erzielten Ergebnissen stellen keine Beschaffenheits-, Erfolgs- oder Haltbarkeitsgarantie dar und werden nur dann Bestandteil des konkreten Vertrags, wenn sie darin ausdrücklich als verbindliche Leistungs- oder Beschaffenheitszusage bezeichnet werden. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass ein von ihm behaupteter Mangel bereits im maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Bereitstellung vorlag, soweit keine zwingende gesetzliche Beweislastregel entgegensteht. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.
4. Eine Haftung von Sales Viking GmbH besteht ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer und der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 7. Sales Viking GmbH haftet unbeschränkt nur für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursachte Schäden, für Personenschäden sowie in den sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf. Für schlicht grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Sales Viking GmbH ausschließlich für den unmittelbaren, vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit Sales Viking GmbH eine wesentliche vertragliche Hauptleistungspflicht verletzt und dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Auch in diesem Ausnahmefall ist die Haftung auf den unmittelbaren, vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Vorbehaltlich der im vorstehenden Absatz genannten unbeschränkten Haftungsfälle und soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktions-, Betriebs- oder Nutzungsausfall, Verlust von Geschäftschancen, reine Vermögensschäden aus unternehmerischen Entscheidungen des Kunden sowie Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
5. Der bloße Eintritt eines Datenverlusts, einer Datenbeschädigung, einer technischen Störung, eines Systemausfalls oder -absturzes, eines Cyberangriffs oder eines Ausfalls von Hosting-, Cloud-, Telekommunikations- oder sonstigen IT-Dienstleistern begründet keine verschuldensunabhängige Haftung von Sales Viking GmbH. Sales Viking GmbH haftet für daraus entstehende Schäden ausschließlich, soweit das Ereignis durch einen ihr zurechenbaren Pflichtverstoß verursacht wurde, und nur nach Maßgabe der Ziffern 4 und 7. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, soweit die Ursache aus der Risikosphäre des Kunden, aus von ihm beauftragten oder eingebundenen Systemen, Integrationen oder Diensten, aus unzureichend geschützten Zugangsdaten, ungeeigneten Endgeräten oder einer vertragswidrigen Nutzung stammt oder ein von außen wirkender Cyberangriff beziehungsweise Drittanbieterausfall trotz der vertraglich geschuldeten und angemessenen Auswahl-, Sicherheits-, Überwachungs-, Datensicherungs-, Wiederherstellungs- und Schadensminderungsmaßnahmen nicht verhindert werden konnte. Die gesetzlich zwingende Verantwortlichkeit von Sales Viking GmbH für zur Vertragserfüllung eingesetzte Dritte und Auftragsverarbeiter bleibt unberührt. Der Kunde hat Daten und Inhalte, die er Sales Viking GmbH übermittelt oder in von ihm kontrollierte Systeme einstellt, vor der Übermittlung angemessen zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Für Daten, die vertragsgemäß ausschließlich in einem von Sales Viking GmbH betriebenen System gehalten werden, gelten die vereinbarten Datensicherungs-, Wiederherstellungs-, Export- und Löschregelungen. Hat der Kunde eine ihm mögliche und zumutbare Datensicherung schuldhaft unterlassen und dadurch den Datenverlust oder dessen Umfang mitverursacht, ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre; ein weitergehendes Mitverschulden des Kunden bleibt zu berücksichtigen.
6. Der Kunde hält Sales Viking GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden oder einer ihm gesetzlich zurechenbaren Person schuldhaft begangenen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen vom Kunden bereitgestellter Daten, Inhalte, Unterlagen, Weisungen oder Konfigurationen, wegen fehlender Rechte, Einwilligungen oder Genehmigungen, wegen einer vertragswidrigen Nutzung der Leistungen oder wegen einer vom Kunden zu verantwortenden Verletzung von Immaterialgüter-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Telekommunikations- oder sonstigen Rechten Dritter. Die Freistellung umfasst die vom Kunden zu vertretenden und zur Prüfung, Abwehr oder Erfüllung solcher Ansprüche notwendigen und zweckentsprechenden Aufwendungen, insbesondere angemessene Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, sowie Beträge, die Sales Viking GmbH aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung oder eines nach dieser Ziffer abgestimmten Vergleichs zu leisten hat. Soweit Sales Viking GmbH den Anspruch durch eine eigene Pflichtverletzung mitverursacht hat, vermindert sich die Freistellungspflicht entsprechend dem jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensanteil; für ausschließlich von Sales Viking GmbH zu vertretende Umstände besteht keine Freistellungspflicht.
Sales Viking GmbH informiert den Kunden ohne unnötigen Aufschub über einen geltend gemachten Anspruch und stellt ihm die zur Beurteilung verfügbaren Informationen bereit. Eine verspätete Information befreit den Kunden nur insoweit, als dadurch die Rechtsverteidigung nachweislich erschwert oder der Aufwand erhöht wurde. Der Kunde unterstützt Sales Viking GmbH unverzüglich und vollständig bei der Prüfung und Abwehr. Sales Viking GmbH führt die Rechtsverteidigung unter angemessener Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde darf Ansprüche nicht ohne vorherige Zustimmung von Sales Viking GmbH anerkennen oder vergleichen, wenn dadurch eine Verpflichtung, ein Anerkenntnis oder ein sonstiger Nachteil für Sales Viking GmbH entsteht. Sales Viking GmbH wird die Zustimmung zu einem sachgerechten Vergleich nicht unbillig verweigern. Schadensminderungs- und sonstige zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
7. Außerhalb der in Ziffer 4 genannten unbeschränkten Haftungsfälle und vorbehaltlich zwingenden Rechts ist die gesamte Haftung von Sales Viking GmbH aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelvertrag je Vertragsjahr begrenzt:
a. bei einem Vertrag mit einmaligem Gesamtentgelt oder einer vereinbarten Mindest- beziehungsweise Festlaufzeit von höchstens zwölf Monaten auf das für den betroffenen Einzelvertrag beziehungsweise die betroffene Mindest- oder Festlaufzeit vereinbarte Nettoentgelt; dies gilt unabhängig davon, ob das Entgelt einmalig, in Teilzahlungen oder in wiederkehrenden Raten zu entrichten ist;
b. bei einem unbefristeten Vertrag oder einer Mindest- beziehungsweise Festlaufzeit von mehr als zwölf Monaten auf die für den betroffenen Einzelvertrag in den zwölf Monaten vor dem ersten schadensbegründenden Ereignis gezahlten oder zu zahlenden Nettoentgelte; bestand der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate, ist der seit Vertragsbeginn bis zu diesem Ereignis gezahlte oder zu zahlende Betrag, mindestens jedoch EUR 500, maßgeblich;
c. bei einem unentgeltlichen Vertrag oder einer unentgeltlichen Leistung auf insgesamt EUR 500.
Die bloße Vereinbarung von Teilzahlungen oder Raten macht ein fest vereinbartes Gesamtentgelt nicht zu einem Vertrag mit wiederkehrenden Entgelten im Sinne dieser Ziffer. Der Haftungshöchstbetrag gilt insgesamt für sämtliche vertraglichen, vorvertraglichen und außervertraglichen Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aus dem betroffenen Einzelvertrag. Mehrere Schäden, die auf derselben oder auf sachlich zusammenhängenden Ursachen beruhen, gelten als ein Schadensfall und werden dem Vertragsjahr zugerechnet, in dem das erste schadensbegründende Ereignis eingetreten ist. Hat der Kunde mehrere Produkte oder Leistungen aufgrund gesonderter Einzelverträge gebucht, wird ausschließlich das Entgelt des vom Schadensfall betroffenen Einzelvertrags berücksichtigt; Entgelte aus anderen Verträgen werden nicht hinzugerechnet. Vorrangige besondere Produkt-, Nutzungs- oder Lizenzbedingungen sowie gesetzlich zwingend höhere oder unbeschränkte Haftungsbeträge bleiben unberührt.
8. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Kunde Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelvertrag innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger in Textform gegenüber Sales Viking GmbH geltend zu machen und dabei den anspruchsbegründenden Sachverhalt sowie Art und ungefähren Umfang des geltend gemachten Schadens nachvollziehbar darzulegen; andernfalls ist der Anspruch ausgeschlossen. Weist Sales Viking GmbH einen rechtzeitig geltend gemachten Anspruch in Textform ganz oder teilweise zurück, muss der Kunde den zurückgewiesenen Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Zurückweisung gerichtlich geltend machen; andernfalls ist er ausgeschlossen. Unabhängig von der Kenntnis des Kunden sind Ansprüche spätestens 36 Monate nach dem schadensbegründenden Ereignis ausgeschlossen. Bei mehreren Schäden aus derselben oder aus sachlich zusammenhängenden Ursachen ist das erste schadensbegründende Ereignis maßgeblich.
Diese Fristen gelten nicht für die in Ziffer 4 genannten unbeschränkten Haftungsfälle, für Ansprüche nach zwingendem Produkthaftungsrecht, für gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche oder soweit eine Verkürzung beziehungsweise Ausschlussfrist aus einem anderen Grund gesetzlich unzulässig ist. Sie gelten ferner nicht, soweit Sales Viking GmbH den anspruchsbegründenden Umstand arglistig verschwiegen oder den Kunden nachweislich von der rechtzeitigen Geltendmachung abgehalten hat. Gewährleistungs-, Entgeltminderungs- und sonstige primäre Erfüllungsansprüche werden von dieser Ziffer nur erfasst, soweit sie als Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht werden.
9. Verletzt der Kunde schuldhaft eine der nachfolgend bezeichneten wesentlichen Schutzpflichten, hat er an Sales Viking GmbH für jeden selbstständigen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswerts des betroffenen Einzelvertrags zu zahlen:
a. ein für den konkreten Einzelvertrag wirksam vereinbartes Verbot, Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder von Sales Viking GmbH zur Vertragserfüllung eingesetzte Partner gezielt abzuwerben oder unter Umgehung von Sales Viking GmbH unmittelbar für gleichartige Leistungen zu beauftragen;
b. das Verbot, persönliche Academy-, Plattform- oder sonstige Nutzerzugänge unberechtigt weiterzugeben oder Dritten die Nutzung eines nicht für sie bestimmten Zugangs zu ermöglichen;
c. das Verbot, geschützte Unterlagen, Videos, Aufzeichnungen, Methoden, Vorlagen, Programme, Software, Downloads oder sonstige Inhalte von Sales Viking GmbH unberechtigt zu vervielfältigen, weiterzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu verwerten oder außerhalb des eingeräumten Nutzungsumfangs zu verwenden;
d. eine wesentliche Geheimhaltungspflicht; oder
e. eine für das konkrete Consultingprodukt wirksam vereinbarte projektbezogene Beratungsexklusivität.
Der Auftragswert ist das für den betroffenen Einzelvertrag vereinbarte Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer. Bei einer Mindest- oder Festlaufzeit von höchstens zwölf Monaten ist das gesamte Nettoentgelt dieser Laufzeit maßgeblich, unabhängig davon, ob es einmalig oder in Raten gezahlt wird. Bei einer längeren oder unbefristeten Laufzeit ist das Nettoentgelt von höchstens zwölf Monaten maßgeblich. Entgelte aus anderen Einzelverträgen werden nicht hinzugerechnet.
Mehrere Handlungen oder Unterlassungen, die auf einem einheitlichen Entschluss beruhen, denselben geschützten Gegenstand betreffen und in engem zeitlichen Zusammenhang stehen, gelten als ein Verstoß. Ein fortdauernder Verstoß gilt zunächst als ein Verstoß. Setzt der Kunde einen behebbaren Verstoß trotz konkreter Aufforderung von Sales Viking GmbH und angemessener, mindestens 14-tägiger Abhilfefrist fort, gilt jeder danach begonnene weitere Monat als neuer Verstoß. Eine Abhilfefrist ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß seiner Art nach nicht rückgängig gemacht oder sinnvoll beendet werden kann.
Eine Vertragsstrafe entfällt bei einer nur geringfügigen, unverzüglich behobenen Pflichtverletzung, durch die berechtigte Schutzinteressen von Sales Viking GmbH nicht erheblich beeinträchtigt wurden. Für denselben Lebenssachverhalt kann die Vertragsstrafe nur einmal verlangt werden, auch wenn er mehrere der genannten Pflichten verletzt oder zusätzlich von einer Vertragsstrafenregelung im Einzelvertrag oder in besonderen Produktbedingungen erfasst wird. Sales Viking GmbH kann einen nachgewiesenen Schaden verlangen, soweit er die Vertragsstrafe übersteigt; die geleistete Vertragsstrafe wird auf denselben Schaden angerechnet. Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt. Das gesetzliche richterliche Mäßigungsrecht gemäß § 1336 Abs. 2 ABGB bleibt unberührt.
IX: Sonstige Pflichten
1. Der Kunde hat die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen nach Maßgabe des Abschnitts VI Ziffer 3, der nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts sowie des jeweiligen Einzelvertrags, der Leistungsbeschreibung und der besonderen Produktbedingungen vollständig, richtig und rechtzeitig zu erbringen. Verletzt der Kunde eine solche Pflicht, gelten die Regelungen des Abschnitts VI Ziffer 3 über Leistungsaussetzung, Neueinplanung, Leistungs- und Zugangszeiträume, Vergütung, Fristsetzung und Vertragsbeendigung. Vom Kunden schuldhaft verursachter zusätzlicher Aufwand und Schaden ist nach Maßgabe des Abschnitts VIII zu ersetzen. Eine Freistellung von Ansprüchen Dritter richtet sich ausschließlich nach Abschnitt VIII Ziffer 6.
2. Der Kunde stellt Sales Viking GmbH sämtliche für die vertragsgemäße Leistungserbringung objektiv erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben vollständig, richtig, in einem verwertbaren Format und so rechtzeitig bereit, dass vereinbarte Termine und Projektabläufe eingehalten werden können. Soweit die Erforderlichkeit für den Kunden erkennbar ist, gilt dies auch ohne gesonderte Aufforderung durch Sales Viking GmbH. Der Kunde informiert Sales Viking GmbH unverzüglich über Änderungen, Fehler, Widersprüche, Verzögerungen und sonstige Umstände, die Leistungsumfang, Umsetzung, Termine, rechtliche Zulässigkeit oder wirtschaftlich wesentliche Projektentscheidungen beeinflussen können.
Über frühere oder parallel laufende Beratungen, Projekte, Systeme und Maßnahmen muss der Kunde Sales Viking GmbH insoweit informieren, als diese den konkreten Vertragsgegenstand, dessen technische oder organisatorische Schnittstellen oder die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Leistungserbringung berühren können. Sales Viking GmbH darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Angaben vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht offensichtlich ist. Der Kunde gewährleistet, dass er zur Bereitstellung und vertragsgemäßen Nutzung der übermittelten Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge berechtigt ist.
Übergibt der Kunde Sales Viking GmbH Kontakt-, Lead- oder Unternehmenslisten zur Durchführung telefonischer, elektronischer oder sonstiger Kontakt- oder Vertriebsmaßnahmen, gewährleistet der Kunde, dass die Erhebung, Speicherung, Übermittlung und vorgesehene Verwendung der Daten sowie jede beauftragte Kontaktaufnahme nach dem für den jeweiligen Empfänger, Anschluss, Kommunikationskanal und Zielstaat geltenden Recht zulässig sind. Für Werbeanrufe an österreichische Anschlüsse muss vor Übergabe eine wirksame vorherige Einwilligung des jeweiligen Nutzers vorliegen, die den konkreten Werbezweck sowie die Kontaktaufnahme durch den Kunden selbst oder einen in seinem Auftrag handelnden Dienstleister umfasst. Für Kontakte in anderen Staaten muss der Kunde die dort erforderliche Einwilligung oder sonstige tragfähige Erlaubnisgrundlage sicherstellen.
Der Kunde übermittelt Sales Viking GmbH vor Beginn der Kontaktmaßnahme einen nachvollziehbaren Nachweis über Herkunft der Kontaktdaten, Inhalt, Zeitpunkt, Empfänger und Umfang der Einwilligung oder sonstigen Erlaubnisgrundlage sowie über den aktuellen Widerrufs- und Widerspruchsstatus. Er informiert Sales Viking GmbH unverzüglich über Widerrufe, Widersprüche, Sperrvermerke und sonstige Änderungen und stellt sicher, dass gesperrte Kontakte nicht erneut übermittelt werden. Sales Viking GmbH ist berechtigt, Kontakte abzulehnen oder Kontaktmaßnahmen bis zum ausreichenden Nachweis ohne eigene Pflichtverletzung auszusetzen.
Der Kunde hält Sales Viking GmbH nach Maßgabe des Abschnitts VIII Ziffer 6 vollständig schad- und klaglos hinsichtlich aller berechtigten Ansprüche Dritter sowie aller notwendigen und zweckentsprechenden Prüfungs-, Abwehr-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die daraus entstehen, dass eine vom Kunden abgegebene Zusicherung unrichtig ist, ein erforderlicher Nachweis fehlt oder der Kunde eine der vorstehenden Pflichten schuldhaft verletzt hat. Dies umfasst, soweit gesetzlich zulässig, auch die notwendigen Kosten behördlicher Prüfungs- und Verwaltungsverfahren sowie rechtskräftig auferlegte finanzielle Belastungen, soweit deren Ursache der Risikosphäre des Kunden zuzurechnen ist. Für eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung von Sales Viking GmbH besteht keine Freistellung; bei einer Mitverursachung gilt die anteilige Regelung des Abschnitts VIII Ziffer 6. Zwingende eigene Prüfungs-, Informations- und Verhaltenspflichten von Sales Viking GmbH bleiben unberührt.
3. Der Kunde stellt auf eigene Kosten rechtzeitig sämtliche in seiner Risikosphäre liegenden organisatorischen, personellen und technischen Rahmenbedingungen bereit, die für eine störungsfreie und vertragsgemäße Remote-Leistungserbringung erforderlich sind. Hierzu gehören, soweit für die konkrete Leistung notwendig, geeignete Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungs- und Freigabebefugnis, rechtzeitiger Zugang zu erforderlichen Systemen und Informationen, funktionsfähige Endgeräte und Internetverbindungen, erforderliche Software, Benutzerkonten und Berechtigungen sowie die Einhaltung der beim Kunden geltenden Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Der Kunde prüft die von ihm bereitzustellenden technischen Voraussetzungen rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin und informiert Sales Viking GmbH unverzüglich über erkennbare Einschränkungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Sales Viking GmbH weder die Beschaffung, Einrichtung, Wartung noch die Funktionsfähigkeit der vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten bereitgestellten Infrastruktur, Systeme oder Verbindungen. Störungen, Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand aus der Kundensphäre richten sich nach Abschnitt VI Ziffer 3 und Abschnitt VIII.
4. Soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte rechtliche Prüfung vereinbart wurde, bleibt der Kunde für die rechtliche Zulässigkeit seines Geschäftsmodells, seiner Produkte und Dienstleistungen sowie der von ihm vorgegebenen oder bereitgestellten Angebote, Werbeaussagen, Gesprächsleitfäden, Inhalte, Daten, Kontaktlisten, Weisungen und Umsetzungsentscheidungen verantwortlich. Der Kunde holt auf eigene Kosten sämtliche hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Lizenzen, Zustimmungen, Einwilligungen und sonstigen Berechtigungen ein, hält sie während ihrer erforderlichen Dauer aufrecht und weist sie Sales Viking GmbH auf Verlangen nach. Für Kontakt-, Lead- und Unternehmenslisten sowie telefonische, elektronische oder sonstige Vertriebsmaßnahmen gelten vorrangig die besonderen Pflichten gemäß Ziffer 2.
Bestehen objektiv begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer kundenseitig vorgegebenen oder bereitgestellten Maßnahme, darf Sales Viking GmbH ergänzende Informationen und Nachweise verlangen sowie die betroffene Leistung bis zur ausreichenden Klärung ohne eigene Pflichtverletzung aussetzen oder eine rechtswidrige Weisung ablehnen. Der Kunde hält Sales Viking GmbH nach Maßgabe des Abschnitts VIII Ziffer 6 hinsichtlich der Folgen schuldhaft rechtswidriger Kundenvorgaben, Kundendaten oder Kundeninhalte ausdrücklich schad- und klaglos. Für Inhalte, Maßnahmen und Pflichtverletzungen, die Sales Viking GmbH selbst zu verantworten hat, verbleibt es bei der gesetzlichen und vertraglichen Verantwortlichkeit von Sales Viking GmbH.
5. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm und den von ihm eingebundenen Personen bereitgestellten Informationen, Daten, Kennzahlen, Unterlagen und Erklärungen im Zeitpunkt ihrer Bereitstellung richtig, vollständig, aktuell und für den vereinbarten Zweck nicht irreführend sind. Er prüft die auf diesen Angaben beruhenden Zwischenstände, Auswertungen und Arbeitsergebnisse von Sales Viking GmbH im Rahmen seiner fachlichen Kenntnis und informiert Sales Viking GmbH unverzüglich über erkennbare Fehler, Widersprüche oder zwischenzeitliche Änderungen.
Der Kunde bindet Sales Viking GmbH rechtzeitig in solche projektbezogenen Entscheidungen, Änderungen und Vorgänge ein, die den vereinbarten Leistungsumfang, die fachlichen oder technischen Grundlagen, die zeitliche Umsetzung oder die Verwertbarkeit der Leistung wesentlich beeinflussen können. Eine Pflicht zur Einbindung in sachfremde oder für den Vertragsgegenstand unerhebliche Unternehmensvorgänge besteht nicht. Sales Viking GmbH darf auf die bereitgestellten Angaben und Freigaben vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht offensichtlich ist. Unterbleibt eine erforderliche Information oder Korrektur, richten sich die Folgen nach Abschnitt VI Ziffer 3 und Abschnitt VIII.
6. Der Kunde hält sämtliche im jeweiligen Einzelvertrag, in der Leistungsbeschreibung und in den besonderen Produkt-, Nutzungs- oder Lizenzbedingungen festgelegten Mitwirkungs-, Nutzungs-, Sicherheits- und Schutzpflichten ein und stellt sicher, dass seine Benutzer, Mitarbeiter und sonstigen von ihm zugelassenen Personen diese Pflichten ebenfalls einhalten. Der Kunde darf insbesondere keine Rechte von Sales Viking GmbH oder Dritten verletzen, Schutzrechts-, Urheber-, Marken- oder Herkunftshinweise entfernen oder verändern, technische Zugangs- oder Nutzungsbeschränkungen umgehen, nicht autorisierten Dritten Zugriff gewähren, schädliche Programme oder Daten einbringen oder die Leistungen für rechtswidrige Zwecke verwenden. Der konkrete Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach Abschnitt X und den vorrangigen besonderen Produkt-, Nutzungs- oder Lizenzbedingungen.
Bei konkreten Anhaltspunkten für einen erheblichen oder fortdauernden Verstoß darf Sales Viking GmbH Nachweise und unverzügliche Abhilfe verlangen sowie den betroffenen Zugang oder Leistungsteil bis zur Klärung beziehungsweise Beendigung des Verstoßes aussetzen. Bei einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung von Systemen, Daten, Rechten oder anderen Kunden ist eine sofortige vorläufige Sperre zulässig; Sales Viking GmbH informiert den Kunden darüber ohne unnötigen Aufschub. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben bei einer von ihm zu vertretenden Sperre unberührt. Schadenersatz und Schad- und Klagloshaltung richten sich nach Abschnitt VIII; die Vertragsstrafe gemäß Abschnitt VIII Ziffer 9 gilt nur, wenn deren besondere Voraussetzungen erfüllt sind.
7. Hat der Kunde ein Consultingprodukt gebucht, darf er während der Laufzeit des jeweiligen Consultingvertrags ohne vorherige Zustimmung von Sales Viking GmbH in Textform keinen weiteren Vertriebsberater am selben, von Sales Viking GmbH betreuten Vertriebsberatungsprojekt einsetzen oder mit inhaltlich überschneidenden Beratungs-, Steuerungs- oder Umsetzungsaufgaben beauftragen. Die projektbezogene Exklusivität dient der Vermeidung widersprüchlicher Strategien, Anweisungen, Verantwortlichkeiten und Eingriffe in die von Sales Viking GmbH entwickelte beziehungsweise betreute Vertriebsumsetzung.
Nicht erfasst sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Marketing- und Werbeagenturen, IT-, Personal-, Finanz- und sonstige Fachberater, soweit diese nicht tatsächlich als konkurrierende Vertriebsberater am selben Vertriebsberatungsprojekt mitwirken. Ebenfalls ausgenommen sind bestehende Vertriebsberater oder Partner, die der Kunde Sales Viking GmbH vor Abschluss des betroffenen Consultingvertrags vollständig offengelegt hat. Sales Viking GmbH wird eine Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern und kann sie insbesondere von einer eindeutigen Aufgabenabgrenzung, dem Schutz vertraulicher Informationen und der Vermeidung von Eingriffen in das betreute Projekt abhängig machen.
Die Exklusivität endet mit dem jeweiligen Consultingvertrag und begründet kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Andere Projekte und Geschäftsbereiche des Kunden bleiben unberührt, soweit sie das von Sales Viking GmbH betreute Vertriebsberatungsprojekt nicht beeinträchtigen. RCS-Lizenzen und andere gesondert gebuchte Software-, Plattform- oder Digitalprodukte begründen keine Beratungsexklusivität. Bei einem schuldhaften Verstoß gelten die Vertragsstrafe gemäß Abschnitt VIII Ziffer 9 sowie die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
8. Sales Viking GmbH schuldet eine Berichterstattung über laufende Arbeiten oder Ergebnisse nur, wenn und in dem Umfang, in dem diese im jeweiligen Einzelvertrag, in der Leistungsbeschreibung oder in den besonderen Produktbedingungen ausdrücklich vereinbart ist. Inhalt, Häufigkeit, Zeitraum und Form der Berichterstattung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Soweit dort keine nähere Festlegung getroffen wurde, bestimmt Sales Viking GmbH die für den Projektfortschritt fachlich und organisatorisch geeignete Form der Berichterstattung nach angemessenem Ermessen; diese kann insbesondere durch E-Mail, Video-Meeting, Telefon, Zwischenbericht, Dashboard oder automatisierten Report erfolgen.
Berichte und Auswertungen beruhen auf den bis zum jeweiligen Berichtszeitpunkt verfügbaren und vom Kunden bereitgestellten Informationen und Daten. Eine gesonderte Prüfung, Bestätigung oder Auditierung ihrer Richtigkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zusätzliche Meetings, Berichte, Auswertungen oder Aufbereitungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht. Sales Viking GmbH teilt dem Kunden hierfür vor der Beauftragung den Preis oder die Berechnungsgrundlage mit.
9. Erhält der Kunde Zugang zur Sales Viking Academy oder zu einem vergleichbaren digitalen Lern- oder Inhaltsbereich, ist die Nutzung ausschließlich durch die im jeweiligen Einzelvertrag, in der Leistungsbeschreibung oder in den besonderen Produktbedingungen festgelegte Anzahl persönlich benannter Benutzer zulässig. Jeder Benutzer erhält einen eigenen persönlichen Zugang. Der Kunde teilt Sales Viking GmbH die zur Einrichtung und Verwaltung erforderlichen Benutzerdaten mit und hält diese aktuell. Eine Übertragung, gemeinsame Verwendung oder Weitergabe von Zugangsdaten sowie die Ermöglichung einer Nutzung durch nicht berechtigte Personen ist untersagt. Ein Benutzerwechsel bedarf der vorherigen Zustimmung von Sales Viking GmbH, soweit im jeweiligen Produkt keine abweichende Wechselmöglichkeit vorgesehen ist.
Der Kunde stellt sicher, dass seine Benutzer Zugangsdaten vertraulich behandeln, angemessene Schutzmaßnahmen verwenden und einen Verlust, eine unbefugte Offenlegung oder einen Missbrauch unverzüglich an Sales Viking GmbH melden. Inhalte, Videos, Aufzeichnungen, Downloads, Vorlagen und sonstige Materialien dürfen nur im vertraglich eingeräumten Umfang genutzt und weder an nicht berechtigte Personen weitergegeben noch außerhalb des zugelassenen Benutzerkreises zugänglich gemacht werden.
Bei konkreten Anhaltspunkten für eine unberechtigte Nutzung darf Sales Viking GmbH Zugangsdaten zurücksetzen, Nachweise verlangen und den betroffenen Zugang bis zur Klärung oder Beendigung des Verstoßes vorläufig sperren. Sales Viking GmbH informiert den Kunden darüber ohne unnötigen Aufschub. Die Zahlungspflichten bleiben bei einer vom Kunden oder seinen Benutzern zu vertretenden Sperre unberührt. Der Kunde hält Sales Viking GmbH nach Maßgabe des Abschnitts VIII Ziffer 6 hinsichtlich berechtigter Drittansprüche aus einer von ihm zu vertretenden unbefugten Zugangs- oder Inhaltsweitergabe schad- und klaglos. Bei einem schuldhaften Verstoß können zusätzlich die Voraussetzungen der Vertragsstrafe gemäß Abschnitt VIII Ziffer 9 erfüllt sein. Der konkrete Nutzungsumfang richtet sich ergänzend nach Abschnitt X und den vorrangigen besonderen Produktbedingungen.
10. Soweit im jeweiligen Einzelvertrag, in der Leistungsbeschreibung oder in den besonderen Produktbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst kein Produkt von Sales Viking GmbH eine individuelle 1:1-Beratung, ein persönliches 1:1-Coaching oder sonstige ausschließlich für den einzelnen Kunden durchgeführte Einzeltermine. Bei Consultingprodukten werden die vereinbarten Beratungs-, Coaching-, Trainings- und Besprechungsleistungen grundsätzlich durch die im jeweiligen Leistungsumfang vorgesehenen Live-Calls abgedeckt. Aus der Teilnahme an einem Consultingprodukt, aus einzelnen Rückfragen, freiwilligen Hilfestellungen oder einer bisherigen Kulanzleistung entsteht kein Anspruch auf einen individuellen 1:1-Termin, eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Meetings oder die Betreuung durch eine bestimmte Person.
Individuelle 1:1-Beratungen, zusätzliche Termine, Meetings, Auswertungen oder sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur aufgrund einer gesonderten Anfrage und Buchung sowie vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten von Sales Viking GmbH erbracht. Ein Anspruch des Kunden auf Annahme eines solchen Zusatzauftrags, einen bestimmten Termin oder eine bestimmte ausführende Person besteht nicht.
Terminanfragen sollen mindestens 14 Kalendertage vor dem gewünschten Termin gestellt werden. Ein Zusatztermin wird erst durch ausdrückliche Bestätigung von Sales Viking GmbH in Textform verbindlich. Sales Viking GmbH teilt dem Kunden vor der Beauftragung den Preis oder die Berechnungsgrundlage sowie voraussichtlich anfallende zusätzliche Auslagen mit. Für vereinbarte Zusatztermine gelten bei kundenseitiger Nichtinanspruchnahme oder verspäteter Mitwirkung die Regelungen des Abschnitts VI.
11. Die bei Consultingprodukten, Kursen oder Programmen angebotenen Live-Calls, Themenreihen, Kursinhalte und sonstigen laufenden Gruppenformate bilden, soweit sie nicht im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich als unveränderliche wesentliche Einzelleistung vereinbart wurden, ein dynamisches Leistungsprogramm. Veröffentlichte Bezeichnungen, Themen, Wochentage, Uhrzeiten, Häufigkeiten, Abläufe, Trainer und Übersichten beschreiben den bei Vertragsschluss beziehungsweise der jeweiligen Veröffentlichung aktuellen Stand und begründen keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Live-Call, Kurs, Themenblock, Termin oder eine bestimmte Leistungsperson während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert angeboten wird.
Sales Viking GmbH ist berechtigt, einzelne Live-Calls, Kurse, Themenreihen und Gruppenformate aus sachlich gerechtfertigten fachlichen, didaktischen, organisatorischen, personellen, technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen mit Wirkung für die Zukunft umzubenennen, inhaltlich weiterzuentwickeln, zeitlich zu verschieben, in ihrer Häufigkeit anzupassen, zusammenzulegen, durch ein für den Programmzweck geeignetes anderes Format zu ersetzen oder einzustellen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere bei geringer oder fehlender Nachfrage beziehungsweise Teilnehmerzahl, inhaltlichen Überschneidungen, veränderter Marktnachfrage, Aktualisierungsbedarf, Qualitätsverbesserungen, fehlender Verfügbarkeit einer geeigneten Leistungsperson, technischen oder rechtlichen Anforderungen oder einer Neuausrichtung des Programms vor.
Sales Viking GmbH darf außerdem jederzeit neue Live-Calls, Kurse, Themen oder Gruppenformate einführen und diese allen Kunden zugänglich machen, die nach dem jeweiligen Produkt-, Kurs- oder Programmumfang teilnahmeberechtigt sind. Aus der freiwilligen Einführung oder zeitweisen Bereitstellung eines zusätzlichen Angebots entsteht kein Anspruch auf dessen dauerhafte Fortführung.
Änderungen nach dieser Ziffer müssen den Gesamtcharakter, den vereinbarten Programmzweck und den wirtschaftlich wesentlichen Gesamtumfang des gebuchten Produkts, Kurses oder Programms wahren. Die sachlich gerechtfertigte Änderung, Ersetzung oder Einstellung eines einzelnen Live-Calls, Kurses, Themenblocks oder Formats berechtigt den Kunden weder zur Kündigung oder Vertragsauflösung noch zu einer Minderung, Gutschrift oder Rückerstattung oder dazu, die unveränderte Fortführung des bisherigen Angebots zu verlangen, sofern der vereinbarte Gesamtcharakter und die wesentliche Nutzbarkeit des gebuchten Produkts erhalten bleiben. Zahlungsvereinbarungen, Zahlungspläne, Fälligkeiten, Vertragslaufzeiten sowie Leistungs-, Nutzungs- und Zugangszeiträume bleiben unberührt. Sales Viking GmbH informiert die betroffenen Kunden über wesentliche Änderungen in angemessener Weise. Zwingende gesetzliche Rechte bei einer nicht nur geringfügigen Beeinträchtigung ausdrücklich vereinbarter wesentlicher Hauptleistungen bleiben unberührt.
X. Schutzrechte / Geheimhaltung
1. Sämtliche Sales Viking GmbH zustehenden Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Kennzeichen-, Design-, Datenbank-, Software- und sonstigen Immaterialgüterrechte sowie Rechte an Methoden, Konzepten, Vorlagen, Strukturen, Prozessen, Texten, Grafiken, Videos, Aufzeichnungen, Schulungsunterlagen, Auswertungen, Programmen, Quell- und Objektcodes, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Sales Viking GmbH. Dies gilt insbesondere für bereits vor Vertragsabschluss bestehende sowie unabhängig vom konkreten Kundenauftrag entwickelte oder allgemein einsetzbare Inhalte, Bestandteile, Methoden und Lösungen. Durch den Vertragsabschluss, die Zahlung eines Entgelts, die Übergabe eines Arbeitsergebnisses oder die Gewährung eines Zugangs werden keine Eigentums-, Urheber- oder sonstigen Immaterialgüterrechte übertragen. Der Kunde erhält ausschließlich jene Nutzungsrechte, die ihm im jeweiligen Vertrag oder in diesem Abschnitt ausdrücklich eingeräumt werden. Für die RCS-Software und die damit verbundenen Inhalte und Dokumentationen richtet sich der Nutzungsumfang ausschließlich nach dem RCS-Nutzungs- und Lizenzvertrag.
Stellt der Kunde Sales Viking GmbH Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten, Software, Vorlagen, Konzepte, Unterlagen, Inhalte oder sonstige Materialien zur Verfügung oder schreibt er deren Verwendung vor, räumt er Sales Viking GmbH für die Dauer und die Zwecke der Vertragsdurchführung die hierfür erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein. Der Kunde gewährleistet, dass er hierzu berechtigt ist, die vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt und erforderliche Zustimmungen, Lizenzen und Freigaben vorliegen. Sales Viking GmbH ist ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Materialien oder erteilten Nutzungsvorgaben rechtlich zu prüfen.
Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Rechtsverletzung darf Sales Viking GmbH geeignete Nachweise verlangen, die Verwendung der betroffenen Materialien ablehnen oder die davon abhängigen Leistungen bis zur Klärung aussetzen. Der Kunde hält Sales Viking GmbH nach Maßgabe des Abschnitts VIII Ziffer 6 hinsichtlich aller berechtigten Ansprüche Dritter sowie der notwendigen und zweckentsprechenden Prüfungs-, Abwehr-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten vollständig schad- und klaglos, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten oder verbindlich vorgegebenen Materialien, Inhalten oder Nutzungshandlungen und einer dem Kunden zurechenbaren schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
2. Soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den von Sales Viking GmbH individuell für ihn erstellten und zur Nutzung übergebenen Arbeitsergebnissen nach Maßgabe der Ziffer 4 ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für seine eigenen internen geschäftlichen Zwecke. Das Nutzungsrecht umfasst die hierfür erforderliche interne Vervielfältigung und die zweckentsprechende Anwendung oder Anpassung von ausdrücklich zur Bearbeitung bestimmten Vorlagen und Arbeitsergebnissen. Es umfasst weder ein ausschließliches Nutzungsrecht noch einen Anspruch auf Herausgabe von Quelldateien, Rohmaterialien, Quellcodes, Bearbeitungsständen, internen Arbeitsunterlagen oder nicht ausdrücklich als Leistungsergebnis vereinbarten Bestandteilen.
Für standardisierte Schulungs-, Academy-, Kurs- und Programminhalte, insbesondere Videos, Aufzeichnungen, Präsentationen, Vorlagen, Skripten, Methoden, Checklisten und sonstige Lernmaterialien, erhält der Kunde ausschließlich für den vereinbarten Nutzungs- oder Zugangszeitraum ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Benutzerumfang. Inhalte und Zugänge dürfen nur durch die hierfür berechtigten und gegebenenfalls namentlich registrierten Benutzer verwendet werden. Ein ausdrücklich zum Download bereitgestelltes Dokument darf nach Ablauf des Zugangszeitraums für eigene interne Geschäftszwecke weiterverwendet werden, sofern beim Download oder im jeweiligen Vertrag keine abweichende Nutzungsdauer angegeben wurde. Ein Anspruch auf fortbestehenden Plattformzugang, Aktualisierungen, Live-Calls, Videos, Aufzeichnungen oder sonstige nicht ausdrücklich dauerhaft überlassene Inhalte besteht nach Ende des vereinbarten Nutzungs- oder Zugangszeitraums nicht.
Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Sales Viking GmbH darf der Kunde Inhalte oder Arbeitsergebnisse insbesondere nicht veröffentlichen, verkaufen, vermieten, verleihen, unterlizenzieren, außerhalb seines eigenen Unternehmens weitergeben, für Dritte verwerten oder zur Herstellung, Durchführung oder Vermarktung eigener oder fremder Beratungs-, Coaching-, Trainings-, Kurs-, Software- oder sonstiger Wettbewerbsangebote verwenden. Untersagt sind ferner die systematische Vervielfältigung oder Extraktion von Inhalten, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, die Entfernung von Urheber-, Marken- oder Herkunftshinweisen sowie das Einspeisen, Hochladen oder sonstige Bereitstellen geschützter Inhalte oder wesentlicher Teile davon für das Training, die Entwicklung, den Abgleich oder die dauerhafte Wissensbasis von Systemen künstlicher Intelligenz oder maschinellen Lernens.
Für die RCS-Software und die dazugehörigen Softwarebestandteile, Benutzeroberflächen, Datenbanken, Dokumentationen und technischen Inhalte werden durch diese Ziffer keine Nutzungsrechte eingeräumt. Hierfür gilt ausschließlich der RCS-Nutzungs- und Lizenzvertrag.
3. Dem Kunden sowie den von ihm zugelassenen Teilnehmern und Benutzern ist es ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Sales Viking GmbH in Textform untersagt, Live-Calls, Beratungen, Coachings, Trainings, Präsentationen, Telefonate, Videokonferenzen, Gespräche oder sonstige Veranstaltungen ganz oder teilweise als Ton-, Bild-, Video- oder Bildschirmaufnahme aufzuzeichnen, zu fotografieren, automatisiert zu transkribieren oder auf andere Weise dauerhaft zu erfassen. Das Verbot umfasst insbesondere Screenshots von dargestellten geschützten Inhalten oder Teilnehmern, Bildschirmaufzeichnungen sowie den Einsatz von Aufnahme-, Transkriptions- oder KI-Meetingassistenten und sonstigen automatisierten Aufzeichnungsdiensten. Gewöhnliche eigene Notizen, die keine wörtliche oder annähernd vollständige Wiedergabe geschützter Inhalte darstellen, bleiben zulässig.
Eine Zustimmung von Sales Viking GmbH gilt ausschließlich für den darin ausdrücklich bezeichneten Zweck, Umfang, Personenkreis und Zeitraum. Sie ersetzt keine erforderliche Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage hinsichtlich der Stimmen, Bilder, Äußerungen, personenbezogenen Daten oder Rechte anderer Teilnehmer. Auch eine erlaubte Aufnahme darf ohne gesonderte ausdrückliche Zustimmung weder veröffentlicht, weitergegeben, Dritten zugänglich gemacht noch außerhalb des genehmigten Zwecks verwendet werden. Aufzeichnungen durch Sales Viking GmbH selbst richten sich ausschließlich nach Abschnitt XII.
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zugelassenen Teilnehmer und Benutzer dieses Verbot einhalten. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß darf Sales Viking GmbH den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, Zugänge vorläufig sperren, die unverzügliche Beendigung der Aufzeichnung sowie deren Löschung und einen angemessenen Löschungsnachweis verlangen. Bei einem vom Kunden oder einer ihm zurechenbaren Person schuldhaft verursachten Verstoß bleiben die Zahlungspflichten unberührt. Schadenersatz, Schad- und Klagloshaltung sowie eine allfällige Vertragsstrafe richten sich nach Abschnitt VIII.
4. Die nach Ziffer 2 für eine Nutzung über den vereinbarten Zugangs- oder Leistungszeitraum hinaus eingeräumten Nutzungsrechte entstehen endgültig erst mit vollständiger Zahlung des für das betreffende Arbeitsergebnis, Produkt oder Leistungspaket vereinbarten Gesamtentgelts einschließlich der darauf entfallenden Nebenforderungen. Bei vereinbarten Teil- oder Ratenzahlungen tritt der endgültige Rechtserwerb erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher dem betreffenden Arbeitsergebnis, Produkt oder Leistungspaket zugeordneten Raten ein. Forderungen aus anderen, rechtlich selbstständigen Einzelverträgen stehen dem endgültigen Rechtserwerb nicht entgegen.
Soweit Sales Viking GmbH dem Kunden vor vollständiger Zahlung bereits ein Arbeitsergebnis, einen Inhalt oder einen Zugang zur Nutzung bereitstellt, erhält der Kunde bis zum endgültigen Rechtserwerb lediglich ein vorläufiges, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht innerhalb der Grenzen der Ziffer 2. Dieses vorläufige Nutzungsrecht besteht nur, solange der Kunde die vereinbarten Zahlungen ordnungsgemäß und fristgerecht leistet. Eine vorzeitige Bereitstellung oder Duldung der Nutzung stellt keinen Verzicht auf den Zahlungsvorbehalt dar.
Befindet sich der Kunde mit einer dem betreffenden Vertrag zugeordneten Zahlung trotz Fälligkeit und Mahnung in Verzug, darf Sales Viking GmbH das vorläufige Nutzungsrecht nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist widerrufen und die weitere Nutzung oder den Zugang nach Maßgabe des Abschnitts IV Ziffer 6 untersagen beziehungsweise sperren. Der Kunde hat die Nutzung daraufhin unverzüglich einzustellen und auf Verlangen von Sales Viking GmbH vorhandene Kopien zu löschen oder herauszugeben, soweit keine zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Gesetzlich aufzubewahrende Kopien dürfen während des Widerrufs nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die Zahlungs- und sonstigen Ansprüche von Sales Viking GmbH bleiben unberührt.
Nach vollständiger Zahlung lebt das Nutzungsrecht automatisch in dem nach Ziffer 2 beziehungsweise dem jeweiligen Vertrag vereinbarten Umfang auf. Für Zugänge und Nutzungsrechte an der RCS-Software gelten ausschließlich die Zahlungs-, Sperr- und Beendigungsregelungen des RCS-Nutzungs- und Lizenzvertrags.
5. Der Kunde stellt sicher, dass er sowie sämtliche von ihm zugelassenen Benutzer, Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Personen die in diesem Abschnitt festgelegten Nutzungs- und Schutzpflichten einhalten. Soweit der Kunde diesen Personen Inhalte, Arbeitsergebnisse oder Zugänge bereitstellt oder deren Nutzung ermöglicht, werden ihm deren Handlungen und Unterlassungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses wie eigene zugerechnet.
Bei einer tatsächlichen oder konkret drohenden Nutzung, Vervielfältigung, Aufzeichnung, Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstigen Verwertung außerhalb des eingeräumten Nutzungsumfangs hat der Kunde die betreffende Handlung unverzüglich einzustellen und alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung oder weitere Verbreitung zu verhindern. Auf Verlangen von Sales Viking GmbH hat er, soweit dies zur Prüfung und Rechtsverfolgung erforderlich und gesetzlich zulässig ist, nachvollziehbar Auskunft über Art, Umfang, Dauer, verwendete Inhalte, angefertigte Kopien und Empfänger der unberechtigten Nutzung zu erteilen sowie vorhandene unberechtigte Kopien zu löschen, herauszugeben oder dauerhaft unzugänglich zu machen. Sales Viking GmbH darf hierfür einen angemessenen Nachweis verlangen. Gesetzliche Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung, Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz oder Herausgabe eines Gewinns bleiben unberührt.
Bei objektiv begründeten Anhaltspunkten für einen erheblichen oder fortdauernden Verstoß darf Sales Viking GmbH bis zur angemessenen Klärung die betroffenen Zugänge oder Leistungsteile nach Maßgabe des Abschnitts IX Ziffer 6 vorläufig sperren. Bei einem vom Kunden oder einer ihm zurechenbaren Person schuldhaft verursachten Verstoß bleiben die Zahlungspflichten unberührt. Der Ersatz eigener Schäden und notwendiger Rechtsverfolgungskosten von Sales Viking GmbH richtet sich nach Abschnitt VIII. Soweit aus der unberechtigten Nutzung berechtigte Ansprüche Dritter gegen Sales Viking GmbH entstehen, hält der Kunde Sales Viking GmbH nach Maßgabe des Abschnitts VIII Ziffer 6 vollständig schad- und klaglos. Eine Vertragsstrafe kann ausschließlich unter den Voraussetzungen des Abschnitts VIII Ziffer 9 verlangt werden und wird auf einen aus demselben Sachverhalt verlangten Schaden angerechnet.
6. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, ausschließlich für die Anbahnung, Durchführung, Abwicklung oder Durchsetzung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden und vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung und Offenlegung durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Art, ihrem Inhalt oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt. Hierzu zählen insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kalkulationen, Preise, Kunden- und Interessentendaten, Vertriebsinformationen, nicht veröffentlichte wirtschaftliche Kennzahlen, Zugangsdaten, Sicherheitsinformationen, technische Unterlagen sowie nicht allgemein bekannte Methoden, Prozesse, Konzepte, Inhalte, Softwarebestandteile und Produktplanungen.
Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern, Organen, Beratern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen berechtigten Personen zugänglich gemacht werden, die sie für einen zulässigen Vertragszweck benötigen und nach Maßgabe der Ziffer 7 zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder bereits einer mindestens gleichwertigen gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die empfangende Partei bleibt für die vertragswidrige Offenlegung oder Verwendung durch von ihr eingebundene Personen nach den gesetzlichen und vertraglichen Zurechnungsregeln verantwortlich.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, deren rechtmäßige Kenntnis die empfangende Partei nachweisen kann und die ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich sind, ihr bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren, ihr von einem hierzu berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden oder von ihr unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden. Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen richten sich nach Ziffer 7.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, allgemeine, nicht parteispezifische Fachkenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, Methoden und Ideen weiterzuverwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder geschützten Inhalte der anderen Partei offengelegt oder nachgebildet werden. Sales Viking GmbH darf darüber hinaus nicht personenbezogene oder tatsächlich anonymisierte Erkenntnisse, statistische Werte und Erfahrungswerte zur Verbesserung ihrer Leistungen, Methoden und Produkte sowie zur Erstellung nicht kundenbezogener Auswertungen und Vergleichswerte verwenden, sofern weder der Kunde noch betroffene Personen daraus identifiziert werden können.
Auf berechtigtes Verlangen der offenlegenden Partei, spätestens jedoch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, sind vertrauliche Unterlagen und Datenträger zurückzugeben oder zu löschen, soweit sie für die weitere Vertragsabwicklung oder Rechtsdurchsetzung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gesetzlich aufzubewahrende oder ausschließlich in ordnungsgemäßen Sicherungskopien enthaltene Informationen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden, bleiben weiterhin vertraulich und sind nach Wegfall des Aufbewahrungszwecks beziehungsweise im Rahmen der üblichen Löschzyklen zu löschen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt für fünf Jahre nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des anwendbaren Rechts gilt sie darüber hinaus so lange, wie die betreffende Information die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllt. Datenschutzrechtliche Pflichten sowie Verpflichtungen aus einem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt. Schadenersatz, Schad- und Klagloshaltung sowie eine allfällige Vertragsstrafe richten sich nach Abschnitt VIII.
7. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen stellt keinen Verstoß gegen Ziffer 6 dar, soweit sie für einen dort genannten zulässigen Vertragszweck erforderlich ist und ausschließlich an entsprechend eingebundene Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer, technische Dienstleister, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, sonstige beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater, Versicherer oder mit der zulässigen Forderungsdurchsetzung beauftragte Personen erfolgt. Der Zugang ist auf jene Informationen zu beschränken, welche die betreffende Person für ihre konkrete Aufgabe benötigt.
Die weitergebende Partei stellt sicher, dass die von ihr eingebundenen Empfänger vor Erhalt der Informationen vertraglich zu einer der Ziffer 6 mindestens gleichwertigen Vertraulichkeit verpflichtet sind, soweit sie nicht bereits einer entsprechenden gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die weitergebende Partei bleibt für eine ihr nach den gesetzlichen und vertraglichen Zurechnungsregeln zurechenbare unbefugte Offenlegung oder Nutzung durch die von ihr eingebundenen Personen verantwortlich.
Eine Offenlegung gegenüber Gerichten, Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen ist zulässig, soweit die offenlegende Partei hierzu aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift, einer vollstreckbaren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder zur erforderlichen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung verpflichtet beziehungsweise berechtigt ist. Soweit dies rechtlich zulässig und praktisch möglich ist, informiert sie die andere Partei vorab über die beabsichtigte Offenlegung, beschränkt diese auf den erforderlichen Umfang und unterstützt angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit. Ist eine vorherige Information untersagt, erfolgt sie unverzüglich nach Wegfall des Verbots, soweit dies weiterhin rechtlich zulässig und für die andere Partei von berechtigtem Interesse ist.
Personenbezogene Daten dürfen auf Grundlage dieser Ziffer nur weitergegeben oder verarbeitet werden, wenn hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Soweit Sales Viking GmbH personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, gehen die Regelungen des jeweils abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags einschließlich der dort festgelegten Unterauftragsverarbeiter und Informationspflichten vor.
XI. Gerichtsstand / Sonstiges
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Sales Viking GmbH.
2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über sein Zustandekommen, seine Wirksamkeit, Verletzung oder Beendigung, wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Sales Viking GmbH vereinbart.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen (insb. IPRG). Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB dadurch nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen sind solche zu vereinbaren, die deren wirtschaftlichem Gehalt am nächsten kommen. Im Falle von Vertragslücken werden die Parteien diejenige Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie sonstige rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich oder im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich eine strengere Form vorgesehen ist. Die Textform wird insbesondere durch E-Mail erfüllt. Kündigungen des Kunden sind an office@sales-viking.com zu übermitteln. Bezieht der Kunde mehrere Produkte oder Leistungen, muss die Kündigung das zu kündigende Vertragsverhältnis eindeutig bezeichnen. Individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien bleiben unabhängig von dieser Formregel wirksam.
6. Sales Viking GmbH ist weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sales Viking GmbH ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
7. Sales Viking GmbH darf Systeme, Anwendungen und Dienstleistungen auf Basis künstlicher Intelligenz als unterstützende Arbeitsmittel einsetzen, insbesondere für Recherche, Strukturierung, Analyse, Zusammenfassung, Übersetzung, Formulierung, Kommunikation, Qualitätssicherung, Automatisierung interner Abläufe sowie zur Vorbereitung und Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen. Der Einsatz künstlicher Intelligenz begründet keinen Anspruch des Kunden auf die Verwendung oder dauerhafte Beibehaltung eines bestimmten Anbieters, Modells oder Systems. Sales Viking GmbH bleibt für die von ihr geschuldete Leistung verantwortlich.
Personenbezogene Daten dürfen dabei nur verarbeitet werden, soweit dies für einen festgelegten zulässigen Zweck erforderlich ist und eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Verarbeitet Sales Viking GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, richten sich der KI-Einsatz, die zulässigen Zwecke, die Anbieter, allfällige Drittlandübermittlungen sowie die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ausschließlich nach dem jeweils abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag. Für eigene Verarbeitungsvorgänge von Sales Viking GmbH gelten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen und die Datenschutzerklärung.
Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie identifizierbare oder lediglich pseudonymisierte Kundendaten dürfen einem externen KI-Anbieter nur bereitgestellt werden, soweit dies für den konkreten zulässigen Zweck erforderlich ist, der Anbieter angemessene vertragliche und technische Schutzmaßnahmen gewährleistet und die Daten nicht für sein allgemeines Modelltraining oder für nicht vereinbarte eigene Zwecke verwendet werden. Soweit der Zweck mit anonymisierten, abstrahierten oder anderweitig minimierten Informationen erreicht werden kann, sind diese vorrangig zu verwenden. Nicht personenbezogene oder tatsächlich anonymisierte Daten dürfen nach Maßgabe des Abschnitts X Ziffer 6 zur allgemeinen Qualitäts-, Methoden- und Produktverbesserung verwendet werden.
KI-Ausgaben können trotz angemessener Sorgfalt unvollständig, ungenau, veraltet oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein. Sales Viking GmbH prüft KI-gestützte Arbeitsergebnisse vor ihrer maßgeblichen Verwendung in einem Umfang, der ihrer Bedeutung, dem erkennbaren Fehlerrisiko und dem vereinbarten Leistungsgegenstand angemessen ist. KI-Ausgaben ersetzen keine gesondert geschuldete Rechts-, Steuer-, Medizin-, Finanz- oder sonstige reglementierte Fachberatung. Rechtlich oder wirtschaftlich wesentliche Entscheidungen mit Wirkung gegenüber dem Kunden werden nicht ausschließlich aufgrund einer ungeprüften KI-Ausgabe getroffen.
Für die Nutzung von Odin und anderen KI-Funktionen innerhalb von RCS gelten ausschließlich die besonderen Regelungen des RCS-Nutzungs- und Lizenzvertrags sowie des dazugehörigen Auftragsverarbeitungsvertrags. Die vorstehende allgemeine Erlaubnis erweitert weder den Funktionsumfang von RCS noch die dort zulässigen Verarbeitungszwecke oder Datenverwendungen.
XII. Datenschutz
1. Jede Partei beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das jeweils anwendbare Datenschutzrecht. Soweit eine Partei Zwecke und wesentliche Mittel einer Verarbeitung für eigene Zwecke festlegt, handelt sie hierfür als eigenständig Verantwortliche und erfüllt die ihr daraus obliegenden Informations-, Dokumentations-, Sicherheits-, Betroffenenrechts- und sonstigen gesetzlichen Pflichten. Der Abschluss oder die Durchführung eines Vertrags zwischen den Parteien begründet für sich allein keine gemeinsame Verantwortlichkeit.
Beide Parteien beschränken den Zugang zu personenbezogenen Daten auf jene Mitarbeiter, Organe, Berater, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Personen, die ihn für einen zulässigen Zweck benötigen, und stellen sicher, dass diese Personen einer angemessenen vertraglichen, gesetzlichen oder berufsrechtlichen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen. Personenbezogene Daten sind durch dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder Schädigung zu schützen.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung jener personenbezogenen Daten verantwortlich, die er Sales Viking GmbH für die Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung bereitstellt oder bereitstellen lässt. Er stellt insbesondere sicher, dass erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationen gegenüber betroffenen Personen, Einwilligungen, interne Berechtigungen und sonstige Voraussetzungen vorliegen. Eigene zwingende Informations-, Prüfungs- und Verhaltenspflichten von Sales Viking GmbH bleiben unberührt.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten sowie andere erkennbar besonders schutzbedürftige Informationen darf der Kunde nur übermitteln, wenn dies für die ausdrücklich vereinbarte Leistung erforderlich, vorab mit Sales Viking GmbH abgestimmt und datenschutzrechtlich zulässig ist. Sales Viking GmbH darf nicht vereinbarte oder für die Leistung nicht erforderliche besonders schutzbedürftige Daten ablehnen, ihre Entfernung oder datensparsame Ersetzung verlangen und die davon betroffene Verarbeitung bis zur Klärung aussetzen.
Verarbeitet Sales Viking GmbH personenbezogene Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung und für Zwecke des Kunden, ist vor Beginn der betreffenden Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Dieser geht für die Auftragsverarbeitung den AGB vor. Sales Viking GmbH darf eine datenschutzrechtlich unzulässige, unvollständige oder unklare Weisung ablehnen beziehungsweise die davon betroffene Verarbeitung bis zur rechtmäßigen Klärung aussetzen. Eine eigenständige Verantwortlichkeit oder gemeinsame Verantwortlichkeit richtet sich unabhängig von der Bezeichnung durch die Parteien nach der tatsächlichen Festlegung von Zwecken und Mitteln.
Soweit eine vom Kunden zu vertretende rechtswidrige Datenbereitstellung, fehlende Information, unwirksame Einwilligung oder sonstige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Pflichten zu berechtigten Ansprüchen betroffener Personen oder Dritter gegen Sales Viking GmbH führt, hält der Kunde Sales Viking GmbH nach Maßgabe des Abschnitts VIII Ziffer 6 vollständig schad- und klaglos. Für eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung von Sales Viking GmbH besteht keine Freistellung.
2. Sales Viking GmbH verarbeitet in eigener Verantwortlichkeit die für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung erforderlichen Stamm-, Kontakt-, Kommunikations-, Vertrags-, Buchungs-, Nutzungs-, Abrechnungs-, Zahlungs-, Support- und Dokumentationsdaten des Kunden, seiner Ansprechpartner und seiner berechtigten Benutzer. Die Verarbeitung kann insbesondere zur Angebotserstellung, Kunden- und Benutzerverwaltung, Leistungserbringung, Kommunikation, Termin- und Teilnehmerverwaltung, Abrechnung, Zahlungsabwicklung, Supportbearbeitung, Qualitätskontrolle, Dokumentation vereinbarter Leistungen sowie zur Bearbeitung von Vertragsänderungen und Vertragsbeendigungen erfolgen.
Darüber hinaus darf Sales Viking GmbH personenbezogene Daten im jeweils erforderlichen Umfang zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs-, Nachweis-, Auskunfts- und Meldepflichten, zur IT- und Informationssicherheit, Authentifizierung, Zugangssteuerung, Fehleranalyse, Missbrauchs- und Betrugsprävention, Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche sowie zur Wahrung sonstiger berechtigter betrieblicher Interessen verarbeiten. Eine Verarbeitung zur Kundenpflege, zur Information über eigene ähnliche Produkte und Leistungen sowie zur Direktwerbung erfolgt nur innerhalb der jeweils anwendbaren datenschutz-, wettbewerbs- und telekommunikationsrechtlichen Grenzen; gesetzliche Widerspruchs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Die Verarbeitung stützt sich je nach konkretem Vorgang auf die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder eines Vertrags, die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, berechtigte Interessen von Sales Viking GmbH oder Dritten oder eine gesondert erteilte Einwilligung. Eine Einwilligung wird durch den Abschluss des Vertrags oder die Einbeziehung dieser AGB nicht fingiert. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt und kann nach Maßgabe des anwendbaren Rechts mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Sales Viking GmbH darf personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang an vertraglich verpflichtete Auftragsverarbeiter und technische Dienstleister sowie an eigenständig Verantwortliche wie Zahlungsdienstleister, Banken, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Versicherer, Behörden, Gerichte und mit der zulässigen Forderungsdurchsetzung beauftragte Stellen übermitteln, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Übermittlungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Verarbeitungszwecke, die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht oder tatsächlich anonymisiert, soweit keine gesetzliche Ausnahme entgegensteht. Verarbeitungen, die Sales Viking GmbH ausschließlich nach Weisung des Kunden durchführt, richten sich nicht nach dieser Ziffer, sondern nach dem jeweils abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
3. Sales Viking GmbH darf Verkaufsgespräche sowie Live-Calls, Trainings, Simulationen und vergleichbare Gruppenformate eines Consultingprodukts nur aufzeichnen, wenn die tatsächlich teilnehmenden natürlichen Personen vor Beginn der jeweiligen Aufzeichnung klar und verständlich über die Aufzeichnung, deren Zwecke, die wesentlichen Empfänger, eine allfällige Transkription oder KI-gestützte Verarbeitung, die vorgesehene Speicherdauer und ihre Rechte informiert wurden und, soweit erforderlich, persönlich, aktiv und nachweisbar eingewilligt haben. Der Vertragspartner kann eine erforderliche Einwilligung nicht stellvertretend für seine Mitarbeiter, Beauftragten, Benutzer oder sonstigen Teilnehmer erteilen. Heimliche Aufzeichnungen sind unzulässig.
Der Kunde nimmt mit Vertragsabschluss zur Kenntnis, dass die für Consultingprodukte vorgesehenen Live-Calls, insbesondere Q&A-Calls, Trainings, Simulationen und vergleichbare Gruppenformate, regelmäßig aufgezeichnet und im geschützten Academy-Bereich bereitgestellt werden. Die Aufzeichnungen dienen insbesondere dazu, versäumte Live-Calls nachzuholen und Trainingsinhalte, Aussagen und Erläuterungen von Trainern und Coaches erneut anzusehen oder anzuhören. Sie können Bild, Stimme, angezeigten Namen, Chatbeiträge und Wortbeiträge der Teilnehmer enthalten und sind im Academy-Kurs für Live-Call-Aufzeichnungen sämtlichen jeweils aktuell zugangsberechtigten Consultingkunden von Sales Viking GmbH zugänglich, nicht nur den Teilnehmern des konkreten Calls oder Kunden desselben Consultingprodukts.
Jeder Teilnehmer muss vor dem Beitritt beziehungsweise Verbleib in einem aufgezeichneten Live-Call über diesen Empfängerkreis informiert werden und die Aufzeichnung über den hierfür vorgesehenen aktiven Zustimmungsmechanismus der eingesetzten Meeting-Plattform bestätigen. Verweigert oder widerruft ein Teilnehmer die erforderliche Einwilligung, darf er an dem aufgezeichneten Live-Call nicht beziehungsweise nicht weiter teilnehmen. Dies berechtigt den Kunden weder zur Kündigung oder Vertragsauflösung noch zur Minderung, Gutschrift, Rückerstattung oder Einstellung vereinbarter Zahlungen, sofern der wesentliche Gesamtcharakter und die wesentliche Nutzbarkeit des gebuchten Consultingprodukts erhalten bleiben. Der Kunde kann die bereitgestellte Aufzeichnung im Rahmen seines Zugangs nachträglich nutzen. Ein Anspruch auf eine individuelle 1:1-Ersatzberatung, einen nicht aufgezeichneten Ersatztermin oder eine unveränderte Fortführung eines bestimmten Live-Calls entsteht nicht.
Teilnehmer dürfen in aufgezeichneten Live-Calls keine Geschäftsgeheimnisse, personenbezogenen Kundendaten, besonderen Kategorien personenbezogener Daten oder sonstigen vertraulichen Informationen offenlegen, die nicht für den gesamten genannten Empfängerkreis bestimmt sind. Soweit möglich, können Fragen ohne Nennung identifizierbarer oder vertraulicher Angaben gestellt werden. Eine gesonderte Behandlung vertraulicher Einzelfälle richtet sich ausschließlich nach dem vereinbarten Leistungsumfang; durch diese Ziffer entsteht kein Anspruch auf eine individuelle 1:1-Leistung.
Live-Call-Aufzeichnungen werden grundsätzlich für drei Monate ab dem jeweiligen Aufzeichnungstag im geschützten Academy-Bereich bereitgestellt und danach gelöscht, soweit keine rechtlich zulässige Ausnahme besteht. Der Zugriff eines Kunden endet jedenfalls mit dem Ende seines Consultingvertrags, auch wenn die dreimonatige Speicherdauer einer einzelnen Aufzeichnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist. Sales Viking GmbH begrenzt den Zugriff auf berechtigte Benutzer. Download, Weitergabe und eigene Aufzeichnung durch Kunden richten sich nach Abschnitt X. Aus der unterbliebenen, technisch fehlgeschlagenen oder vorzeitig beendeten Aufzeichnung eines einzelnen Live-Calls entsteht kein Anspruch auf Wiederholung, Minderung, Gutschrift oder Rückerstattung.
Aufgezeichnete Verkaufsgespräche dürfen transkribiert und über einen vertraglich und technisch geeigneten KI-Dienst zu einer Gesprächszusammenfassung verarbeitet werden. Das Rohtranskript ist nach erfolgreicher Erstellung und Übernahme der Zusammenfassung in das hierfür vorgesehene System unverzüglich zu löschen. Kommt kein Vertrag zustande, ist das Gesprächsvideo nach erfolgreicher Transkription zu löschen. Kommt ein Vertrag zustande, darf das Video zur Dokumentation und Beweissicherung bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gespeichert werden und ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten danach zu löschen. Die im CRM gespeicherte Gesprächszusammenfassung darf ohne Vertragsabschluss grundsätzlich bis zu drei Jahre nach dem letzten relevanten Kontakt und bei Vertragsabschluss während der Vertragsbeziehung sowie grundsätzlich bis zu drei Jahre nach deren Ende gespeichert werden.
Ist bei Ablauf einer regulären Löschfrist ein Rechtsstreit, ein behördliches Verfahren oder die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr eines Anspruchs bereits anhängig oder konkret absehbar, darf die betreffende Aufzeichnung oder Zusammenfassung gesperrt und ausschließlich für diesen Zweck bis zu dessen Wegfall aufbewahrt werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Eine Einwilligung kann nach Maßgabe des anwendbaren Rechts mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Sales Viking GmbH darf die betroffene Aufzeichnung nach einem wirksamen Widerruf sperren, löschen oder technisch so bearbeiten, dass die widerrufende Person nicht mehr identifizierbar ist, soweit keine andere Rechtsgrundlage eine weitere Verarbeitung erlaubt. Für Aufzeichnungen, Transkriptionen und KI-Auswertungen innerhalb einer RCS-Dialer-Funktion gelten ausschließlich der RCS-Nutzungs- und Lizenzvertrag sowie der dazugehörige Auftragsverarbeitungsvertrag.
4. Die Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sales Viking GmbH als Verantwortliche ergeben sich je nach Verarbeitungsvorgang aus diesem Abschnitt, der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter https://www.sales-viking.com/datenschutz sowie aus den für den jeweiligen Vorgang bereitgestellten ergänzenden Datenschutzinformationen. Diese Informationen betreffen insbesondere die jeweiligen Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen, Datenkategorien, betroffenen Personen, Empfänger, allfällige Drittlandübermittlungen, Speicherdauern und Betroffenenrechte.
Für besondere Verarbeitungsvorgänge darf Sales Viking GmbH ergänzende Datenschutzinformationen unmittelbar bei der Datenerhebung oder im jeweiligen Formular, System, Produkt-, Registrierungs-, Meeting-, Aufzeichnungs-, Kontakt- oder Einwilligungsprozess bereitstellen. Die Informationen können in mehreren aufeinander abgestimmten Ebenen bereitgestellt werden, sofern sie für die betroffene Person insgesamt präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich sind. Eine bloße Bereitstellung von Datenschutzinformationen stellt weder eine Einwilligung der betroffenen Person noch eine Erweiterung der gesetzlichen oder vertraglichen Verarbeitungsbefugnisse von Sales Viking GmbH dar.
Die Datenschutzerklärung und ergänzende Datenschutzinformationen dienen der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Sie werden durch ihre Bereitstellung nicht zu einer zugesagten vertraglichen Leistung, einer unveränderlichen Beschaffenheitsvereinbarung oder einer Garantie, dass ein bestimmter Anbieter, Dienst oder Verarbeitungsvorgang dauerhaft eingesetzt beziehungsweise unverändert fortgeführt wird. Sales Viking GmbH darf die Informationen an Änderungen der tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge, eingesetzten Dienste, Empfänger, Datenflüsse, Rechtsgrundlagen, Speicherfristen sowie der gesetzlichen, gerichtlichen, behördlichen oder technischen Anforderungen anpassen. Eine gesonderte individuelle Mitteilung erfolgt nur, soweit sie nach dem anwendbaren Recht erforderlich ist.
Eine Aktualisierung der Datenschutzinformationen begründet keine rückwirkende Verarbeitungsbefugnis und ersetzt weder eine erforderliche Rechtsgrundlage noch eine gesetzlich erforderliche Einwilligung. Soweit für eine neue oder wesentlich geänderte Verarbeitung eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eingeholt. Gesetzliche Informations-, Widerspruchs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Stellt Sales Viking GmbH dem Kunden Datenschutzinformationen zur Weitergabe an dessen Ansprechpartner, Mitarbeiter, Teilnehmer oder Benutzer bereit, hat der Kunde diese Informationen vollständig, unverändert und rechtzeitig an die betroffenen Personen weiterzuleiten oder ihnen in der von Sales Viking GmbH vorgesehenen Weise zugänglich zu machen. Der Kunde hat Sales Viking GmbH bei der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten angemessen zu unterstützen, soweit die betroffenen Personen aufgrund einer Datenbereitstellung oder organisatorischen Einbindung durch den Kunden nicht unmittelbar erreicht werden können. Auf Verlangen hat der Kunde die erfolgte Bereitstellung in angemessener Weise nachzuweisen. Zwingende eigene Informationspflichten von Sales Viking GmbH bleiben unberührt.
Für RCS gelten ergänzend die besonderen vertraglichen Datenschutzregelungen des RCS-Nutzungs- und Lizenzvertrags unter https://www.sales-viking.com/rcs-nutzungs-und-lizenzbedingungen. Soweit Sales Viking GmbH personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, richten sich die datenschutzrechtlichen Rollen, Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten vorrangig nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag unter https://www.sales-viking.com/auftragsverarbeitungsvertrag. Für personenbezogene Daten im Rahmen von Aktionen und Empfehlungsprogrammen gelten ergänzend die jeweils anwendbaren Teilnahmebedingungen unter https://www.sales-viking.com/teilnahmebedingungen. Diese Vertragsdokumente ersetzen nicht die gegenüber betroffenen Personen erforderlichen Datenschutzinformationen.
Sales Viking® GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Version 4.1 – Stand: 14. August 2026