Was für dich gilt
Dieser Vertrag ist plattformweit angelegt. Er erfasst das modulare RCS-Ökosystem und nicht nur das beim ersten Launch verfügbare Dashboard. Noch nicht technisch freigeschaltete Funktionen sind keine aktuell geschuldete Leistung.
I. Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmergeschäft
1. Anbieter des Revenue Control System („RCS“) ist die Sales Viking GmbH, Weidfeldstraße 117/1, Top 1, 4050 Traun, Österreich, Firmenbuchnummer FN 621190s („Sales Viking GmbH“).
2. Diese Besonderen Nutzungsbedingungen regeln die Registrierung, Bereitstellung und geschäftliche Nutzung von RCS einschließlich der jeweils freigeschalteten Module, Benutzerlizenzen, digitalen Inhalte und ergänzenden Funktionen.
3. RCS richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieses Vertrags ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die den RCS-Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt und RCS für diese Tätigkeit nutzt. Dazu zählen insbesondere Unternehmer im Sinne der §§ 1 bis 3 UGB und des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG in Österreich sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB in Deutschland; bei Kunden mit Sitz, Niederlassung oder Wohnsitz in der Schweiz ist maßgeblich, dass der Vertragsabschluss im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit und nicht für persönliche oder familiäre Bedürfnisse erfolgt. Verbraucher beziehungsweise Konsumenten sind unabhängig von ihrer Bezeichnung, Rechtsform, Registrierung oder einer im Abschlussprozess abgegebenen Bestätigung vom Vertragsabschluss ausgeschlossen. Die registrierende Person bestätigt, im Namen eines solchen Unternehmers zu handeln und zum Vertragsabschluss beziehungsweise zur Verwaltung des Unternehmensaccounts berechtigt zu sein. Sales Viking GmbH darf geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft und Vertretungsbefugnis verlangen und einen Zugang bis zu deren Prüfung beschränken.
4. RCS ist ein eigenständiges SaaS-Produkt. Entgeltliche RCS-Lizenzen und lizenzpflichtige RCS-Funktionen sind nicht in Consulting-, Trainings-, Coaching- oder Umsetzungsleistungen von Sales Viking GmbH enthalten und müssen gesondert gebucht werden. Die bloße Buchung einer solchen Leistung begründet – unbeschadet des kostenlosen Unternehmensaccounts gemäß Abschnitt III Ziffer 1 – keinen Anspruch auf entgeltliche RCS-Lizenzen oder lizenzpflichtige RCS-Module und -Funktionen.
II. Vertragsbestandteile und Rangfolge
1. Der konkrete RCS-Vertrag besteht aus:
a. der jeweiligen elektronischen Bestellung beziehungsweise dem Einzelangebot einschließlich Modul, Lizenzzahl, Preis, Abrechnungsintervall, Mindestlaufzeit, Verlängerungsperiode und Kündigungsbedingungen;
b. der für das gebuchte Modul beim Kauf bereitgestellten Leistungsbeschreibung;
c. diesem RCS-Nutzungs- und Lizenzvertrag, veröffentlicht unter https://www.sales-viking.com/rcs-nutzungs-und-lizenzbedingungen;
d. dem Auftragsverarbeitungsvertrag für das Revenue Control System (RCS), veröffentlicht unter https://www.sales-viking.com/auftragsverarbeitungsvertrag, soweit Sales Viking GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet; und
e. ergänzend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sales Viking GmbH unter https://www.sales-viking.com/agb in ihrer wirksam einbezogenen Fassung.
2. Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Reihenfolge. Der Auftragsverarbeitungsvertrag für das Revenue Control System (RCS) geht für datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungen entgegenstehenden Regelungen vor. Bestimmungen eines gesonderten Consulting-, Trainings- oder Umsetzungsvertrags gelten nur für die dort bezeichnete Leistung.
3. Mündliche Produktankündigungen, Roadmaps, Demonstrationen und Hinweise auf geplante Funktionen begründen keinen Anspruch, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil der Bestellung oder Leistungsbeschreibung sind.
4. Der RCS-Vertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen und des Auftragsverarbeitungsvertrags für das Revenue Control System (RCS) kann elektronisch geschlossen werden. Die beim Abschluss geltenden Vertragsunterlagen werden dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung zugänglich gemacht und anschließend in einer speicher- und ausdruckbaren Fassung bereitgestellt oder dauerhaft im Unternehmensaccount abrufbar gehalten. Sales Viking GmbH dokumentiert die für den Vertragsschluss maßgebliche Fassung und Zustimmung.
III. Registrierung, Unternehmensaccount und Testzugang
1. Die Registrierung erfolgt entweder selbstständig elektronisch unter https://rcs.sales-viking.com/register oder aufgrund einer Einladung von Sales Viking GmbH. Beim Abschluss eines Consultingprodukts legt Sales Viking GmbH für den Kunden ebenfalls einen kostenlosen RCS-Unternehmensaccount an und sendet ihm an die im Abschlussprozess angegebene E-Mail-Adresse eine Einladung, über die der Kunde den Account einrichten beziehungsweise aktivieren kann. Der Kunde hat vollständige und richtige Unternehmens-, Kontakt- und Vertretungsdaten anzugeben und diese aktuell zu halten.
2. Mit erfolgreicher Registrierung wird ein RCS-Unternehmensaccount eingerichtet. Der Unternehmensaccount bildet den zentralen Zugang zu administrativen Funktionen, freigegebenen kostenlosen Bereichen sowie gebuchten oder getesteten Modulen.
3. Bei der erstmaligen Registrierung erhält der Kunde einen unentgeltlichen Testzugang von 14 Tagen mit einer Benutzerlizenz für das Dashboard, sofern im Registrierungsvorgang nichts Abweichendes ausgewiesen wird. Für den Testzugang ist keine Zahlungsmethode erforderlich. Der Testzugang wird nicht automatisch in eine entgeltliche Lizenz umgewandelt.
4. Nach Ablauf des Testzeitraums wird das getestete Modul automatisch gesperrt. Der Kunde kann sich weiterhin anmelden und die ohne aktive Modullizenz verfügbaren administrativen und kostenlosen Bereiche nutzen. Für eine erneute Nutzung des gesperrten Moduls muss der Kunde proaktiv eine entgeltliche Lizenz erwerben.
5. Die Testversion dient der zeitlich begrenzten Erprobung. Sales Viking GmbH kann Testzugänge bei missbräuchlicher Nutzung, mehrfacher Umgehung der Testdauer oder erheblichen Sicherheitsrisiken vorzeitig sperren.
IV. Benutzer, Administratoren und Lizenzzuweisung
1. Der Kunde bestimmt mindestens einen Account-Administrator. Administratoren dürfen Benutzer anlegen, Rollen und Berechtigungen verwalten, Lizenzen kaufen, zuweisen, reduzieren oder kündigen und sonstige verbindliche Einstellungen für das Unternehmen vornehmen.
2. Entgeltliche Tool-, Modul- und Paketlizenzen sind grundsätzlich benutzerbezogen. Eine Lizenz darf nur einem Benutzer zugewiesen und nicht gleichzeitig von mehreren Personen genutzt werden. Gemeinsame Benutzerkonten und die Weitergabe von Zugangsdaten sind unzulässig.
3. Eine künftige Enterprise- oder Paketlizenz kann mehrere oder sämtliche ausdrücklich bezeichneten RCS-Module umfassen, bleibt jedoch je Benutzer lizenzpflichtig, sofern das konkrete Angebot nichts anderes bestimmt.
4. Der Kunde ist für die von ihm angelegten Benutzer, deren Berechtigungen und deren vertragsgemäße Nutzung verantwortlich. Er hat ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Benutzer unverzüglich zu deaktivieren und Berechtigungen regelmäßig zu prüfen.
5. Sales Viking GmbH darf Benutzer oder Berechtigungen nicht ohne sachlichen Grund ändern. Eingriffe sind zulässig, soweit sie auf Weisung eines berechtigten Kundenadministrators erfolgen oder zur Abwehr eines Sicherheitsrisikos, zur Beseitigung eines Missbrauchs beziehungsweise zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.
V. Module, Leistungsumfang und Weiterentwicklung
1. RCS ist ein modulares und fortlaufend weiterentwickeltes Sales-Ökosystem. Es kann insbesondere Dashboard-, CRM-, Lern-, Beratungs-, KI-, Kommunikations-, Support-, Dialer-, Dokumenten-, Abrechnungs-, Zahlungs- und Analysefunktionen enthalten.
2. Geschuldet sind ausschließlich jene Module, Funktionen, Benutzerlizenzen und Inhalte, die dem Kunden im Unternehmensaccount ausdrücklich freigeschaltet oder in seiner Bestellung bezeichnet wurden. Geplante Module und Roadmap-Angaben stellen keine zugesagte gegenwärtige Leistung dar.
3. Sales Viking GmbH darf RCS weiterentwickeln, Funktionen ergänzen, technisch anpassen und Benutzeroberflächen ändern. Die wesentlichen, für den Vertragszweck erforderlichen Funktionen eines bereits entgeltlich gebuchten Moduls dürfen während der laufenden Bindungsperiode nicht ohne sachlichen Grund wesentlich reduziert werden.
4. Sachliche Gründe für Änderungen sind insbesondere technische Weiterentwicklung, IT-Sicherheit, Rechtskonformität, Missbrauchsprävention, Änderungen von Drittanbieterdiensten, Interoperabilität, Benutzerfreundlichkeit und die Ablösung technisch überholter Funktionen. Bei einer für den Kunden wesentlichen nachteiligen Änderung informiert Sales Viking GmbH angemessen im Voraus und bietet, soweit die Fortsetzung unzumutbar wäre, ein angemessenes Sonderkündigungsrecht für das betroffene Modul.
5. Kostenlose Funktionen und Inhalte können geändert oder eingestellt werden, soweit keine ausdrückliche abweichende Zusage besteht und dem Kunden eine angemessene Sicherung seiner eingebrachten Daten ermöglicht wird.
6. Funktionen, die ausdrücklich als Alpha-, Beta-, Pilot-, Vorschau-, Test- oder vergleichbare Vorabversion gekennzeichnet sind, dienen der Erprobung. Sie können unvollständig sein, geändert oder eingestellt werden und dürfen nicht für geschäftskritische Vorgänge eingesetzt werden, sofern Sales Viking GmbH nicht ausdrücklich etwas anderes zusagt. Diese Regelung gilt nicht für regulär freigegebene und entgeltlich gebuchte Funktionen.
7. Neue Module und zusätzliche Funktionen können durch eine weitere Bestellung oder durch eine ausdrücklich als entgeltlich gekennzeichnete Aktivierung im Unternehmensaccount gebucht werden. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für solche später aktivierten Module; die konkrete Leistung, Lizenzzahl, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Bestellvorgang. Eine bloße technische Anzeige oder unverbindliche Vorschau begründet keine Zahlungspflicht.
8. Funktionen, deren Einführung innerhalb der nächsten zwölf Monate geplant ist, werden in diesem Vertrag bereits rechtlich berücksichtigt. Sie gelten bis zu ihrer tatsächlichen technischen Freischaltung weder als verfügbar noch als geschuldet. Ihre Aktivierung setzt voraus, dass die im Vertrag und im Auftragsverarbeitungsvertrag für das Revenue Control System (RCS) festgelegten rechtlichen, datenschutzrechtlichen, sicherheitsbezogenen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
VI. Lizenzkauf, Entgelt und Zahlungsabwicklung
1. Entgeltliche Lizenzen werden im Administrationsbereich, insbesondere unter „Upgrade & Lizenzen“, oder über ein gesondertes Angebot gekauft. Vor Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung werden zumindest Produkt beziehungsweise Modul, Lizenzzahl, Gesamt- oder Periodenpreis, Umsatzsteuer, Abrechnungsintervall, Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsmöglichkeit angezeigt.
2. Das Abrechnungsintervall und die Vertragsbindung sind voneinander zu unterscheiden. Eine monatliche Zahlung bedeutet nur dann monatliche Kündbarkeit, wenn dies beim Kauf ausdrücklich angegeben ist.
3. Die Zahlungsabwicklung für RCS-Lizenzen erfolgt derzeit über Stripe. Der Kunde kann über den bereitgestellten Link zum Stripe-Kundenportal seine dort abgewickelten Lizenzen, Abonnements, Rechnungsdaten und Zahlungsmethoden verwalten. Für die Zahlungsdienste gelten ergänzend die im Zahlungsvorgang wirksam einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters.
4. Consulting-, Trainings- und Umsetzungsleistungen können über andere Zahlungsanbieter, insbesondere ablefy, abgewickelt werden. Eine künftige gemeinsame Rechnungsübersicht in RCS ändert weder den jeweiligen Vertragspartner noch die für das Produkt geltenden Zahlungs- und Vertragsbedingungen.
5. Zahlungs- und Rechnungsfunktionen innerhalb von RCS dienen ausschließlich dem Kauf, der Abrechnung, der Zahlungsverwaltung und der Rechnungsdarstellung von RCS-Lizenzen sowie Consulting-, Trainings-, Kurs- und sonstigen Sales-Viking-Produkten. Der Kunde kann über RCS keine Forderungen oder Zahlungen gegenüber seinen eigenen Endkunden einziehen oder verwalten. RCS ist insoweit kein Zahlungs-, Inkasso-, Acquiring- oder Rechnungsabwicklungssystem des Kunden.
6. Bei Zahlungsverzug darf Sales Viking GmbH nach erfolgloser angemessener Mahnung die betroffene entgeltliche Lizenz sperren. Eine sofortige Sperre bleibt zulässig, wenn eine Zahlung berechtigt zurückgebucht wurde, ein begründeter Betrugsverdacht besteht oder die weitere Bereitstellung ein erhebliches wirtschaftliches oder sicherheitsbezogenes Risiko verursacht. Unbestrittene Zahlungspflichten bleiben von der Sperre unberührt.
VII. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
1. Mindestlaufzeit, Abrechnungsintervall, Verlängerungsperiode und Kündigungsmodalitäten sind produktabhängig und ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung beziehungsweise dem Einzelvertrag. Sie werden nicht durch eine allgemeine Laufzeit für sämtliche RCS-Module, Kurse und Leistungen ersetzt.
2. Für sämtliche Module, Paketlizenzen, Kurse, Abonnements und Dienstleistungen gelten die beim jeweiligen Kauf ausgewiesenen Laufzeit-, Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen. Die Kündigung oder sonstige Beendigung einer einzelnen Lizenz, eines einzelnen Abonnements, Kurses oder einer einzelnen Dienstleistung beendet nicht automatisch den RCS-Unternehmensaccount oder andere gebuchte Lizenzen, Abonnements, Kurse oder Dienstleistungen.
3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegendem oder wiederholtem Vertragsverstoß, rechtswidriger Nutzung, erheblicher Gefährdung der Systemsicherheit oder dauerhaftem Zahlungsverzug trotz angemessener Nachfrist vor.
VIII. Kurse, kostenlose Inhalte und weitere Leistungen der Sales Viking GmbH
1. RCS kann dauerhaft kostenlose Inhalte sowie entgeltliche Kurse, Inhalte und Programme enthalten. Kostenpflichtige digitale Inhalte können insbesondere als Einmalkauf, zeitlich befristeter Zugang oder Abonnement angeboten werden. Abonnements können auf unbestimmte Zeit, für eine bestimmte Laufzeit ohne automatische Verlängerung oder mit einer Mindestlaufzeit und anschließender automatischer Verlängerung abgeschlossen werden. Die Vergütung kann als Einmalzahlung, als wiederkehrende periodische Zahlung oder in Teilzahlungen einschließlich Ratenzahlungen vereinbart werden. Bezugsmodell, Leistungsumfang, Nutzungsdauer, Gesamtpreis, Zahlungsweise, Abrechnungsintervall, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus dem beim jeweiligen Kauf angezeigten Angebot. Eine Teil- oder Ratenzahlung bedeutet für sich allein weder eine entsprechende Verkürzung der Vertragslaufzeit noch eine vorzeitige Kündbarkeit.
2. Close, Performance, Growth und sonstige geführte Umsetzungs-, Consulting-, Trainings- oder Coachingprogramme können künftig über RCS gebucht und organisatorisch verwaltet werden. Sie werden dadurch nicht Bestandteil einer allgemeinen RCS- oder Enterprise-Lizenz. Für diese Leistungen gelten die jeweiligen Einzelverträge und Leistungsbeschreibungen.
3. Soweit Lerninhalte, Videos, Blueprints, Umsetzungsanleitungen, PDFs, Vorlagen oder ähnliche Materialien freigeschaltet werden, erhält der lizenzierte Benutzer ein einfaches, nicht übertragbares und auf die jeweilige Nutzungsdauer beschränktes Recht zur eigenen geschäftlichen Nutzung. Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Verkauf, Unterlizenzierung und Verwendung zum Training fremder KI-Systeme sind ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
4. Die Lernplattform stellt ausschließlich Inhalte von Sales Viking GmbH bereit. Funktionen, mit denen Benutzer eigene Profile, Beiträge, Kommentare, Dateien oder Nachrichten für andere Teilnehmer veröffentlichen können, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Lernplattform. Eine spätere Einführung solcher Funktionen setzt eine gesonderte Leistungsbeschreibung und rechtliche Prüfung voraus.
IX. Kundendaten und Verantwortlichkeit des Kunden
1. „Kundendaten“ sind sämtliche Daten, Inhalte und Dokumente, die der Kunde oder seine Benutzer in RCS eingeben, hochladen, erzeugen, verbinden oder durch Integrationen bereitstellen.
2. Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt Sales Viking GmbH die für die Bereitstellung und Sicherung von RCS, die durch Odin unterstützte Betreuung und den Support des Kunden, vertragsgemäßes Consulting sowie freigeschaltete zusätzliche Odin-Funktionen erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte für die Vertragsdauer ein.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er Kundendaten rechtmäßig erhebt und in RCS verarbeitet, betroffene Personen ordnungsgemäß informiert, erforderliche Rechtsgrundlagen oder Einwilligungen besitzt und alle arbeits-, datenschutz-, wettbewerbs-, telekommunikations- und geheimhaltungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
4. RCS ist nicht für besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO vorgesehen. Der Kunde darf insbesondere keine Gesundheitsdaten, politischen Meinungen, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeiten, genetischen oder biometrischen Identifikationsdaten in RCS eingeben oder hochladen, sofern Sales Viking GmbH ein dafür vorgesehenes Modul nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich freigegeben hat.
5. Sales Viking GmbH führt keine allgemeine inhaltliche Vorabkontrolle von Kundendaten durch. Bei konkreten Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte darf Sales Viking GmbH angemessene Prüf-, Sicherungs- und Sperrmaßnahmen treffen und den Kunden zur Abhilfe auffordern.
X. Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Soweit Sales Viking GmbH personenbezogene Daten von Benutzern, Mitarbeitern, Interessenten, Kunden, Kontaktpersonen oder sonstigen betroffenen Personen nach Weisung des Kunden verarbeitet, handelt Sales Viking GmbH als Auftragsverarbeiter. Es gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag für das Revenue Control System (RCS).
2. Sales Viking GmbH verarbeitet als eigenständig Verantwortliche die für Registrierung, Unternehmensaccount, Vertragsverwaltung, Lizenzierung, Abrechnung, Forderungsmanagement, Supportsteuerung, IT-Sicherheit, Missbrauchsprävention, Rechtsverteidigung und gesetzliche Pflichten erforderlichen Unternehmens-, Account-, Administratoren-, Kontakt-, Vertrags-, Lizenz-, Rechnungs-, Zahlungs-, Kommunikations-, Nutzungs- und Sicherheitsdaten. Diese Verarbeitungen sind von der weisungsgebundenen Verarbeitung der vom Kunden in RCS verwalteten Beschäftigten-, Interessenten-, Lead- und Endkundendaten getrennt.
3. Für Kundenentwicklung und den Vertrieb eigener Consulting-, Trainings- und Umsetzungsleistungen darf Sales Viking GmbH Unternehmensstammdaten, die Geschäftsbeziehung, gebuchte Lizenzen sowie nicht personenbezogene oder zuvor tatsächlich anonymisierte Unternehmens-, Umsatz-, Ziel- und Vertriebskennzahlen auswerten. Personenbezogene Leistungs-, Kommunikations-, Mitarbeiter-, Lead-, Interessenten- oder Endkundendaten aus der Auftragsverarbeitung dürfen nicht für eigene Vertriebs- oder Marketingzwecke von Sales Viking GmbH verwendet werden. Ansprechpartner des RCS-Kunden dürfen im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung unter Beachtung der für den jeweiligen Kommunikationskanal geltenden Werbevorschriften kontaktiert werden. Ein Widerspruch gegen Direktwerbung wird für den betroffenen Kanal und Zweck unverzüglich beachtet.
4. Rechtsgrundlagen der eigenen Verarbeitung sind, je nach Vorgang, die Durchführung des Vertrags beziehungsweise vorvertraglicher Maßnahmen, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, eine Einwilligung oder die berechtigten Interessen von Sales Viking GmbH und ihren Kunden an sicherem Plattformbetrieb, Missbrauchsabwehr, zweckmäßiger Kundenbetreuung, Rechtsverteidigung und maßvoller B2B-Bestandskundenentwicklung. Soweit eine Verarbeitung auf berechtigte Interessen gestützt wird, werden Erforderlichkeit, vernünftige Erwartungen und entgegenstehende Interessen der betroffenen Person berücksichtigt. Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
5. Die Daten stammen aus der Registrierung, den Angaben und Handlungen des Kunden und seiner Benutzer, der Vertrags- und Zahlungsabwicklung, der Nutzung von RCS, Supportkontakten sowie den für Sales Viking GmbH eingesetzten und im Auftragsverarbeitungsvertrag für das Revenue Control System (RCS) beziehungsweise im Zahlungsvorgang bezeichneten Dienstleistern. Empfänger sind nur intern berechtigte Personen, erforderliche Hosting-, Kommunikations-, Zahlungs-, Support-, Analyse- und Sicherheitsdienstleister, beruflich verpflichtete Berater sowie Behörden und Gerichte bei bestehender Rechtspflicht. Drittlandübermittlungen erfolgen nur nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen und Schutzmechanismen.
6. Eigene Vertrags-, Account- und Kommunikationsdaten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und danach nur solange gespeichert, wie gesetzliche Aufbewahrungs-, Gewährleistungs-, Verjährungs-, Sicherheits- oder Rechtsverteidigungszwecke dies erfordern. Daten für Direktwerbung werden bis zum Widerruf oder Widerspruch beziehungsweise bis zum Wegfall des Zwecks gespeichert; erforderliche Sperrnachweise dürfen zur dauerhaften Beachtung eines Widerspruchs aufbewahrt werden. Speicherung, Sperre, Export und Löschung von Daten aus der Auftragsverarbeitung richten sich nach den Abschnitten XVI und XVII sowie nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag für das Revenue Control System (RCS).
7. Betroffene Personen können nach Maßgabe des anwendbaren Datenschutzrechts insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch verlangen sowie eine Einwilligung widerrufen und sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Anfragen können an office@sales-viking.com gerichtet werden. Sales Viking GmbH trifft im Rahmen der eigenen Verarbeitung keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber der betroffenen Person.
8. Stellt Sales Viking GmbH über RCS ein Empfehlungsprogramm bereit, gelten hierfür ausschließlich die vor Abgabe der jeweiligen Empfehlung angezeigten und vom Empfehlenden angenommenen Teilnahmebedingungen unter https://www.sales-viking.com/teilnahmebedingungen. Empfehlungsdaten verarbeitet Sales Viking GmbH für das eigene Empfehlungs- und Vertriebsprogramm als eigenständig Verantwortliche; der Auftragsverarbeitungsvertrag für das Revenue Control System (RCS) findet auf diese Verarbeitung nicht Anwendung. Die erforderlichen Datenschutzinformationen werden im Empfehlungsprozess bereitgestellt.
9. Sales Viking GmbH beschränkt interne Zugriffe auf einen festgelegten, berechtigten Personenkreis nach dem Need-to-know-Prinzip. Berechtigte Personen sind zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz verpflichtet.
10. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und machen sie nur solchen Beschäftigten, Beratern und Dienstleistern zugänglich, die sie für diesen Zweck benötigen und angemessen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt, rechtmäßig von einem Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder bereits rechtmäßig bekannt waren.
11. Ist eine Partei aufgrund Gesetzes, vollstreckbarer behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, informiert sie die andere Partei vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist, beschränkt die Offenlegung auf das zwingend erforderliche Maß und unterstützt auf Wunsch und Kosten der anderen Partei angemessene Schutzmaßnahmen.
XI. Odin und KI-Funktionen
1. „Odin“ bezeichnet KI-gestützte RCS-Funktionen zur Analyse von Kundendaten und zur Erzeugung von Empfehlungen, Hinweisen, Erinnerungen, Warnungen und Hilfestellungen. Odin dient als automatisch eingesetzte Unterstützungsfunktion von RCS dazu, Sales Viking GmbH bei der Betreuung und dem Support des jeweiligen Kunden zu unterstützen. Für diese Grundfunktion ist keine gesonderte Buchung oder eigenständige Odin-Lizenz erforderlich. Sales Viking GmbH kann künftig zusätzliche, durch Odin unterstützte Tools oder Funktionen anbieten. Diese zusätzlichen Tools und Funktionen sind derzeit weder verfügbar noch geschuldet. Sie können nach ihrer tatsächlichen Freischaltung unentgeltlich bereitgestellt oder als gesondert zu erwerbende Lizenz angeboten werden. Leistungsumfang, Nutzungsberechtigung, Preis, Laufzeit und sonstige Bedingungen ergeben sich in diesem Fall aus dem bei der Freischaltung oder beim Kauf angezeigten Angebot.
2. Odin wird zunächst als Assistenzsystem eingesetzt. Odin darf ohne gesonderte, nach erneuter rechtlicher und technischer Prüfung freigegebene Vereinbarung keine autonomen Aktionen ausführen, Nachrichten mit Außenwirkung versenden, Kundendaten eigenständig verändern oder löschen, Benutzer sperren, Verträge abschließen oder rechtlich beziehungsweise geschäftlich erhebliche Entscheidungen treffen.
3. Odin darf Opener-, Setter- und Closer-Kennzahlen auswerten, vergleichen und einstufen und daraus operative Empfehlungen zur Leistungsverbesserung, zu Kursen, zur Anzahl von Calls oder Terminen, zum zusätzlichen Personalbedarf und zur Aufgabenverteilung erzeugen. Odin darf keine Empfehlungen zu Vergütung, Beförderung, Abmahnung oder Beendigung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses erzeugen. Aufgaben dürfen nicht autonom zugeteilt werden. Da auch eine unterstützende Bewertung von Beschäftigten oder Aufgabenverteilung als Hochrisiko-KI eingestuft sein kann, darf eine solche Funktion erst aktiviert werden, nachdem insbesondere die Rollen von Anbieter und Betreiber, Konformität, Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit, Information der Beschäftigten, arbeitsrechtliche Mitwirkung und eine erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung geprüft und erfüllt sind. Personal- und Organisationsentscheidungen bleiben ausschließlich bei fachlich geeigneten Menschen.
4. KI-Ausgaben beruhen auf den bereitgestellten Daten, technischen Modellen und statistischen Verfahren. Sie können unvollständig, ungenau oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein. Sie ersetzen keine menschliche Prüfung, unternehmerische Entscheidung, Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung. Der Kunde bleibt für die Prüfung und Verwendung der Ausgaben verantwortlich.
5. Identifizierbare oder lediglich pseudonymisierte Kundendaten dürfen für die Bereitstellung von RCS, für vereinbartes Consulting und für individuelle Odin-Auswertungen zugunsten des betreffenden Kunden verwendet werden. Kundenübergreifende Analysen, allgemeines KI-Training und allgemeine Produktverbesserungen dürfen nur mit tatsächlich anonymisierten Daten erfolgen. Kundendaten dürfen nicht zum eigenen Modelltraining eines externen KI-Anbieters verwendet werden. Odin kann einen oder mehrere nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags für das Revenue Control System (RCS) genehmigte KI-Anbieter und Modelle einsetzen; ein bestimmter Anbieter oder ein bestimmtes Modell wird nicht dauerhaft zugesagt.
6. Eine Slack-Auswertung durch Odin ist auf den vom Kunden ausdrücklich bestimmten persönlichen Supportkanal des jeweiligen Kunden beschränkt. Direktnachrichten, Kanäle anderer Kunden, interne Sales-Viking-Kanäle und sonstige nicht freigegebene Inhalte sind ausgeschlossen. Der Kunde informiert seine Benutzer und Kanalmitglieder angemessen über die KI-Auswertung.
7. Der Kunde darf Odin nicht für verbotene KI-Praktiken, manipulative oder täuschende Verfahren, unzulässige Überwachung, diskriminierende Bewertungen oder ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung einsetzen. Sales Viking GmbH und der Kunde erfüllen jeweils die ihnen nach ihrer tatsächlichen Rolle als Anbieter, Betreiber, Importeur oder sonstiger Beteiligter zugewiesenen Pflichten. Der Kunde erfüllt vor einem zulässigen Einsatz zur Mitarbeiterbewertung oder Aufgabenverteilung sämtliche anwendbaren Informations-, Mitwirkungs- und Zustimmungspflichten gegenüber Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen. Beide Parteien sorgen entsprechend ihrer Rolle für ausreichende KI-Kompetenz der mit Odin befassten Personen.
8. Künftige Dialer-Funktionen zur Gesprächsaufzeichnung, Transkription oder KI-Auswertung sind standardmäßig deaktiviert und dürfen erst nach dokumentierter rechtlicher und technischer Freigabe verwendet werden. Vor Beginn jeder Aufzeichnung und Analyse müssen sämtliche Gesprächsteilnehmer klar über Identität der Verantwortlichen, Aufzeichnung, Zwecke, Empfänger beziehungsweise Anbieter, Speicherdauer, KI-Auswertung und ihre Rechte informiert werden; soweit erforderlich, muss ihre nachweisbare Einwilligung vorliegen. Eine Ablehnung beendet die Aufzeichnung und darf nicht durch technische oder organisatorische Umgehung entwertet werden. Heimliche Aufzeichnungen und Analysen sind untersagt.
9. Eine Emotionserkennung bei Openers, Setters, Closers oder sonstigen Beschäftigten am Arbeitsplatz ist untersagt und wird nicht als RCS-Funktion freigeschaltet. Eine Analyse von Emotion oder Kaufbereitschaft der angerufenen Person bleibt standardmäßig deaktiviert. Sie darf nur aktiviert werden, wenn ihre konkrete technische Funktionsweise, wissenschaftliche Belastbarkeit, datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage, Transparenz, erforderliche Einwilligungen und sämtliche Pflichten für ein Hochrisiko-KI-System nachweisbar erfüllt sind. Die betroffene Person ist vor dem Einsatz ausdrücklich über die KI-Analyse zu informieren. Ergebnisse dürfen nicht als gesicherte Tatsachen oder alleinige Grundlage einer geschäftlich erheblichen Entscheidung behandelt werden und sind von einer fachlich geeigneten Person zu prüfen.
XII. Zulässige Nutzung und Schutz des Systems
1. Der Kunde darf RCS ausschließlich für rechtmäßige eigene Unternehmenszwecke und innerhalb des gebuchten Lizenzumfangs verwenden.
2. Untersagt sind insbesondere:
a. die Umgehung von Benutzer-, Lizenz-, Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen;
b. Reverse Engineering, Dekompilierung oder Ableitung des Quellcodes, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist;
c. automatisierte Belastungs-, Penetrations- oder Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung;
d. das Einschleusen von Schadcode oder die Störung der Systemintegrität;
e. die rechtswidrige Verarbeitung, Kontaktaufnahme, Werbung oder Überwachung von Personen;
f. die Nutzung zur Entwicklung oder zum Training eines konkurrierenden Produkts oder KI-Systems; und
g. die Weitervermietung, Unterlizenzierung oder Bereitstellung für nicht lizenzierte Dritte.
3. Der Kunde informiert Sales Viking GmbH unverzüglich über vermutete unbefugte Zugriffe, kompromittierte Zugangsdaten, Sicherheitslücken oder rechtswidrige Nutzungen.
XIII. Drittanbieter und Integrationen
1. RCS kann Schnittstellen oder Verknüpfungen zu Drittanbietern wie Zahlungs-, Kommunikations-, Support-, Dialer-, Lern-, KI- oder Abrechnungssystemen enthalten. Die Verfügbarkeit einer Integration kann von einem eigenen Vertrag oder Account des Kunden beim Drittanbieter abhängen.
2. Soweit Drittanbieter in der Verantwortung von Sales Viking GmbH personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden sie nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags für das Revenue Control System (RCS) als Unterauftragsverarbeiter eingesetzt. Vom Kunden selbst beauftragte und verbundene Dienste liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
3. Sales Viking GmbH haftet nicht für Änderungen oder Ausfälle eines vom Kunden eigenständig beauftragten Drittanbieters. Für von Sales Viking GmbH eingesetzte Drittanbieter bleibt die Verantwortung von Sales Viking GmbH nach Vertrag und zwingendem Recht unberührt.
XIV. Verfügbarkeit, Wartung und Support
1. Sales Viking GmbH strebt eine Systemverfügbarkeit von 96 % an. Mangels ausdrücklich vereinbarter SLA ist dies ein betriebliches Ziel und keine garantierte Beschaffenheit oder Grundlage automatischer Gutschriften.
2. RCS darf für Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen und Störungsbehebung vorübergehend eingeschränkt werden. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Dringende Sicherheits- und Stabilitätsmaßnahmen dürfen kurzfristig erfolgen.
3. Support wird unter support@sales-viking.com zu folgenden Zeiten angeboten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Sales Viking GmbH.
4. Sales Viking GmbH reagiert üblicherweise spätestens innerhalb eines Werktags. „Reaktion“ bedeutet Eingangsprüfung oder erste qualifizierte Rückmeldung, nicht garantierte Fehlerbehebung oder Wiederherstellung innerhalb dieser Frist.
XV. Gewährleistung und Haftung
1. Für Gewährleistung und Haftung gelten ergänzend die wirksam einbezogenen AGB von Sales Viking GmbH. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
2. Sales Viking GmbH schuldet die fachgerechte Bereitstellung der gebuchten Funktionen, nicht jedoch einen bestimmten Umsatz, eine bestimmte Zahl von Leads, Terminen oder Abschlüssen oder das Erreichen vom Kunden festgelegter Ziele.
3. Auswertungen, Benchmarks, Prognosen und KI-Ausgaben sind Entscheidungsunterstützung. Sales Viking GmbH gewährleistet nicht deren Fehlerfreiheit oder Eignung für eine ungeprüfte geschäftliche Entscheidung. Dies beschränkt nicht die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder andere zwingend unabdingbare Haftungstatbestände.
4. Der Kunde bleibt für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtmäßige Herkunft seiner Eingaben sowie für Datensicherungen verantwortlich, die außerhalb der von Sales Viking GmbH vertraglich geschuldeten Sicherungsmaßnahmen für seine eigenen Zwecke erforderlich sind.
XVI. Sperre und Folgen des Lizenzendes
1. Nach Ablauf eines Tests, Wirksamwerden einer Kündigung oder sonstigem Ende einer Lizenz wird grundsätzlich nur das betreffende entgeltliche Modul gesperrt. Unternehmensaccount, andere aktive Lizenzen sowie kostenlos zugängliche Funktionen und Inhalte bleiben unberührt.
2. Während einer bloßen Modulsperre bleiben die zum Modul gespeicherten Kundendaten im Unternehmensaccount erhalten, damit sie bei erneuter Lizenzierung weiterverwendet und nach Maßgabe von Abschnitt XVII exportiert werden können.
3. Auch bei Beendigung sämtlicher entgeltlicher Modullizenzen bleiben der kostenlose Unternehmensaccount und die darin gespeicherten Kundendaten grundsätzlich bestehen, bis der Kunde die Löschung des Accounts veranlasst. Eine automatische Löschung allein wegen Inaktivität erfolgt nicht. Zwingende gesetzliche Löschungspflichten und wirksam ausgeübte Betroffenenrechte bleiben unberührt.
4. Sales Viking GmbH darf einen Account oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr erheblicher Sicherheitsrisiken, zur Verhinderung rechtswidriger Nutzung, aufgrund zwingender behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben oder bei einem erheblichen Vertragsverstoß erforderlich und verhältnismäßig ist. Der Kunde wird informiert, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
5. Eine Sperre wird nach Möglichkeit auf die betroffenen Benutzer, Funktionen oder Module beschränkt. Sales Viking GmbH hebt sie auf, sobald ihr Grund weggefallen und eine sichere, rechtmäßige Nutzung wieder möglich ist.
XVII. Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung
1. Der Kunde kann seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Maßgabe der verfügbaren Exportfunktionen sowie der unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) abrufen, an einen anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes übertragen oder auf eine eigene IKT-Infrastruktur übertragen lassen. Solange keine Selbstbedienungsfunktion für den Export verfügbar ist, stellt Sales Viking GmbH den Export auf dokumentierte Anfrage des Kunden manuell bereit. Eine Selbstbedienungsfunktion gilt erst ab ihrer tatsächlichen Freischaltung als verfügbar.
2. Der Kunde kann Sales Viking GmbH in Textform mitteilen, dass er nach Ablauf der für die Einleitung des Wechselprozesses geltenden Ankündigungsfrist entweder zu einem konkret bezeichneten anderen Anbieter wechseln, die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IKT-Infrastruktur übertragen oder diese bei Beendigung des Dienstes löschen lassen möchte. Die Ankündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses beträgt höchstens zwei Monate. Der Kunde stellt die für die Übertragung erforderlichen Angaben zum Zielanbieter beziehungsweise zur Zielinfrastruktur rechtzeitig bereit.
3. Die verbindliche Übergangsfrist beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Während der Übergangsfrist bleibt der RCS-Vertrag anwendbar. Sales Viking GmbH unterstützt die Exit-Strategie des Kunden und den Wechsel in angemessenem Umfang, stellt die hierfür erforderlichen Informationen bereit, wahrt mit angemessener Sorgfalt die Geschäftskontinuität, erbringt die vertraglichen Funktionen weiter, informiert über ihr bekannte Kontinuitätsrisiken und erhält während Übertragung und Abruf ein angemessenes Sicherheitsniveau aufrecht. Diese Unterstützung umfasst auch vom Kunden ausdrücklich bevollmächtigte Dritte.
4. Ist die Übergangsfrist von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, informiert Sales Viking GmbH den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang des Wechselauftrags, begründet die technische Undurchführbarkeit und nennt eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Die Dienstkontinuität wird während dieser alternativen Übergangsfrist gewahrt. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal um einen von ihm für seine Zwecke als angemessen bezeichneten Zeitraum verlängern.
5. Der vom Wechsel betroffene Dienstvertrag gilt als beendet und der Kunde wird über die Beendigung informiert, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist. Verlangt der Kunde keinen Wechsel, sondern die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Dienstende, gilt der betroffene Dienstvertrag mit Ablauf der Ankündigungsfrist als beendet. Vereinbarte Mindestlaufzeiten, Standardentgelte und vor dem Kauf transparent ausgewiesene Folgen einer vorzeitigen Beendigung bleiben nur insoweit anwendbar, als zwingendes Recht, insbesondere der Data Act, nicht entgegensteht.
6. Während des Wechselprozesses können abschließend folgende Kategorien übertragen werden, soweit sie im jeweils freigeschalteten Modul vorhanden sind:
a. vom Kunden oder seinen Benutzern eingegebene, hochgeladene, verbundene oder importierte Stamm-, Unternehmens-, Benutzer-, Rollen-, Kontakt-, Interessenten-, Kunden-, Vertriebs-, Umsatz-, Ziel-, Forecast-, Pipeline-, Vertrags-, Dokumenten-, Datei-, Notiz-, Aufgaben-, Lern-, Support- und Kommunikationsdaten;
b. unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung von RCS erzeugte Ein- und Ausgabedaten einschließlich zugehöriger Metadaten, Statuswerte, Zuordnungen, Zeitstempel, Auswertungen, Berichte und kundenspezifischer Odin-Ausgaben, soweit diese dem Kunden innerhalb des gebuchten Dienstes bereitgestellt werden;
c. vom Kunden hochgeladene Verträge, Dokumente und sonstige Dateien; und
d. kundenspezifische Konfigurationen und digitale Vermögenswerte, soweit sie ohne Beeinträchtigung der Sicherheit, der Rechte Dritter oder der Rechte und Geschäftsgeheimnisse von Sales Viking GmbH technisch übertragen werden können.
7. Von der Übertragung sind abschließend ausgenommen:
a. Quell- und Objektcode, Algorithmen, Modelle, Prompts, Systemanweisungen, Datenbankstrukturen, Softwarearchitektur, Benutzeroberflächen, Methoden, Vorlagen und sonstige durch Immaterialgüterrechte oder Geschäftsgeheimnisse von Sales Viking GmbH oder Dritten geschützte Bestandteile;
b. interne Sicherheits-, Missbrauchs-, Betrugs-, Schwachstellen-, Bedrohungs- und Erkennungsregeln sowie Schlüssel, Secrets, Zugangsdaten und sonstige Informationen, deren Offenlegung die Sicherheit von RCS oder anderer Kunden gefährden könnte;
c. rein interne Betriebs-, Bereitstellungs-, Infrastruktur-, Überwachungs-, Diagnose- und Leistungsdaten, soweit sie ausschließlich die interne Funktionsweise von RCS betreffen, dem Kunden nicht als Dienstausgabe bereitgestellt werden und ihre Offenlegung Geschäftsgeheimnisse beeinträchtigen würde;
d. kundenübergreifende oder ausschließlich interne Analysen, Beratungsnotizen und Arbeitsergebnisse von Sales Viking GmbH, soweit sie dem Kunden nicht als geschuldete Ausgabe bereitgestellt wurden; und
e. Inhalte und digitale Vermögenswerte Dritter, die Sales Viking GmbH wegen entgegenstehender Rechte nicht übertragen darf.
Diese Ausnahmen dürfen den gesetzlich geschützten Wechselprozess weder verhindern noch verzögern. Zwingend exportierbare Ein- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten werden nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil Sales Viking GmbH an ihrer Struktur oder Darstellung Rechte besitzt.
8. Strukturierte Daten werden derzeit im Excel- oder CSV-Format bereitgestellt. Vom Kunden hochgeladene Verträge, Dokumente und sonstige Dateien werden in ihrem jeweiligen Originalformat ausgegeben; eine gebündelte Bereitstellung in einem Archivformat bleibt zulässig. Im Übrigen erfolgt der Export in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, soweit technisch verfügbar und gesetzlich erforderlich. Die jeweils aktuellen Strukturen, Formate, verfügbaren Übertragungsmethoden, einschlägigen Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen sowie bekannte technische Beschränkungen werden im rechtlich dauerhaft zugänglichen Bereich von https://rcs.sales-viking.com als Online-Register bereitgestellt und aktuell gehalten.
9. Nach Ende der vereinbarten Übergangsfrist kann der Kunde die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte mindestens weitere 30 Kalendertage abrufen. Nach Ablauf dieses Abrufzeitraums oder einer ausdrücklich vereinbarten längeren Frist und nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels löscht Sales Viking GmbH sämtliche unmittelbar vom Kunden erzeugten oder unmittelbar auf ihn bezogenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig, soweit keine zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Bei einer Löschung ohne Anbieterwechsel gilt dies entsprechend nach Ablauf der Ankündigungs- und Abruffrist.
10. Sales Viking GmbH erhebt für den gesetzlich geschuldeten Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IKT-Infrastruktur keine Wechselentgelte. Standardentgelte für die bis zur Vertragsbeendigung weiter erbrachte Leistung, wirksam vereinbarte und gesetzlich zulässige Folgen einer vorzeitigen Beendigung sowie Entgelte für vom Kunden ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen, die über die gesetzlichen Wechselpflichten hinausgehen und deren Preis vorab vereinbart wurde, bleiben unberührt.
11. Sales Viking GmbH trifft angemessene technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen gegen einen unionsrechtswidrigen internationalen staatlichen Zugriff auf in der Europäischen Union gespeicherte nicht personenbezogene Daten. Informationen über die für RCS eingesetzte IKT-Infrastruktur, die hierfür maßgeblichen Rechtsordnungen und die allgemeinen Schutzmaßnahmen werden im rechtlich dauerhaft zugänglichen Bereich von https://rcs.sales-viking.com bereitgestellt; diese Internetadresse ist Bestandteil dieses Vertrags. Datenschutzrechtliche Drittlandübermittlungen richten sich zusätzlich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag für das Revenue Control System (RCS) und den einschlägigen Datenschutzinformationen.
12. Bei Löschung des gesamten Unternehmensaccounts ermöglicht Sales Viking GmbH dem Kunden vor der endgültigen Löschung einen Export. Produktivdaten werden nach Abschluss des anwendbaren Wechsel-, Übergangs- und Abrufprozesses beziehungsweise nach einer wirksamen Löschanforderung innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht oder dokumentierte Berechtigung zur weiteren Aufbewahrung besteht. In verschlüsselten Backups vorhandene Daten werden spätestens innerhalb weiterer 90 Tage durch Ablauf des Backupzyklus gelöscht oder überschrieben und bis dahin nicht für operative Zwecke wiederhergestellt, außer soweit dies zur Wiederherstellung der Systemsicherheit oder aufgrund zwingender rechtlicher Pflichten erforderlich ist. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs-, Zahlungs-, Vertrags- und Nachweisdaten bleiben getrennt, zugriffsbeschränkt und ausschließlich für den jeweiligen Aufbewahrungszweck gespeichert. Die Löschung personenbezogener Daten aus Auftragsverarbeitungen richtet sich ergänzend nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag für das Revenue Control System (RCS).
XVIII. Rechte an RCS
1. Sämtliche Rechte an RCS, insbesondere an Software, Quell- und Objektcode, Benutzeroberfläche, Datenbankstruktur, Design, Marke, Dokumentation, Methoden und Sales-Viking-Inhalten, verbleiben bei Sales Viking GmbH beziehungsweise ihren jeweiligen Lizenzgebern.
2. Der Kunde erhält für die Dauer der jeweiligen Lizenz ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das freigeschaltete Modul durch die lizenzierte Person für eigene Unternehmenszwecke zu nutzen.
3. Feedback und Verbesserungsvorschläge darf Sales Viking GmbH unentgeltlich zur Weiterentwicklung verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Kundendaten offengelegt beziehungsweise für allgemeines Training verwendet werden.
XIX. Änderungen von Bedingungen und Preisen
1. Sales Viking GmbH kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Behördenanforderungen, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder Erweiterungen von RCS erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verändert.
2. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in Textform mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt. Soweit eine Änderung nicht ausschließlich rechtlich oder technisch zwingend ist und den Kunden wesentlich benachteiligt, erhält er ein angemessenes Recht, die betroffene Lizenz vor Inkrafttreten der Änderung zu beenden.
3. Preisänderungen für laufende Bindungsperioden erfolgen nur, soweit dies im Einzelangebot ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. Preise für eine Verlängerungsperiode können mit angemessener Vorabinformation geändert werden; der Kunde kann die Verlängerung durch rechtzeitige Kündigung beziehungsweise Kündigungsvormerkung verhindern.
XX. Schlussbestimmungen
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
2. RCS wird auf Grundlage dieses deutschsprachigen Vertragswerks aktiv in Österreich, Deutschland und der Schweiz angeboten. Zwingende Vorschriften, die ungeachtet der Rechtswahl anwendbar sind, bleiben unberührt.
3. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit RCS wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Sales Viking GmbH vereinbart.
4. Rechtserhebliche Mitteilungen im laufenden RCS-Verhältnis können an die im Unternehmensaccount hinterlegte E-Mail-Adresse oder über eine dauerhaft abrufbare Nachricht im Account erfolgen. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell.
5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt nicht automatisch eine vom Verwender einseitig bestimmte Ersatzregel; maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und eine erforderlichenfalls zulässige ergänzende Vertragsauslegung.
Sales Viking® GmbH – RCS-Nutzungs- und Lizenzvertrag – Version 1.3 – Stand: 14. August 2026