Das solltest du wissen
I. Allgemeine Bedingungen für Aktionen
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Sales Viking GmbH, Weidfeldstraße 117/1, Top 1, 4050 Traun, Österreich, Firmenbuchnummer FN 621190s, Firmenbuchgericht Linz („Sales Viking GmbH“).
2. Geltungsbereich und aktionsbezogene Angaben
1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für Aktionen und Empfehlungsprogramme von Sales Viking GmbH, wenn bei der jeweiligen Aktion auf sie verwiesen wird.
2. Für jede Aktion werden vor der Teilnahme zumindest Bezeichnung, Teilnahmezeitraum, Teilnahmeberechtigung, konkrete Leistung oder Prämie sowie gegebenenfalls zusätzliche Voraussetzungen angezeigt („Aktionsangaben“). Die Aktionsangaben bilden gemeinsam mit diesen Teilnahmebedingungen die maßgebliche Vereinbarung für die betreffende Teilnahme.
3. Besondere Bedingungen eines Aktionsabschnitts und die unmittelbar bei der konkreten Aktion angezeigten Aktionsangaben gehen den allgemeinen Bedingungen vor. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
4. Maßgeblich ist die Fassung, die der Teilnehmer vor Abgabe seiner Teilnahme einsehen konnte und angenommen hat. Sales Viking GmbH dokumentiert die angenommene Fassung und den Zeitpunkt der Teilnahme.
3. Teilnahme
1. Teilnahmeberechtigt sind nur die in den jeweiligen Aktionsangaben oder im besonderen Aktionsabschnitt genannten Personen beziehungsweise Unternehmen.
2. Die Teilnahme muss innerhalb des angegebenen Teilnahmezeitraums und über den dafür vorgesehenen Weg erfolgen. Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
3. Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Anspruch auf Durchführung oder Wiederholung künftiger Aktionen besteht nicht.
4. Ausschluss bei Missbrauch
Sales Viking GmbH darf eine Teilnahme ablehnen, vorläufig sperren oder einen noch nicht erfüllten Anspruch ausschließen, wenn der Teilnehmer falsche oder irreführende Angaben macht, fremde Daten ohne die erforderliche Berechtigung übermittelt, Identitäten oder Accounts mehrfach verwendet, technische Abläufe manipuliert, automatisierte oder massenhafte Einreichungen vornimmt, mit anderen Personen missbräuchlich zusammenwirkt, einen Interessenkonflikt verschweigt oder in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt. Sales Viking GmbH darf hierfür erforderliche und angemessene Nachweise verlangen und die Prüfung sowie eine Auszahlung bis zu deren Vorlage aussetzen. Vor einem endgültigen Ausschluss werden die Umstände angemessen geprüft und die Interessen des Teilnehmers berücksichtigt. Nachweislich ohne Rechtsgrund ausgezahlte Mehrfach- oder Fehlbeträge sind zurückzuzahlen.
5. Prämien und Abgaben
1. Art und Höhe einer Prämie ergeben sich ausschließlich aus den Aktionsangaben, die vor der jeweiligen Teilnahme angezeigt und angenommen werden. Aus früheren oder anderen Aktionen entsteht kein Anspruch auf dieselbe Prämie.
2. Ein Anspruch entsteht nur, wenn sämtliche allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Aktion erfüllt sind.
3. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Prämie entsprechend den für ihn geltenden steuer-, abgaben- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu behandeln. Sales Viking GmbH nimmt gesetzlich erforderliche Meldungen oder Abzüge vor.
6. Änderungen und Beendigung
1. Sales Viking GmbH kann die Konditionen für künftige Teilnahmen ändern sowie eine Aktion für die Zukunft aus sachlichem Grund vorzeitig beenden, insbesondere bei Missbrauch, Sicherheitsproblemen, technischen Störungen oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen.
2. Bereits ordnungsgemäß abgegebene Teilnahmen werden weiterhin nach der bei ihrer Abgabe angenommenen Fassung beurteilt. Zwingend erforderliche Änderungen bleiben zulässig, soweit sie den Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
7. Haftung
Sales Viking GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sales Viking GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Personenschäden und die gesetzliche Produkthaftung bleiben unberührt.
8. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Datenquellen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte, ergeben sich aus den bei der jeweiligen Aktion bereitgestellten Datenschutzhinweisen und ergänzend aus der Datenschutzerklärung unter https://www.sales-viking.com/datenschutz. Einwilligungen in Werbung sind freiwillig, müssen gesondert und kanalbezogen erklärt werden und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Eine Teilnahmebestätigung oder Zustimmung zur Datenweitergabe gilt nicht zugleich als Einwilligung in Werbe-E-Mails oder Werbeanrufe.
9. Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat, bleiben unberührt. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Sales Viking GmbH ausschließlich zuständig.
II. Besondere Bedingungen „Freunde werben“
1. Gegenstand und Teilnahmeberechtigung
1. Über „Freunde werben“ kann ein teilnahmeberechtigter RCS-Benutzer Sales Viking GmbH eine Person beziehungsweise ein Unternehmen als möglichen Geschäftskunden für ein geführtes Umsetzungsprogramm empfehlen.
2. Provisionsberechtigt ist ausschließlich derjenige Empfehlende, der die Empfehlung tatsächlich über RCS abgegeben hat, die Vermittlungsleistung unternehmerisch erbringt und Sales Viking GmbH darüber eine ordnungsgemäße Rechnung nach dem auf ihn anwendbaren Steuerrecht ausstellen kann. Der Empfehlende kann eine natürliche oder juristische Person beziehungsweise ein sonstiges rechtsfähiges Unternehmen sein und muss nicht mit dem RCS-Vertragspartner oder Inhaber des verwendeten RCS-Unternehmensaccounts übereinstimmen.
3. Privat handelnde Personen und ausschließlich als Arbeitnehmer auftretende Benutzer ohne eigene unternehmerische Rechnungsbefugnis sind nicht provisionsberechtigt. Kleinunternehmer bleiben teilnahmeberechtigt, wenn sie eine ordnungsgemäße Rechnung ohne unzulässigen Umsatzsteuerausweis ausstellen können.
4. Der Empfehlende bestätigt, dass er die Vermittlungsprovision rechtmäßig annehmen darf, erforderliche interne, gesellschaftsrechtliche oder arbeitsvertragliche Zustimmungen besitzt und weder durch die Empfehlung noch durch die Annahme der Provision Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber, Auftraggeber oder einem Dritten verletzt.
5. Eine wirksam abgegebene Empfehlung bleibt bestehen, wenn der RCS-Zugang des Empfehlenden später endet oder seine Zuordnung zu einem RCS-Unternehmensaccount wegfällt. Bei Vertragsabschluss, Zahlung der ersten Kundenrechnung, Rechnungsstellung und Auszahlung muss der Empfehlende nicht mehr RCS-Benutzer sein.
2. Abgabe einer Empfehlung
1. Der Empfehlende übermittelt seine Unternehmens-, Namens-, Mobiltelefon- und E-Mail-Daten sowie Unternehmen, Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse der empfohlenen Person. Zusätzliche Informationen dürfen nur eingetragen werden, soweit sie für die Empfehlung sachlich erforderlich sind.
2. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, unnötige vertrauliche Angaben und Informationen ohne sachlichen Bezug zur Empfehlung dürfen nicht übermittelt werden.
3. Der Empfehlende muss die empfohlene Person vor der Datenübermittlung klar über Sales Viking GmbH als Empfängerin, die Weitergabe ihrer Daten, den Zweck des Empfehlungsprogramms und den Versand einer neutralen Bestätigungs- und Datenschutzinformation durch Sales Viking GmbH informieren.
4. Der Empfehlende darf die Daten nur übermitteln, wenn die empfohlene Person der Datenweitergabe an Sales Viking GmbH und dem Erhalt dieser neutralen Bestätigungs- und Datenschutzinformation nachweisbar zugestimmt hat. Diese Zustimmung umfasst noch keine Werbe-E-Mail, keinen werblichen Terminlink und keinen Werbeanruf. Die bloße Vermutung eines Interesses oder eine bestehende geschäftliche beziehungsweise persönliche Beziehung genügt nicht.
3. Werbliche Kontaktaufnahme mit der empfohlenen Person
1. Die erste Nachricht von Sales Viking GmbH an die empfohlene Person dient ausschließlich der Bestätigung der Empfehlung, der Bereitstellung der erforderlichen Datenschutzinformationen und der Einholung einer unmittelbaren, freiwilligen, informierten und kanalbezogenen Einwilligung der empfohlenen Person. Sie enthält keine Produktwerbung, kein Angebot und keinen werblichen Terminlink.
2. Erst nachdem die empfohlene Person den jeweiligen Kontaktkanal selbst aktiv bestätigt hat und Sales Viking GmbH diese Bestätigung nachvollziehbar protokolliert hat, darf Sales Viking GmbH ihr Werbe-E-Mails einschließlich Terminlink senden beziehungsweise sie zu Werbezwecken anrufen. Eine Zustimmung zu E-Mail-Werbung umfasst keine Telefonwerbung und umgekehrt. Bei Werbeanrufen darf die Rufnummernanzeige nicht unterdrückt oder verfälscht werden. Für jeden Empfänger, Anschluss, Kontaktkanal und Zielstaat gelten zusätzlich die dort zwingenden Datenschutz-, Wettbewerbs- und Telekommunikationsvorschriften.
3. Erfolgt keine Bestätigung, bleibt die Empfehlung ohne weitere werbliche Kontaktaufnahme. Die empfohlene Person kann eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt weder die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung noch für sich allein die Teilnahme des Empfehlenden. Kann Sales Viking GmbH die Empfehlung deshalb nicht weiterbearbeiten und kommt kein prämienfähiger Vertrag zustande, entsteht kein Provisionsanspruch.
4. Ausgeschlossene Empfehlungen
1. Eine Empfehlung ist nicht prämienfähig, wenn die empfohlene Person beziehungsweise das empfohlene Unternehmen beim technisch protokollierten Eingang der Empfehlung
– aktueller oder ehemaliger Kunde von Sales Viking GmbH ist oder
– bereits in einem laufenden Vertriebsprozess mit Sales Viking GmbH steht.
2. Der Ausschluss für aktuelle und ehemalige Kunden gilt unabhängig davon, welches Produkt oder welche Leistung von Sales Viking GmbH bezogen wurde.
3. Die Empfehlung des eigenen Unternehmens des Empfehlenden, seines Arbeitgebers sowie eines verbundenen, von ihm beherrschten oder sonst wirtschaftlich mit ihm verbundenen Unternehmens ist dagegen grundsätzlich zulässig, sofern kein Ausschluss nach Ziffer 1 oder 2 vorliegt und sämtliche übrigen Bedingungen erfüllt sind.
5. Zurechnung und Mehrfachempfehlungen
1. Bei mehreren Empfehlungen derselben Person beziehungsweise desselben Unternehmens ist ausschließlich die zuerst vollständig über RCS abgesendete Empfehlung maßgeblich. Entscheidend ist der von Sales Viking GmbH technisch protokollierte Eingangszeitpunkt. Spätere Empfehlungen lösen keinen Provisionsanspruch aus.
2. Jede empfohlene Person beziehungsweise jedes empfohlene Unternehmen kann nur einmal vermittelt werden. Pro wirksamer Vermittlung entsteht höchstens eine Provision und nicht jeweils eine Provision pro abgeschlossenem Vertrag.
3. Die Empfehlung wird für zwölf Monate ab ihrem technisch protokollierten Eingang zugerechnet. Nur ein innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossener Vertrag kann einen Provisionsanspruch auslösen.
6. Erfolgreiche Empfehlung
1. Eine Empfehlung ist nur provisionsfähig, wenn
– sie wirksam nach diesen Teilnahmebedingungen abgegeben wurde,
– die empfohlene Person beziehungsweise das empfohlene Unternehmen innerhalb der zwölfmonatigen Zurechnungsfrist mit Sales Viking GmbH einen Vertrag über Close, Performance oder Growth abschließt und
– die erste Rechnung aus diesem Vertrag vollständig bei Sales Viking GmbH bezahlt wurde.
2. RCS-Lizenzen und sämtliche anderen Produkte oder Leistungen von Sales Viking GmbH lösen keinen Provisionsanspruch aus. RCS und die geführten Umsetzungsprogramme bleiben rechtlich und wirtschaftlich getrennte Produkte.
3. Ein bloßer Kontakt, ein Termin, ein Angebot, eine unverbindliche Zusage oder der Abschluss eines nicht in Ziffer 1 genannten Produkts begründet keinen Provisionsanspruch.
4. Schließt das vermittelte Unternehmen mehrere Verträge über Close, Performance oder Growth ab, ist für die einmalige Provision der erste Vertrag maßgeblich, der sämtliche Voraussetzungen erfüllt.
7. Höhe und steuerliche Behandlung
1. Die Höhe der Provision wird vor Abgabe der Empfehlung unmittelbar in den Aktionsangaben angezeigt. Diese Kondition gilt ausschließlich für die unter der angezeigten Fassung abgegebene Empfehlung. Aus diesen Teilnahmebedingungen folgt kein Anspruch auf einen bestimmten oder dauerhaft gleichbleibenden Betrag.
2. Der angezeigte Provisionsbetrag ist ein Nettobetrag. Ein umsatzsteuerpflichtiger Empfehlender darf die nach dem anwendbaren Recht gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich verrechnen. Kleinunternehmer, steuerbefreite oder grenzüberschreitend leistende Empfehlende stellen ihre Rechnung nach der jeweils anwendbaren Kleinunternehmer-, Steuerbefreiungs- oder Reverse-Charge-Regelung ohne unzulässigen Umsatzsteuerausweis aus.
3. Der Empfehlende trägt die auf ihn entfallenden steuer-, abgaben-, sozialversicherungs- und gewerberechtlichen Pflichten. Gesetzlich erforderliche Meldungen oder Abzüge durch Sales Viking GmbH bleiben vorbehalten.
4. Die Provision wird ausschließlich gegen ordnungsgemäße Rechnung durch Geldüberweisung bezahlt. Gutscheine sowie sonstige Sach- oder Wertleistungen sind ausgeschlossen.
8. Information, Rechnungsstellung und Auszahlung
1. Sales Viking GmbH informiert den Empfehlenden zunächst über den Abschluss des prämienfähigen Vertrags und anschließend gesondert über den vollständigen Eingang der ersten Rechnung des vermittelten Kunden.
2. Erst nach Zugang der zweiten Mitteilung darf der Empfehlende seine Provisionsrechnung stellen. Er muss die Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang dieser Mitteilung ausstellen und an Sales Viking GmbH übermitteln.
3. Die Rechnung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und jedenfalls den maßgeblichen Provisionsbetrag sowie die vermittelte Firma beziehungsweise das vermittelte Unternehmen eindeutig angeben. Rechnungsaussteller und provisionsberechtigter Empfehlender müssen übereinstimmen.
4. Sales Viking GmbH bezahlt die Provision innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung auf das vom Empfehlenden angegebene Konto. Bei einer unvollständigen oder unrichtigen Rechnung beginnt die Zahlungsfrist erst mit Eingang der ordnungsgemäß berichtigten Rechnung.
9. Vertragsaufhebung und Rückabwicklung
1. Wird der vermittelte Vertrag innerhalb von 60 Kalendertagen ab seinem Abschluss aufgrund einer Beanstandung des vermittelten Kunden, eines wirksamen Rücktritts oder einer Kulanzstornierung durch Sales Viking GmbH aufgehoben und die erste Kundenrechnung deshalb storniert, zurückerstattet oder durch Chargeback rückabgewickelt, entfällt der Provisionsanspruch.
2. Eine bereits gestellte, aber noch nicht bezahlte Provisionsrechnung ist in diesem Fall unverzüglich zu stornieren beziehungsweise zu berichtigen. Eine bereits ausgezahlte Provision ist nach Aufforderung an Sales Viking GmbH zurückzuzahlen; auch die Provisionsrechnung ist entsprechend zu berichtigen.
3. Nach Ablauf von 60 Kalendertagen ab Abschluss des vermittelten Vertrags bleibt der Provisionsanspruch endgültig bestehen. Eine noch offene ordnungsgemäße Provisionsrechnung ist trotz einer erst danach erfolgenden Vertragsaufhebung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen; eine bereits bezahlte Provision wird nicht zurückgefordert.
4. Eine bloße spätere Rückbuchung oder ein sonstiger Zahlungsausfall ohne eine Vertragsaufhebung nach Ziffer 1 trägt Sales Viking GmbH und beseitigt den Provisionsanspruch nicht.
5. Die vorstehenden Bestands- und Rückabwicklungsregeln schützen keinen Anspruch, der durch vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben, Manipulation, Mehrfacheinreichung, verschwiegenen Interessenkonflikt oder sonstigen Missbrauch erlangt wurde oder mangels erfüllter Teilnahmevoraussetzungen nie entstanden ist. Ohne Rechtsgrund ausgezahlte Beträge sind in diesen Fällen zurückzuzahlen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Prüfung und Nachweise
1. Sales Viking GmbH darf prüfen, ob die Teilnahme- und Provisionsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Empfehlende unterstützt eine erforderliche Prüfung in angemessenem Umfang.
2. Sales Viking GmbH dokumentiert insbesondere den Empfehlenden, den Zeitpunkt der Empfehlung, die übermittelten Daten, die bestätigten Erklärungen, die maßgebliche Fassung dieser Teilnahmebedingungen, die bei der Empfehlung angezeigten Aktionsangaben sowie eine unmittelbar durch die empfohlene Person erteilte oder widerrufene kanalbezogene Werbeeinwilligung.
3. Sales Viking GmbH darf bis zur Klärung ergänzende Nachweise verlangen, die Bearbeitung und Kontaktaufnahme unterlassen sowie die Entstehung, Abrechnung oder Auszahlung einer Provision vorläufig aussetzen. Eine Empfehlung kann endgültig abgelehnt werden, wenn eine erforderliche Zustimmung fehlt, zweifelhaft, widerrufen oder unrichtig ist, die Angaben unvollständig oder falsch sind oder die Empfehlung gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
11. Datenschutzrechtliche Rollen
Sales Viking GmbH verarbeitet die Empfehlungsdaten zur Durchführung des eigenen Empfehlungs- und Vertriebsprogramms als eigenständig Verantwortliche. Diese Verarbeitung ist keine Auftragsverarbeitung für den RCS-Kunden und fällt nicht unter den RCS-Auftragsverarbeitungsvertrag. Die empfohlene Person wird mit der neutralen ersten Kontaktaufnahme insbesondere über Sales Viking GmbH, die Datenquelle, die verarbeiteten Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und ihre Rechte informiert. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung unter https://www.sales-viking.com/datenschutz. Nicht bestätigte, abgelehnte oder widerrufene Empfehlungen werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Dokumentation der Einwilligungs- und Kontaktentscheidung, die Einhaltung von Sperrvermerken, gesetzliche Pflichten oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, und anschließend gelöscht oder tatsächlich anonymisiert.
12. Verantwortlichkeit und Schad- und Klagloshaltung
1. Der Empfehlende gewährleistet, dass seine Angaben und Bestätigungen richtig, vollständig und nachweisbar sind, dass er die Kontaktdaten rechtmäßig erhalten hat und dass die Datenweitergabe sowie der Versand der neutralen Bestätigungs- und Datenschutzinformation nach dem für die empfohlene Person geltenden Recht zulässig sind. Er informiert Sales Viking GmbH unverzüglich, wenn eine Zustimmung widerrufen wird, Angaben unrichtig werden oder ihm ein sonstiger Umstand bekannt wird, der einer weiteren Verarbeitung oder Kontaktaufnahme entgegensteht.
2. Der Empfehlende hält Sales Viking GmbH hinsichtlich aller berechtigten Ansprüche der empfohlenen Person oder sonstiger Dritter sowie der notwendigen und zweckentsprechenden Prüfungs-, Abwehr-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten vollständig schad- und klaglos, soweit diese auf einer dem Empfehlenden zurechenbaren schuldhaft unrichtigen Bestätigung, einer rechtswidrigen Datenbeschaffung oder -weitergabe oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen. Soweit gesetzlich zulässig, umfasst dies auch notwendige Kosten behördlicher Prüfungs- und Verwaltungsverfahren sowie rechtskräftig auferlegte finanzielle Belastungen, deren Ursache der Risikosphäre des Empfehlenden zuzurechnen ist.
3. Für eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung von Sales Viking GmbH, insbesondere eine werbliche Kontaktaufnahme vor der erforderlichen unmittelbaren Kanalbestätigung oder trotz eines bekannten Widerrufs beziehungsweise Sperrvermerks, besteht keine Freistellung. Bei einer Mitverursachung gilt die Freistellung nur im Umfang des dem Empfehlenden zurechenbaren Verursachungsanteils. Sales Viking GmbH informiert den Empfehlenden über geltend gemachte Drittansprüche, soweit dies rechtlich zulässig und zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist, und führt die Rechtsverteidigung unter angemessener Berücksichtigung berechtigter Interessen des Empfehlenden.
Sales Viking® GmbH – Teilnahmebedingungen für Aktionen und Empfehlungsprogramme – Version 1.0 – Stand: 13. August 2026